2.66 (bau1p): Nr. 65 Wirtschaftspolitische Richtlinien des Reichswirtschaftsministers. 19. September 1919

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Nr. 65
Wirtschaftspolitische Richtlinien des Reichswirtschaftsministers. 19. September 19191

1

Mit Anschreiben vom 19. 9. dem UStSRkei vom RWiM in Erledigung des Kabinettsauftrags vom 14. 7., TOP 10 übersandt. Lt. Kanzleivermerk an die Mitglieder des RKab. am 23. 9. verteilt (R 43 I /1127 , Bl. 235).

R 43 I /1127 , Bl. 236–246 Umdruck

I. Allgemein:

Die Entwicklungsbedingungen der deutschen Volkswirtschaft sind für die nächste Zeit sowohl nach außen wie nach innen hin sehr unsicher. Unsere zerrissenen Grenzen und die ungeklärte Lage in den besetzten, abzutretenden und der Abstimmung zu unterwerfenden Gebieten bringen schon in jede Außenwirtschaftspolitik eine große Unsicherheit; sie wird erhöht durch die Ungewißheit, die noch über die zu erwartenden Forderungen der Entente besteht, und auch die handelspolitische Gestaltung der Verhältnisse zu den übrigen Auslandsgebieten, insbesondere den Randstaaten des Ostens und Südostens, ist durchaus unsicher.

Nicht minder ungewiß sind aber gegenwärtig auch die Entwicklungseinrichtungen unserer inneren Wirtschaft. Durch die neuen Erscheinungen auf dem Arbeitsmarkte, insbesondere durch die Verschiebung des Machtverhältnisses[261] zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer und das bis in den Sommer 1919 hinein fast allgemein eingetretene Sinken der Arbeitsleistung sind neue Entwicklungstendenzen aufgetreten, die im Sinne der bisherigen Betrachtungsweise geradezu als wirtschaftlicher Rückschritt aufzufassen sind: so insbesondere auf wichtigen Wirtschaftsgebieten vorerst eine unverkennbare Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe und Hemmung der Großbetriebsentwicklung.

Angesichts dieser Unklarheit der wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen ist ein Wirtschaftsprogramm mit weitreichenden Zielen zur Zeit nicht möglich. Es bedarf vielmehr der Abstellung der Arbeit auf die dringendsten Gegenwartsfragen. Aus diesem ergibt sich allerdings ein durch die Notlage gebotenes Programm.

II. Binnenwirtschaft.

a) Arbeiterfrage.

Das Kernproblem der deutschen Wirtschaft liegt in der Wiedergewinnung der Arbeitswilligkeit und Arbeitsleistung der handarbeitenden Klassen. Insoweit das Sinken dieser Arbeitswilligkeit auf mangelnde Ernährung zurückgeht, hat die Ernährungspolitik die Behebung dieses Mangels als vornehmstes Ziel. Es ergibt sich aber der Eindruck, daß diese Erscheinungen weit mehr als auf die Ernährungsfrage auf die veränderte Machtstellung des Arbeitnehmertums zurückgehe. Bei der wirtschaftlichen Gesamtlage Deutschlands muß die Steigerung der Arbeitsproduktivität als höchstes zu erreichendes Ziel der Wirtschaftspolitik gelten. Das weitaus wirksamste Mittel hierzu ist die möglichst enge Verbindung des Arbeiters mit seinem Arbeitsertrage. Akkordlohn (insbesondere Gruppenakkord), Leistungsprämien und ähnliche Mittel müssen da, wo nicht der ganze Arbeitsertrag auf den Arbeitenden abgestellt werden kann, helfen. Ergänzend tritt die Steigerung des Interesses am Betriebserfolge durch Mitwirkung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Betriebsverwaltung hinzu. Die Ausbildung einer wirklichen Betriebsdemokratie wird ebenfalls vielfach die Arbeitsproduktivität steigern können. Der vorläufige Reichswirtschaftsrat, in welchem der Ausgleich der widerstreitenden Produktionsinteressen stattfinden soll, wird demnächst berufen2. Inzwischen ist im Reichswirtschaftsministerium zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft bereits ein paritätisch besetzter Ausschuß, der sich je nach Bedarf selbst durch Fachsachverständige ergänzt, zur Mitwirkung an der Wirtschaftsverwaltung zugezogen worden.

2

Siehe dazu Dok. Nr. 101.

b) Industrie-Politik.

