2.161.2 (cun1p): 2) Erhöhung der Preise der Reichsgetreidestelle für das von Ihr zur Markenbrotversorgung abgegebene Getreide (Rundschreiben des Herrn Reichsernährungsministers vom 4. Mai 1923 – I/5.419).

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[481] 2) Erhöhung der Preise der Reichsgetreidestelle für das von Ihr zur Markenbrotversorgung abgegebene Getreide (Rundschreiben des Herrn Reichsernährungsministers vom 4. Mai 1923 – I/5.419).

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther: Die Abgabepreise der Reichsgetreidestelle seien seinerzeit nicht erhöht worden, um die Politik der Markstabilisierung nicht zu gefährden1. Nunmehr lasse sich eine Erhöhung nicht länger hinausschieben. Es werde eine Preiserhöhung von 200 000 M auf 800 000 M für die Tonne Getreide erforderlich sein, die eine gute Verdoppelung der Preise für Markenbrot zur Folge habe. Dieselbe müsse vom 4. Juni ab in Kraft treten2.

Dem Antrage wurde zugestimmt3.

Fußnoten

1

S. dazu Kabinettssitzung vom 2.3.23 (Dok. Nr. 90, Anm. 5). Im Rahmen seiner Kabinettsvorlage zur Preisfestsetzung für das letzte Umlagesechstel hatte Luther bereits am 27. 3. ausgeführt: „Der starke Unterschied, der zwischen den Umlagepreisen von 550 –, 600 – und 650 000 M für die t Roggen und dem Verkaufspreis der Reichsgetreidestelle mit 200 000 M besteht, läßt es an sich erforderlich erscheinen, den Abgabepreis der Reichsgetreidestelle wesentlich zu erhöhen. Zu dem gleichen Ergebnis führt die Erwägung, daß der in Aussicht genommene Übergang zur freien Wirtschaft sich wesentlich leichter vollziehen wird dann, wenn zwischen dem Abgabepreis der Reichsgetreidestelle und dem freien Marktpreis für Getreide ein allzu großer Unterschied nicht besteht.“ (R 43 I /1262 , Bl. 63-66, hier: Bl. 65).

2

Diesen Vorschlag machte Luther in seiner Kabinettsvorlage vom 4.5.23. Zur Begründung führte er u. a. aus: „Der Zeitpunkt für die Erhöhung der Abgabepreise erscheint gekommen, nachdem die Geldentwicklung der letzten Zeit eine Erhöhung der Löhne usw. mit Sicherheit zur Folge haben wird. Sie ist auch angesichts der Finanzlage dringend notwendig trotz der an sich unerwünschten Folge, daß damit auch die Brotpreise eine Steigerung erfahren.“ Auch bei einer Erhöhung auf 800 000 M würden sich die Verluste der Reichsgetreidestelle bis zum Ende des Wirtschaftsjahres immer noch auf rd. 443 Mrd. M belaufen (R 43 I /1262 , Bl. 136-140, hier: Bl. 139).

3

Diese Fassung des Protokolls aufgrund einer Verfügung der Rkei vom 26. 5. Die ursprüngliche Fassung spricht nur allgemein von einer erforderlichen Preiserhöhung und gibt als Datum für das Inkrafttreten den 6. Juni an.

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