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11. Erlaß eines Verbots der Anbringung von Anschlägen und der Abhaltung von Versammlungen in den Betriebsräumen und auf den Grundstücken seitens politischer Parteien.
Reichspostminister Giesberts teilt mit, daß er ein Verbot erlassen habe gegen die Anschlagung von Einladungen zu politischen Versammlungen an den amtlichen Anschlagstafeln. Er bittet um das Einverständnis des Kabinetts. Das Kabinett tritt seiner Auffassung bei.