Die Industrie-Politik der nächsten Zeit wird durch den Kohlenmangel beherrscht werden3. Behebung dieser Brennstoffnot ist dringendste Aufgabe des Reichswirtschaftsministeriums. Es empfiehlt sich, daß dieses hierbei die Führung übernimmt, indem es mit den übrigen beteiligten Ressorts engste Fühlung hält. Hierbei sind etwa folgende Ziele zu verfolgen:

3

Einzelheiten s. Dok. Nr. 60, P. 1.

[262] Da die Braunkohlenförderung die verhältnismäßig leichtere Möglichkeit der Brennstoffvermehrung bietet, ist die Ausnutzung der vorhandenen Braunkohlenfelder, die auch durch ungelernte Arbeiter bearbeitet werden können, nach höchster Möglichkeit zu steigern, neue Felder sind in Angriff zu nehmen.

Im übrigen ist die Brennstoffversorgung eine Frage der Arbeitskräfte und Arbeitsleistung. Die Heranziehung der geeigneten Arbeitskräfte wird aus den heimkehrenden Kriegsgefangenen, den aus dem Bergbau gekommenen Eisenbahnarbeitern, aus Mannschaften der Reichswehr und der Marine und aus sonstigen geeigneten Personengruppen organisiert.

Die Vermehrung der Arbeitskräfte muß wegen der Verkürzung der Arbeitszeit im Bergbau dauernd sein. Sie ist teils eine Unterbringungsfrage. Für die erste Zeit bedarf es deshalb großzügiger Organisation des Barackenbaues, auch Hinübernahme der vorhandenen Barackenbauten der Heeresverwaltung in die Kohlenförderung. Daneben ist jedoch eine alsbaldige umfassende Förderung des ganzen Arbeiter-Wohnungswesens in den Bergbaubezirken unumgänglich. Hierzu müssen bedeutende Mittel bereitgestellt werden.

Eine allgemeine Erhöhung der Arbeitszeit erscheint nicht durchführbar, eine verlangte Herabsetzung ist vorerst vermieden. Durch Einwirkung der Arbeiterschaft kohlenarmer Gebiete auf die Bergarbeiterschaft wird vielleicht stellenweise die Einlegung einer siebenten Schicht in der Woche erreicht werden. Im übrigen wird das Wirtschaftsministerium die Arbeitsfreudigkeit bei der Bergarbeiterschaft auch durch Zuweisung von Genußmitteln an diese zu heben versuchen; ferner durch Vorzugsbehandlung der Kohlengruben bei Belieferung mit allen Betriebsmaterialien auf Steigerung des Arbeitsergebnisses hinzuwirken haben. Für prompten Abtransport der geförderten Kohlenmengen wird zu sorgen sein. Der trotz aller Maßnahmen wohl nicht ganz vermeidliche Kohlenmangel zwingt zu Betriebseinschränkungen und Betriebszusammenlegungen. Hierauf bezügliche Notverordnungen sind in Vorbereitung4.

4

In diesem Zusammenhang hatte das RWiMin. – zunächst in Ausübung einer sozialpolitischen Schutzfunktion – am 31. 7. Vertreter der Länder, des DIHT, des RDI, der ZAG, der Gewerkschaften u. a. zu einer Besprechung über die „Ergreifung von Maßnahmen auf ev[entueller] reichsgesetzlicher Grundlage gegen die Stillegung von Betrieben durch Unternehmer wegen angeblicher Unproduktivität“ eingeladen. Die Besprechung endete mit der Bitte, dem RWiMin. diesbezügliches Material zuzuleiten (Protokoll; R 43 I /1127 , Bl. 208 bis 214). In die Rkei gelangten nur wenige Unterlagen, darunter die Stellungnahme des Pr-HandM vom 4. 9., der betonte, daß „ein Ausweg aus der jetzigen äußerst kritischen Lage überhaupt nicht mehr durch rein sozialpolitische Maßnahmen geschaffen werden kann“. Es dürfe vielmehr nichts unterlassen werden, um die Arbeitnehmer im Hinblick auf volkswirtschaftlich notwendige Betriebsstillegungen „auf die selbstvernichtenden Folgen der Arbeitsunlust und der Streiks“ hinzuweisen (Der PrHandM an den RWiM; R 43 I /1127 , Bl. 205 bis 207). Maßnahmen der vom RWiM angekündigten Art wurden vom Kab. Bauer nicht ergriffen. Auf Anfrage der Rkei wird seitens des RWiMin. am 6.2.20 geantwortet, daß „Anhaltspunkte für böswillige Stillegungen durch Unternehmer sich nicht ergeben, andererseits die erfolgten Stillegungen als durch den Rohstoffmangel usw. erforderlich erschienen“ (R 43 I /1128 , Bl. 45). – Eine VO betr. Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -stillegungen wird erst am 8.11.20 erlassen (RGBl. S. 1901 ).

