2.214.3 (cun1p): 3) Entwurf eines Gesetzes über die andersweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

3) Entwurf eines Gesetzes über die andersweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen.

Das Kabinett stimmt der Vorlage zu2.

Fußnoten

2

Der vom REMin. vorgelegte Entwurf sieht die Umwandlung von Altenteilsrenten, wie sie bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe häufig vereinbart wurden, in entsprechende Naturalleistungen vor, um den Folgen der Geldentwertung begegnen zu können. Da eine einheitliche Regelung im Reich nicht möglich erscheint, werden die obersten Landesbehörden ermächtigt, die nötigen Vorschriften zu erlassen (R 43 I /1386 , Bl. 100-103).

Extras (Fußzeile):