2.86.3 (vpa1p): 3. Brief Geheimrats Hugenberg an den Reichskanzler vom 23. Juli d. Js.

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3. Brief Geheimrats Hugenberg an den Reichskanzler vom 23. Juli d. Js.

Der Reichskanzler verlas den beiliegenden, an ihn gerichteten Brief des Geheimrats Hugenberg vom 23. Juli d. Js.12. Er führte aus, daß auf ihn besonders der Wunsch Hugenbergs Eindruck gemacht habe, die Preußische Sparnotverordnung vom 8. Juni13 möge aufgehoben werden. Vielleicht sei es möglich, auf diesem Gebiete den weitverbreiteten Wünschen entgegenzukommen. Auch die anderen Punkte, die Hugenberg in seinem Schreiben erwähne, seien recht interessant und beachtlich. Zweifellos müsse jetzt unverzüglich die Aufbauarbeit der Reichsregierung beginnen.

12

Der Brief Hugenbergs hier abgedr. als Dok. Nr. 84.

13

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 11.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete es als notwendig, daß maßgebenden Vertretern der Industrie gesagt werde, die Arbeitsbeschaffung habe nur dann Zweck, wenn die Industrie sich bereit erkläre, freiwillig noch mehr Arbeiter zu beschäftigen als bisher unter einer gewissen Verkürzung der Arbeitszeit. Dafür könne man der Industrie eine Lockerung der Tarife und eine entgegenkommende Kreditgebarung in Aussicht stellen. Vielleicht könne in einer Rundfunkrede das Aufbauprogramm der Reichsregierung dargelegt werden. In dem Programm sei das zu unterscheiden, was sofort geschehen werde und was späterer Regelung vorbehalten bleibe.

Was die Preußische Sparverordnung vom 8. Juni anlange, so habe sie immerhin das vorhandene Defizit von 100 Millionen durch die Schlachtsteuer und durch die Kürzung der Beamtengehälter gedeckt. Die Zwangssparkasse für die Beamten sei natürlich mißlich im Vergleich zu den Reichsbeamten.

Reichskommissar Dr. Bracht betonte, daß die Schlachtsteuer unbedingt aufrechterhalten bleiben müsse. Vielleicht könnten jedoch die Kürzungen der Beamtengehälter aufgehoben werden.

Der Reichskanzler schlug vor, zur Frage der Beamtengehaltskürzungen in der Antwort an Hugenberg auszuführen, die Kürzungen würden im Laufe des Jahres in dem Maße aufgehoben werden, wie es gelingen werde, auf der Ausgabenseite Ersparnisse eintreten zu lassen.

Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden. Die Antwort an Hugenberg soll im übrigen bald abgesandt werden14.

14

In seinem Antwortschreiben an Hugenberg vom 26. 7. Papen u. a.: „Erst nachdem die Reichsregierung in der auswärtigen wie in der inneren Politik, in finanzieller wie in wirtschaftlicher Hinsicht, durch ihre bisherigen Handlungen die Auseinandersetzung mit dem Erbe der vorangegangenen Regierungen zu einem gewissen Abschluß gebracht hat, kann die Aufbauarbeit beginnen. Sie wird darin bestehen müssen, aus dem bisherigen, mehr oder weniger unorganisch und unzusammenhängend entstandenen Notverordnungswerk eine nach einem einheitlichen Finanz- und Wirtschaftsplan geregelte Neuordnung zu schaffen, durch die auch manche durch die vorangegangenen Notverordnungen herbeigeführte Härten zu beseitigen sein werden. Hand in Hand damit wird eine tief einschneidende Verwaltungs- und Finanzreform gehen müssen, durch die sich die Kosten des Verwaltungsapparats der öffentlichen Hand auf das Maß verringern, das der Verarmung Deutschlands entspricht.“ (R 43 I /2655 , S. 127–129).

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