Die geförderten Kohlen müssen so verwendet werden, wie es die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, nicht das Privatinteresse, erfordert. Eine scharfe Kontingentierung des Kohlenverbrauchs ist unerläßlich. Damit bedarf es aber[263] zugleich auch einer wirksamen Bekämpfung des bisherigen bereits zu hoher Blüte gediehenen Kohlenschleichhandels. Damit dieser Schleichhandel nicht durch sehr hohe Gewinne der wichtigsten Kohlen verbrauchenden Industrien starke Nahrung erhält, ergibt sich aus der Zuteilung der Kohle bereits die Notwendigkeit der Preiskontrolle (zu vergl. unten).

Die Stillegungen, welche durch die Kohlennot erzwungen werden, bedingen starke Verschiebungen der Arbeitskräfte. Hierzu kommt verschärfend das Arbeitsangebot der heimkehrenden Kriegsgefangenen. Diese Arbeitskräfte müssen in solche Wirtschaftsgebiete übergeleitet werden, wo ohne großen Kohlenverbrauch gearbeitet werden kann. Es wird unumgänglich sein, Notstandsarbeiten im großen Stil zu organisieren. Die zur Zeit wichtigste Notstandsarbeit dieser Art ist der im Friedensvertrag übernommene Wiederaufbau Belgiens und Nord-Frankreichs. Die Abwanderung zahlreicher Arbeitskräfte dorthin zu organisieren, ist um so wichtiger, weil dort die Ernährungsfrage von der Entente zu lösen ist und auch in der Kohlenfrage von dorther Erleichterungen kommen könnten.

Sozialisierung:

Die Sozialisierung empfiehlt sich entweder da, wo wichtige Rohstoffe für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sind (Sozialisierung eines Teils der Bergwerke, der Braunkohlenfelder), oder wo ein privates tatsächliches Monopol den Übergang in Staatshände erleichtert, oder wo sich Industrien dem notwendigen Umgruppieren nicht fügen wollen, […] oder wo ein Reichsmonopol für die Reichsfinanzen erwünscht ist.

Diese Sozialisierung ist durch wirkliche Übernahme des Besitzes der Produktionsmittel auf das Reich durchzuführen. Den sozialisierten Betrieben ist aber eine freie Form zu geben, und in der Entlohnung der leitenden Beamten muß ein Anreiz enthalten sein, dem Betriebsinteresse zu dienen. Starke Betonung einer richtig ausgebildeten Betriebsdemokratie wird den Zweck der Maßnahme besser erreichen lassen und ihre Popularität erhöhen.

c) Geld-, Preis- und Kapital-Politik.

Durch die fortdauernde Verschlechterung des Geldwertes werden nicht nur alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse verschoben und dauernd neue Lohnbewegungen und andere soziale Kämpfe heraufbeschworen, sondern es wird durch diese Erscheinungen auch das für die Produktion erforderliche Kapital mehr und mehr in den Verbrauch geschoben. Das Ziel der Geld-, Preis- und Lohnpolitik muß deshalb das Anhalten der ständigen Preissteigerung sein, die gleichbedeutend mit ständiger Geldverschlechterung ist. Die vom Reichsfinanzminister in dieser Richtung angekündigten Maßnahmen werden durch folgende weiteren Maßnahmen zu unterstützen sein:

1. Straffere Bankpolitik. Es ist anzustreben, daß die Notenausgabe weit enger als bisher mit Warenumlauf (Warenwechseln) und Warenbestand in Verbindung gebracht wird. Hierzu wird insbesondere auch eine Erleichterung des Warenlombardverkehrs anzustreben sein.

