1.146.1 (ma32p): Phoebus-Film-Gesellschaft.

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Phoebus-Film-Gesellschaft.

Direktor Ritscher berichtete, daß zur Zeit ein sehr viel positiveres Angebot der Terra-Film-Gesellschaft vorliege, nachdem I.G. Farben Interesse am Erwerb der Phoebus-Film-Gesellschaft genommen habe. Das Angebot der Terra werde etwa 4 Millionen Reichsmark Erlös bringen, im günstigsten Falle vielleicht 5 Millionen Reichsmark.

Außerdem liege aber heute auch ein neues Angebot der Emelka-Film-Gesellschaft vor, bei dem die garantierte Barsumme etwas höher sei als die von der Terra-Film-Gesellschaft gebotene Summe. Im großen und ganzen werde auch ein Erlös von 4 Millionen Reichsmark zu erzielen sein, wobei dann allerdings von der Emelka-Film-Gesellschaft im Gegensatz zum Angebot der Terra die gesamten Vermögensobjekte der Phoebus-Film-Gesellschaft sofort übernommen werden würden, während die Terra-Film-Gesellschaft die Theater mit besonders ungünstigen Verträgen ausschalten wolle.

[1210] Nach eingehender Aussprache ergab sich als überwiegende Meinung des Reichskabinetts, daß aus politischen Gründen vorbehaltlich sachlicher Prüfung durch den Reichsminister der Finanzen und den Präsidenten des Rechnungshofs ein Abschluß mit der Emelka-Film-Gesellschaft vorzuziehen sein werde, wobei betont wurde, daß nicht das Reichskabinett diese Entscheidung zu treffen habe, sondern lediglich der zuständige Ressortminister, also der Reichswehrminister. Auf die Frage des Reichsministers der Justiz, ob es nicht notwendig sein werde, vor dem Abschluß die Parteiführer zu orientieren, erwiderte Staatsminister a.D. Saemisch, daß er anläßlich der Besprechungen mit den Parteiführern mit diesen vereinbart habe, daß eine weitere Orientierung vor Abschluß der Veräußerung der Phoebus-Film-Gesellschaft nicht erforderlich sei.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß er dem für den Fall von Verhandlungen mit der Emelka-Film-Gesellschaft zwar zustimme, daß er aber im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen und neuen Eingehens auf das Angebot der Terra-Film-Gesellschaft doch eine vorherige Orientierung der Parteiführer für notwendig halten würde.

Das Reichskabinett sprach sich endlich dahin aus, daß es wünschenswert sein würde, bei den Verhandlungen mit der Emelka-Film-Gesellschaft eine Option auf Aktienkapital in Höhe von 1 Million Reichsmark und einen Aufsichtsratsposten zwecks Einflußnahme der Reichsregierung zu erzielen, daß von einer solchen Option aber noch nicht Gebrauch gemacht werden solle. Über diese Frage und über die Frage, welches Ressort nach Abschluß des Verkaufs federführend die weitere Abwicklung bearbeiten solle, soll in der ersten Kabinettssitzung im Januar, etwa am 12. Januar beraten werden.

Der Reichswehrminister wurde hierauf vom Reichskabinett ermächtigt, auf Grund der Kabinettsberatung im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Präsidenten des Rechnungshofs, unterstützt durch Herrn Direktor Ritscher, die weiteren Verkaufsverhandlungen zu betreiben1.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Fußnoten

1

Nach einer Aufzeichnung Plancks fand am 16.1.28 in der Rkei eine Besprechung über den Verkauf der Phoebus-Film-Gesellschaft an die Emelka statt. Dabei habe der von den Rechtsberatern der Reichs-Kredit-Gesellschaft vorgelegte Entwurf eines Kaufvertrages zwischen Marineleitung und Emelka-Film-Gesellschaft die Billigung von StM a.D. Saemisch und StS Popitz gefunden. „Es soll in dem Vertrage eine vierjährige, bzw. bei rascherer Zahlung des Kaufpreises äußerstenfalls dreijährige feste Bindung gegeben werden, daß das Unternehmen nicht in ausländische Hände verkauft werden darf. Wegen der späteren Zukunft ist ein Briefwechsel mit den Herren des Aufsichtsrats der Emelka-Film-Gesellschaft vorgesehen, in dem ähnliche Versicherungen ausgesprochen werden.“ (R 43 I /603 , Bl. 195). Am 19.1.28 wurde der Vertrag unterzeichnet. Näheres hierzu im „Bericht über Art, Umfang und Abwicklung der sogen. Lohmann-Unternehmungen“, den RWeM Groener am 10.3.28 dem Haushaltsausschuß des RT vorlegte (Ausschußdruck. Nr. 1946; Aktenexemplar in R 43 I /603 , Bl. 287–291); zu den finanziellen Modalitäten des Vertrags siehe den Untersuchungsbericht des StS a.D. Fritze vom 9.5.30 (R 43 I /605 , Bl. 25–295, dort bes. Bl. 108 f., 203).

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