2.78.1 (sch1p): 1. [Leitung der Propagandastelle der Reichsregierung]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Leitung der Propagandastelle der Reichsregierung]

Für die Propagandastelle bei der Reichsregierung wird mit einer Persönlichkeit verhandelt, die für sehr geeignet gehalten wird, aber 18 000 M und dreijährigen Vertrag verlangt. Reichsminister Dernburg bittet dringend, von der Gewährung so hoher Sätze wegen der Rückwirkung auf die Beamtenforderungen abzusehen. Reichsminister Giesberts bezeichnet als Höchstmaß in solchen Fällen 12 000 M und 3000 M Wohnungsgeldentschädigung. Ferner wird Beschränkung auf 1 Jahr unter Aussicht auf Verlängerung gewünscht. In diesem Sinne sollen die Verhandlungen fortgeführt werden1.

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Wer für die Leitung der Propagandastelle der RReg. vorgesehen war, ist den Akten nicht zu entnehmen; die Verhandlungen scheinen jedoch zu keinem Erfolg geführt zu haben, denn Leiter der Propagandastelle wurde Reichspressechef Ulrich Rauscher. Am 16.5.1919 sandte der RMinPräs. an die obersten Reichsbehörden folgendes Rundschreiben: „Den mehrfachen Entschließungen des Kabinetts entsprechend sind die Vorarbeiten für die Angliederung einer einheitlichen Propagandastelle an die Rkei nunmehr zum Abschluß gekommen. Die Stelle soll eine der gesamten Reichsverwaltung und nach mündlicher Vereinbarung mit dem pr. StMin. auch der pr. Reg. zur Verfügung stehende zentrale Organisation bilden, die infolge dieser Zentralisation und der Angliederung des erforderlichen technischen Apparates, wie z. B. des früheren Film- und Bildamtes (der jetzigen Reichs-Filmstelle), ähnliche Organisationen bei anderen Ministerien entbehrlich macht. Dadurch soll auf der einen Seite die Höhe der Ausgaben für gleiche Zwecke verringert, andererseits in die Leitung der Propaganda die unumgänglich notwendige Einheitlichkeit gebracht werden. Ich beehre mich hiervon Kenntnis zu geben und zugleich im Einvernehmen mit dem Herrn RFM die Bitte auszusprechen, für das dortige Ressort Anweisung geben zu wollen, daß sich die zuständigen Referenten einer eigenen Propagandatätigkeit enthalten und sich wegen einer etwaigen, aus den Bedürfnissen des dortigen Ressorts notwendig werdenden Propaganda mit dem Pressechef in der Rkei, dem die zentrale Propagandastelle unterstellt ist, in Verbindung setzen.“ (R 43 I /1779 , Bl. 30).

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