2. Schärfere Überwachung der Industriepreispolitik ist geboten. Die neuere[264] Entwicklung hat dahin geführt, daß Arbeitergruppen, um ihre Löhne zu steigern, den Unternehmern versprochen haben, Preissteigerungen durchholen zu helfen, welche häufig weit über das Maß, das durch die Lohnsteigerung bedingt wird, hinausgeht. Es ist deshalb im Reichsernährungsministerium bereits mit Erfolg begonnen worden, Lohnbildung und Preisbildung in enge Verbindung miteinander zu bringen. Diese enge Verbindung der Kontrolle von Lohn und Preis wird in Zukunft noch weit bedeutsamer werden als bisher. Die Preisüberwachung, für welche die Treuhandstelle des Reichsernährungsministeriums bereits eine ziemlich weit ausgedehnte Kontrolltechnik entwickelt hat, wird auf alle diejenigen Preisbildungen auszudehnen sein, die von Verbänden (Kartellen pp.) ausgehen. Das bereits im Frieden vielfach geforderte Kartellamt wird in der Form der Preisprüfung für Industrieerzeugnisse künftig eine unerläßliche Grundlage der Wirtschaftspolitik sein.

3. Die Neubildung von Industriekapital ist für die Umorganisation der Volkswirtschaft unbedingt erforderlich. Bisher hat sich während der Revolution das private Kapital von wirklichen Neuanlagen zurückgehalten. In einer Zeit großer Wohnungsnot liegt der Baumarkt brach und neuindustrielle Anlagen sind nicht in erheblichem Maße geschaffen worden. Möglicherweise liegt diese Zurückhaltung des Privatkapitals an der Unsicherheit über die steuerlichen Absichten. Sollte die Risikoscheu des privaten Kapitals gegenüber neuen industriellen Anlagen sich auch weiterhin geltend machen, so würde eine Übernahme der Kapitalbildung auf den Staat in der Form in Betracht zu ziehen sein, daß der Staat neue Anlagen wichtiger Industrien von sich aus errichten, finanzieren und in der Form gemischtwirtschaftlicher Unternehmungen betreiben würde5.

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Die hier geäußerten Gedanken gehen in eine vom RWiM dem UStSRkei am 13.2.20 für die Erörterung im RKab. übersandte „Denkschrift über Kapitalbildung und Kapitalbeschaffung“ nicht ein. Dort wird vielmehr der Vorschlag gemacht, einer von der Industrie, den Banken und Arbeitnehmerorganisationen „unter einer gewissen, aber nicht übermäßigen Beteiligung der Regierung“ zu gründenden Treuhandbank die genannten Aufgaben zu übertragen (R 43 I /2355 , Bl. 16–24; vgl. auch den vom PrFM dem RK am 17.1.20 vorgelegten „Plan einer deutschen Treuhandgesellschaft“ vom 20.12.19; R 43 I /2432 , Bl. 42 f.). Die Denkschrift des RWiM gelangt im RKab. nicht mehr zur Beratung. Am 17.7.20 schreibt GehRegR Brecht sie mit dem Vermerk: „In den Kapp-Tagen verkramt“ zu den Akten. – Vgl. dazu auch Dok. Nr. 157, Anm. 4.

4. Die Politik der Zuschüsse zur Lebensmittelversorgung kann auf die Dauer nicht eine wirkliche Preisherabsetzung bedeuten, da die Zuschüsse wieder durch Steuern gedeckt werden müssen. Eine solche Maßnahme, für den kommenden Winter freilich wohl noch unumgänglich, kann nur vorübergehend Anwendung finden, denn das weitere Hinaufschrauben der Steuerlast wird bei dem Stand unserer Verschuldung unerträglich.

d) Binnenhandel.

Die Preiswucherverordnung einschließlich [des] Kettenhandelsverbots ist mit Rücksicht auf die allgemeine preismäßige Wirkung, welche dadurch in vielen Gebieten ausgeübt wird, beizubehalten. Desgleichen sind die Preisprüfungsstellen beizubehalten, aber in dem Sinne umzugestalten, daß sie künftighin in[265] engerer Fühlung mit den Berufsvertretungen arbeiten und gemeinsam mit diesen Richtlinien über eine angemessene, dann auch durch die Berufsmoral geschätzte Preisbildung herausarbeiten. Im übrigen wird man bei den freigegebenen Waren die Möglichkeit neu schaffen müssen, ohne mit dem Strafrichter in Berührung zu kommen, einen Marktpreis zu bilden und innezuhalten. Es wird deshalb der neuerdings gemachte Versuch weiter zu verfolgen sein, wonach unter öffentlicher Aufsicht an kontrollierten Märkten ein Marktpreis bekanntgegeben wird, dessen Innehaltung in jedem Falle straffrei macht.

