2.214 (ma31p): Nr. 214 Vermerk des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung zwischen dem Reichspräsidenten und dem Preußischen Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Republikschutzgesetzes. 30. März 1927

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Nr. 214
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung zwischen dem Reichspräsidenten und dem Preußischen Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Republikschutzgesetzes. 30. März 19271

R 43 I /1868 , Bl. 16

Ich habe mich bei Herrn Staatssekretär Weismann und Herrn Staatssekretär Meissner über das Ergebnis der gestrigen Aussprache2 zwischen dem Herrn Reichspräsidenten und dem Herrn Preußischen Ministerpräsidenten Braun orientiert. Einleitend drückte der Herr Reichspräsident sein lebhaftes Bedauern aus über das Schreiben des Preußischen Ministerpräsidenten an den Herrn Reichskanzler wegen des Republikschutzgesetzes3, namentlich aber über die Veröffentlichung in der „Vossischen Zeitung“. Der Herr Ministerpräsident erklärte hierauf sofort, daß die Preußische Regierung der Veröffentlichung völlig fernstehe, sie sei auf die Indiskretion einer nachgeordneten preußischen Stelle zurückzuführen gewesen, und er erkläre ausdrücklich, daß er die Veröffentlichung überaus bedauere4. Der Herr Reichspräsident fuhr dann fort, in der Öffentlichkeit erwecke die Tatsache des Briefes und seiner Veröffentlichung[667] den Eindruck, als wenn die Preußische Regierung hierdurch einen Keil in die mühsam gefundene Regierungskoalition im Reiche treiben wolle. Ministerpräsident Braun erwiderte, daß solche Gedankengänge ihm völlig ferngelegen hätten. Er erkenne ohne weiteres an, daß im Reich augenblicklich keine andere Koalitionsmöglichkeit als die der gegenwärtigen Regierung bestünde, und nichts läge ihm ferner, als dieser Regierung Schwierigkeiten zu machen.

Der Herr Reichspräsident brachte dann das Gespräch auf die konkrete Frage des Republikschutzgesetzes und betonte, daß er natürlich in eine üble Lage kommen müsse, wenn er durch seine Unterschrift erneut den vormaligen Kaiser verbanne5. Er rege daher an, ob nicht eine Erklärung des vormaligen Kaisers ausreiche, wonach er nur mit Genehmigung der Reichsregierung nach Deutschland zurückkehren würde; in diesem Falle wäre doch der Fortbestand des Republikschutzgesetzes nicht erforderlich. Ministerpräsident Braun erwiderte hierauf, daß diese Lösung ihm politisch nicht möglich erscheine. Angesichts dieser Einstellung des Ministerpräsidenten erklärte der Herr Reichspräsident schließlich, wenn das Gesetz als Ganzes verlängert werde, dann erscheine ihm seine Unterschrift darunter leichter tragbar. Unmöglich wäre ihm nur, die Verlängerung des Verbannungsparagraphen allein auszusprechen. Der Herr Ministerpräsident hatte für diese Einstellung des Herrn Reichspräsidenten volles Verständnis und sagte, ihm schiene es auch das zweckmäßigste, wenn das Republikschutzgesetz, wie es jetzt bestehe, in toto verlängert werde.

Die Besprechung führte also zu einem vollen Ergebnis.

Im Anschluß hieran besprachen beide Herren noch Fragen der Jahrtausendfeier des Ostens, des Deutschen Ostbundes, des Stahlhelms und der bevorstehenden Stahlhelmtagung, in welchen Punkten gleichfalls volle Übereinstimmung erzielt wurde.

Pünder

Fußnoten

1

Der Vermerk war für den RK bestimmt.

2

Aussprache vom 29. 3.

3

Schreiben des PrMinPräs. an den RK vom 18. 3.: Dok. Nr. 204.

4

Siehe Anm. 5 zu Dok. Nr. 204.

5

Das bezieht sich auf § 23 des Republikschutzgesetzes; siehe Dok. Nr. 90, Anm. 7.

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