2.164.7 (bau1p): 7. Verfassungsstreit in Gotha.

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RTF

[588]7. Verfassungsstreit in Gotha9.

Der Reichsminister des Innern, Koch, teilt mit, daß die Haltung der Landesregierung in Gotha in dieser Frage noch nicht feststehe.

Dieser Punkt der Tagesordnung wird vorläufig zurückgestellt10.

Fußnoten

9

Am 2. 1. hatte der RIM den RK über eine Besprechung mit demokr. Landtagsabgeordneten aus Gotha informiert. Danach versuche der Sozialdemokrat Büchel, der vorgebe, im Auftrag der SPD und leitender Männer der Reg. tätig zu sein, die von den Unabhängigen gestellte Gothaer Landesreg. zu stürzen, da von Gotha aus für Februar Putsche für das ganze Reichsgebiet vorbereitet würden. Durch Mandatsniederlegungen sollten die Mitglieder der LV eine Regierungskrise herbeiführen. „Bei einer am nächsten Montag [5. 1.] zur Beratung gelangenden Vorlage über die Errichtung einer Arbeiterhochschule soll die Sache zum Klappen gebracht werden.“ Der RIM bat um Aufklärung in dem Sinne, „daß die Reichsregierung mit der Sache nichts zu tun“ habe (R 43 I /2313 , Bl. 38 f.). Am 17. 1. kam es durch die willentliche Herbeiführung der Beschlußunfähigkeit der Gothaer LV zu dem provozierten Parlamentskonflikt (Schultheß 1919, I, S. 13). Gegen die Absicht der LandesReg., das Gesetz über die Errichtung eines Landesbildungsamtes und einer Arbeiterhochschule dennoch in Kraft zu setzen, protestierten die Oppositionsparteien der LV am 21. 1. und nochmals am 24. 2. bei der RReg., indem sie deren Eingreifen gemäß Art. 19 in Verbindung mit Art. 108 und 172 RV forderten (Abschrift der Beschwerde vom 24.2.20, R 43 I /2313 , Bl. 54).

10

Eine Stellungnahme von seiten der RReg. erfolgt erst am 4. 3. (Der RIM an die LandesReg. in Gotha, Abschrift; R 43 I /2313 , Bl. 56 f.). – Zum Fortgang s. in dieser Edition: Das Kabinett Müller I, Dok. Nr. 7.

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