Die Möglichkeit der Kommunalisierung ist bald zu geben6. Hierbei wird mit Rücksicht auf die Notwendigkeit allgemeiner Bewirtschaftung, welche infolge des Kohlen- und sonstigen Rohmaterialmangels noch auf längere Fristen bestehen wird, ein Genehmigungsrecht der Länder und ein Einspruchsrecht des Reichs nicht zu entbehren sein. Die zweckmäßige Umorganisation des Binnenhandels wird durch Förderung des Genossenschaftswesens, insbesondere der Verbraucher-Genossenschaften, zu verstärken sein. Im übrigen empfiehlt sich die Erleichterung des Binnenhandelsverkehrs von manchen heute nicht mehr erforderlichen Bindungen, insbesondere Freilassung von der Konzessionspflicht, die in vielen Handelszweigen im Kriege eingeführt wurde, aber praktisch nicht sehr wirksam ist und von den aus dem Felde und aus der Gefangenschaft Zurückkehrenden als eine unbillige Erschwerung empfunden wird.

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Am 20.3.19 war der von der 1. Sozialisierungskommission beschlossene „Entwurf zu einem Rahmengesetz über die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben“ im „Deutschen Reichsanzeiger“ veröffentlicht worden. Obwohl in Art. 156 RV die Möglichkeit der Beteiligung von Gemeinden an der Verwaltung wirtschaftlicher Unternehmungen und Verbände verfassungsrechtlich abgesichert war, war der GesEntw. bisher nicht den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet worden. Vgl. die parlamentarische Anfrage der Abgg. Wurm und Haase (NatVers.-Bd. 339 , Drucks. Nr. 1108 ) und ihre Beantwortung durch die RReg. (NatVers.-Bd. 330, S. 3092 ). – Ein vom RIM dem RK am 2.3.20 zugeleiteter GesEntw. über die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben (R 43 I /2111 , Bl. 144–147) wird erst vom Kabinett Müller I behandelt.

III. Außenwirtschaft.

Die Vorbedingung jeder äußeren Wirtschaftspolitik Deutschlands ist die Wiedergewinnung sicherer Grenzen. Der jetzige Zustand im Westen ist eine Hauptursache des Sturzes unserer Valuta7. In dieser Hinsicht sind energische Vorstellungen bei der Entente erforderlich, um eine gute Grenzkontrolle wieder herzustellen8.

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Vgl. dazu das Kursverhältnis des US-Dollars zur Mark in Monatsdurchschnitten 1919: Januar 8,20; Februar 9,13; März 10,39; April 12,61; Mai 12,85; Juni 14,01; Juli 15,08; August 18,83; September 24,05; Oktober 26,83; November 38,31; Dezember 46,77 (Zahlen zur Geldentwertung in Deutschland 1914–1923. S. 6).

8

In einem Schreiben an das AA vom 30. 8. hatte der PrHandM gefordert, daß die Verhinderung der unerwünschten Wareneinfuhr über das besetzte Rheinland nur durch eine Kontrolle an den alten Zollgrenzen erreicht werden dürfe. Die angelaufene Errichtung von Kontrollstellen des RWiMin. zur Bekämpfung des Schleichhandels auf dem rechten Rheinufer würde „nichts anderes bedeuten als die Aufstellung einer zweiten durch Deutschland gezogenen Grenze“. Die damit verbundene Beeinträchtigung des einheitlich zu behandelnden dt. Wirtschaftslebens müsse „innerhalb kürzester Frist zur Entfremdung und Absplitterung der Rheinlande führen“ (R 43 I /1127 , Bl. 166). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 119, P. 1.

[266] Mit Rücksicht auf die Valuta wäre eine Kontingentierung der Einfuhr erwünscht. Sie war jedoch wegen des Loches unserer Grenzen im Westen und des überhandnehmenden Schmuggels bisher praktisch nicht durchführbar. Angesichts der begrenzten Kaufkraft Deutschlands wird sie sich aber binnen kurzem automatisch wieder durchsetzen. Es wird also das System der Ein- und Ausfuhrbewilligungen grundsätzlich nicht ganz aufzugeben sein. Als Richtlinien für die Außenwirtschaftspolitik9 werden etwa folgende Gesichtspunkte maßgebend sein:

9

Vgl. dazu die von UStS Hirsch dem RR-Ausschuß für Handel und Gewerbe am 4. 9. mitgeteilten Richtlinien der Ein- und Ausfuhrpolitik des RWiMin. (Protokoll der Sitzung nebst Anlage; R 43 I /1172 , Bl. 63–67).

