2.43.1 (feh1p): 1. Formelle Behandlung der Sozialisierungsfrage.

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1. Formelle Behandlung der Sozialisierungsfrage.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns berichtet über die Verhandlung der in der Sitzung vom 3. August durch das Kabinett bestellten Unterkommission1. Diese schlägt nunmehr vor, 1. keine formelle Erklärung der Reichsregierung in der Öffentlichkeit abzugeben, sondern gelegentlich der Debatte im Reichstag durch den Reichsarbeitsminister zur Frage der Sozialisierung Stellung nehmen zu lassen. Die Kommission schlägt 2. hierzu folgenden Wortlaut vor:

„Der Reichswirtschaftsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli fast einstimmig sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Kohlenwirtschaft nach gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen ist unter gleichzeitiger Heranziehung der Bergarbeiter und Angestellten zu mitverantwortlichen Trägern dieser Wirtschaft2. Ich bin ermächtigt zu erklären, daß die Reichsregierung ebenfalls auf dem Boden dieses Beschlusses steht. Sie hat den Reichswirtschaftsminister beauftragt, unverzüglich die Weiterverfolgung der Angelegenheit zu betreiben, sobald der im Laufe dieses Monats zu erwartende Bericht der Sozialisierungskommission vorliegt3.

Art und Form der Sozialisierung werden sich aus der Notwendigkeit ergeben, die deutsche Kohlenwirtschaft in der Richtung größter Produktionssteigerung[106] und Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. Mit der Hervorhebung dieses Gesichtspunktes befindet sich die Reichsregierung ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Reichswirtschaftsrates vom 24. Juli.“

Das Kabinett stimmt den Vorschlägen der Kommission zu. Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen4.

Fußnoten

1

Vgl. dazu Dok. Nr. 42, P. 7.

2

Vgl. dazu Dok. Nr. 42, Anm. 9.

3

Zur Sozialisierungskommission s. Dok. Nr. 42, Anm. 8.

Zum Abschluß ihrer Arbeiten hatte die Kommission einen „Bericht über die Frage der Sozialisierung des Kohlenbergbaues“ erstattet, der auf den 31.7.1920 datiert war, aber erst am 3.9.1920 veröffentlicht wurde (R 43 I /2114 , Bl. 109; Schultheß 1920, I, S. 248). Zu den in dem Bericht enthaltenen Vorschlägen vgl. im einzelnen Dok. Nr. 73, Anm. 15.

4

Der RArbM gab diese Erklärung am 5. 8. anläßlich einer Debatte über die Arbeitslosigkeit und die Erwerbslosenfürsorge im RT ab (RT-Bd. 345, S. 716 ).

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