1.57.1 (ma32p): Außerhalb der Tagesordnung: Flaggenfrage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Außerhalb der Tagesordnung: Flaggenfrage1.

Staatssekretär Zweigert berichtete über den Verlauf der Besprechung am 5. 9. d. J. in der Reichskanzlei mit dem Vorstand des Vereins Berliner Hotels und verwandter Betriebe2. Aus dieser Besprechung sei hervorzuheben, daß, nach den Mitteilungen der Hotels, weder die Preußische Staatsregierung noch sonst eine Stelle die Hotels gebeten habe, am Verfassungstage zu flaggen. Keinesfalls hätte auch der Verein Berliner Hotels jemals den Entschluß gefaßt, am Verfassungstage nicht zu flaggen. Der Verein sei rein wirtschaftlicher Natur und verfolge nur wirtschaftliche Aufgaben3.

Vor Erlaß des sogenannten Boykottbeschlusses hätten sich weder die Preußische Staatsregierung noch der Berliner Magistrat mit dem Verein Berliner Hotels in Verbindung gesetzt. Sicherlich würde der Verein Berliner Hotels mit Rücksicht auf den bevorstehenden 80. Geburtstag des Herrn Reichspräsidenten4 eine Vermittlungsaktion der Reichsregierung sehr begrüßen. Der Verein habe das ziemlich klar zum Ausdruck gebracht und im übrigen betont, daß er keinesfalls die Reichsfarben boykottieren wolle, auch nicht am 2. Oktober. Der Verein habe weiter darauf hingewiesen, daß wohl die meisten seiner Mitglieder die Beflaggung wählen würden, die der Verein seinen Mitgliedern empfehle,[926] wenn gesagt werden könne, daß die Empfehlung nach Fühlungnahme mit der Reichsregierung erfolge5.

Der Reichskanzler führte aus, daß es jedenfalls am besten sei, wenn die Berliner Hotels am 2. Oktober nur die Reichsfarben zeigten, sonst könne er es noch als tragbar ansehen, daß neben den Reichsfarben noch die Handelsflagge gehißt werde. Notfalls sei er (der Reichskanzler) bereit, mit den Hotels zu sprechen und diese Auffassung als seine persönliche Auffassung den Hotels mitzuteilen.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß der Reichskanzler die Verantwortung nicht allein tragen könne. Nach seiner Ansicht sei es am besten, wenn neben Schwarz-Rot-Gold auch Schwarz-Weiß-Rot gezeigt werde.

Der Reichsminister der Justiz widerriet dringend einem offiziellen Beschluß des Reichskabinetts in dieser Angelegenheit. Die Beantwortung des Schreibens des Preußischen Ministerpräsidenten, in dem dieser den Boykottbeschluß des Preußischen Staatsministeriums mitgeteilt und um Stellungnahme der Reichsregierung gebeten habe6, könne zunächst noch unterbleiben. Eine Antwort habe auch noch bis nach dem 2. Oktober Zeit. Es sei am besten, daß der Staatssekretär Zweigert mit den Hotels inoffiziell spreche, daß sie jedenfalls am 2. Oktober d. J. die Reichsfarben zeigten.

Der Reichspostminister äußerte sich im wesentlichen in demselben Sinne wie der Reichsminister der Justiz.

Der Reichskanzler stellte folgendes fest: Das Reichskabinett faßt in der Angelegenheit keinen Beschluß. Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß Staatssekretär Zweigert mit dem Vorstande des Vereins Berliner Hotels spricht und als seine persönliche Auffassung ungefähr ausführt, daß das Reichskabinett in dieser Angelegenheit eine Beschlußfassung ablehnen müsse, da es sich bei den Hoteliers um Privatpersonen handele, daß jedoch nach seiner persönlichen Ansicht die Reichsfarben unter allen Umständen am 2. Oktober gezeigt werden müßten.

Staatssekretär Zweigert will auch mit Staatssekretär Dr. Weismann in diesem Sinne sprechen7.