Vorerst freie Zulassung der nicht rationierten Lebensmittel, sowie mancher Genußstoffe, wie Kaffee, Tabak in begrenztem Maße und der wichtigen Rohstoffe und Halbfabrikate für die Industrie. Hierbei werden alle diejenigen Rohstoffe besonders zu bevorzugen sein, welche für größere Arbeitermassen Beschäftigung geben, ferner alle Rohstoffe für Ausfuhrindustrien. Eine Zentralisierung der Einfuhr wird nur hier bei denjenigen Rohstoffen und Lebensmitteln geboten sein, wo das Ausland einen geschlossenen Verkaufstrust uns gegenüberstellt. Dagegen Drosselung der Luxus- und möglichst der Fertigfabrikateeinfuhr. Beschlagnahme und Zuweisung empfiehlt sich im allgemeinen nur bei den wenigen rationiert bleibenden Waren.

Bei der Ausfuhr empfiehlt sich die Verhinderung des Exports notwendiger Rohstoffe, Halbfabrikate oder Lebensmittel; dagegen Steigerung der Ausfuhr an Fertigfabrikaten. Wo sich hier Außenhandelsstellen organisch aus dem Gefüge der Industrie heraus bisher gebildet haben, wie dies beispielsweise schon im Frieden bei der Schwerindustrie der Fall war, bleiben sie zweckmäßig jetzt bestehen. Dagegen empfiehlt sich keineswegs die Aufoktroyierung solcher Stellen bei anderen Industrien10. Ebensowenig darf die große Furcht vor den handelspolitischen Wirkungen eines Dumping, welche viele Industriekreise jetzt zu empfinden scheinen, ausschlaggebend sein. Die schlechte Valuta, welche bei der Einfuhr voll gegen uns wirkt, sollte bei der Ausfuhr auch voll für uns wirken. Die Furcht vor zollpolitischen Gegenmaßnahmen des Auslandes erscheint übertrieben. Billige deutsche Waren würden auf Umwegen stets das Ausland erreichen. Hier darf die deutsche Selbstblockade bei der Ausfuhrförderung[267] nicht zu weit getrieben werden. Es kommt wegen der künftig dauernden Notwendigkeit großen Exports für Deutschland darauf an, daß deutsche Fabrikate in möglichst weitgehendem Umfange ins Ausland gelangen. Dies ist wichtiger als die augenblickliche Erlangung eines möglichst hohen Gegenwertes. Intensivste Förderung der Fabrikatenausfuhr ist also notwendig. Neben den früher bereits versuchten Mitteln der amtlichen Außenhandelsförderung, die in verstärktem Maße anzuwenden sind, wird auch eine Bevorzugung von Auslandsaufträgen gegenüber Inlandsaufträgen bei allen Luxusindustrien zu empfehlen sein.

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Auf Anweisung von RWiM Wissell waren Mitte 1919 für einzelne Wirtschaftszweige zur Entscheidung über Ausfuhranträge Außenhandelsstellen gebildet worden, die mit Vertretern des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher auf der Grundlage paritätischer Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt waren. Eine Übersicht über die zum Zeitpunkt seiner Übernahme des RWiMin. bestehenden Außenhandelsstellen gab RWiM Schmidt in der Anlage zum Monatsbericht des RWiMin. über das Wirtschaftsleben vom 28.7.19 (R 43 I /1127 , Bl. 137 f.). Den Außenhandelsstellen übergeordnet war der dem RWiM unterstehende RKom. für Aus- und Einfuhrbewilligung. Er bediente sich zur Begutachtung von Anträgen, die über den Zuständigkeitsbereich der Außenhandelsstellen hinausgingen, sog. Zentralstellen, die sich im wesentlichen auf den in den einzelnen Wirtschaftszweigen bestehenden Fachverbänden der Unternehmer aufbauten. Als sich nach Aufhebung der Blockade der Geschäftsverkehr ausweitete, sah sich der RKom. genötigt, sein Entscheidungsrecht auch den Zentralstellen zu übertragen, was zu Klagen über die mangelnde Einheitlichkeit der Außenhandelskontrolle Anlaß gab (aus der Begründung des überarbeiteten VOEntw. über die Außenhandelskontrolle vom 9.12.19; R 43 I /1172 , Bl. 156 f.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 119, P. 1 und Dok. Nr. 125, P. 12.

