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6. [Protokollierung der Kabinettssitzungen]
Im Verlaufe der Erörterung wurde die Frage der Protokollierung in den Kabinettssitzungen besprochen.
Es wurde beschlossen: Die Verwendung der Schreibmaschine soll gestattet sein, wenn hierzu eine vollständig zuverlässige Kraft zur Verfügung steht und das Material stets außerhalb des Diktats verschlossen bleibt. Den in einer Sitzung nicht anwesenden Reichsministern soll das Protokoll in geeigneter, rein persönlicher Weise zur Kenntnis vorgelegt werden.