Die technische Durchführung ist so gedacht, daß die Einfuhr grundsätzlich verboten bleibt, für die freigelassenen Artikel eine Freiliste aufgestellt wird. Die Ausfuhr wird grundsätzlich erlaubt; für die verbotenen Waren wird eine Verbotsliste aufgestellt. Hierbei werden die genauen Warenbezeichnungen des Zolltarifs, nicht etwa allgemeine Bezeichnungen wie Rohstoffe, Halbfabrikate oder dergleichen, gewählt werden.

Damit die bisher oft schleppende Erledigung der Ein- und Ausfuhrfragen durch eine prompte kaufmännische Handhabung ersetzt wird, sind die gesamten Außenhandelsfragen einem im Reichswirtschaftsministerium gebildeten Diktatorischen Ausschuß11 zur Entscheidung übertragen. Für grundsätzliche Fragen ist diesem der obenerwähnte Beirat, bestehend aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Industrie und des Handels sowie Verbrauchervertretern, beigegeben. Die Schnelligkeit der Abwicklung ist im Regelfalle diejenige eines normalen kaufmännischen Betriebes12.

11

Dazu teilte UStS Hirsch in der in Anm. 9 näher bezeichneten Sitzung mit, daß der für das RWiMin. und REMin. neugebildete „diktatorische Ausschuß“ mit dem früheren (vgl. Dok. Nr. 12, P. 11) nur noch den Namen gemeinsam habe. In ihm werden die Vertreter der Industrie – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von der ZAG, die des Handels und der Landwirtschaft durch die Fach- bzw. Berufsverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Verbraucher vom Dt. Städtetag bzw. einer Konsumgenossenschaft gestellt, während die Spitzenorganisation der Handelskammern, der DIHT, nicht berücksichtigt wird (Vossische Zeitung Nr. 549 vom 28.10.19; Ausschnitt in: R 43 I /1192 , Bl. 42). Die Zuständigkeit dieses zunächst 14, später weitere Mitglieder (auch Vertreter anderer Ressorts und des RR) umfassenden Gremiums, das nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern einfacher VerwaltungsVO beruht, ist umstritten. Siehe dazu Dok. Nr. 101.

12

Weitere Ausführungen zur Organisation der Außenhandelswirtschaft durch das RWiMin. s. auch in der vom RKom. für Aus- und Einfuhrbewilligung, Trendelenburg, gezeichneten Denkschrift „Zur Frage der Außenhandelskontrolle“ vom 6.11.19 (Nachl. von Le  Suire , vorl. Nr. 87) sowie in den Ergebnisprotokollen der am 18. und 21.11.19 im RWiMin. stattfindenden Besprechungen mit Ländervertretern über Ein- und Ausfuhrfragen (R 43 I /1172 , Bl. 136–141, 142–145).

IV. Beamtenorganisation.

Im Gebiete des Reichswirtschaftsministeriums ist insbesondere eine Reform der Reichsstatistik unbedingt erforderlich. Es ist im Kriege dazu gekommen, daß sämtliche Zentralbehörden sich eigens statistische Abteilungen schaffen und daß parlamentarische Körper häufig von sich aus Erhebungen vornehmen mußten. Die Auffrischung dieses Reichsamts, insbesondere durch geeignete Kräfte der nach mehr modernen Grundsätzen entwickelten Kommunalstatistik, ist eine dringende Aufgabe.

[268] Der Beamtenkörper für wirtschaftliche Verwaltung leidet darunter, daß er zu einseitig von solchen Beamten getragen wird, die noch unter dem alten Regime tätig waren und ihm anhängen. Der Prozeß der Verjüngung des Beamtenkörpers durch Hinzunahme neuer Kräfte aus dem freien Wirtschaftsleben ist zu beschleunigen. Die starren Grenzen zwischen Unter-, Mittel- und Oberbeamten haben auch vielfach dazu geführt, daß fähige Arbeitskräfte in ungeeigneten Stellungen festgehalten wurden. Auch hier muß der Grundsatz, daß der geeignete Beamte auch über seine Beamtenschicht hinaus kann, mehr als bisher Berücksichtigung erfahren.

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