Fußnoten

1

Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 289, P. 2. Eine ausführlichere Niederschrift über diese Kabinettsberatung vom 17.9.27 findet sich im Tagebuch Schäffers (Institut für Zeitgeschichte, ED 93, Bd. 3, Eintragung vom 17.9.27). In der Anwesenheitsliste des oben abgedruckten Kabinettsprotokolls ist Schäffer jedoch nicht aufgeführt.

2

Gegenstand der Besprechung vom 5.9.27, an der StS Zweigert, MinDir. v. Hagenow, zwei Vorstandsmitglieder und der Syndikus des „Vereins Berliner Hotels“ teilnahmen, war der Flaggenkonflikt der Berliner Hotels mit der Pr. Reg. und dem Berliner Magistrat. Über diese Besprechung liegt eine Aufzeichnung ORegR Wiensteins vor (R 43 I /1834 , Bl. 178–180).

3

In der Besprechung am 5. 9. (Anm. 2) hatte Syndikus Hampe vom Verein Berliner Hotels ausgeführt: Die Nichtbeflaggung der meisten Berliner Hotels am Verfassungstag sei von den Hotelinhabern damit begründet worden, „daß in Wirklichkeit eine Reichsfahne nicht existiere und daß auch Schwarz-Rot-Gold ebenso wie Schwarz-Weiß-Rot zu einer Parteifahne geworden sei. Um keinen ihrer Gäste vor den Kopf zu stoßen, hätten die meisten Inhaber der Hotels deshalb von einer Beflaggung Abstand genommen.“ Das habe zu dem bekannten Konflikt mit dem OB Böß geführt. „Aufs schärfste müsse der Verein den vom Magistrat der Stadt Berlin und von der Preußischen Staatsregierung ausgesprochenen Boykott verdammen. Es müsse nochmals betont werden, daß der Verein Berliner Hotels nur wirtschaftliche Interessen verfolge und daß es dem Verein völlig fernliege, die schwarz-rot-goldenen Reichsfarben zu mißachten.“ (Aufzeichnung Wiensteins a.a.O.).

4

Am 2.10.27.

5

In der Besprechung am 5. 9. (Anm. 2) hatte Syndikus Hampe erklärt, daß der Verein Berliner Hotels bereit sei, in einem Rundschreiben an seine Mitglieder die Anlegung von Flaggenschmuck am Geburtstag des RPräs. zu empfehlen. Folgende Möglichkeiten der Beflaggung kämen in Betracht: a) das Hissen nur der Handelsflagge, b) das Hissen der Reichsfarben, der schwarz-weiß-roten Fahne und der preußischen Flagge, c) das Hissen nur der preußischen Flagge. Die unter b) angeführte Möglichkeit sei vielleicht deshalb besonders gangbar, weil „sie bei einer Verfassungsfeier in Bad Nauheim im letzten Jahre […] wohl alle Teilnehmer befriedigt habe. Bei dieser Feier sei auf dem Dach des Festhauses in der Mitte die hessische, rechts die schwarz-weiß-rote und links die schwarz-rot-goldene Fahne gezeigt worden.“ StS Zweigert hatte dazu festgestellt, „daß die zu a) und c) vorgeschlagenen Möglichkeiten wohl ausscheiden müßten. Jedenfalls werde das Reichskabinett sich sobald als möglich mit der Angelegenheit befassen.“ (Aufzeichnung Wiensteins a.a.O.).

6

Schreiben des PrMinPräs. vom 25.8.27, siehe Dok. Nr. 289, Anm. 1.

7

Am 20.9.27 teilte StS Zweigert mit Schreiben an MinDir. v. Hagenow mit, daß er inzwischen mit dem Syndikus des Vereins Berliner Hotels gesprochen habe. Er, Zweigert, habe danach „Grund zu der Annahme, daß der Hotelverband aus eigener Initiative vorgehen und seinen Mitgliedern empfehlen wird, am 2. Oktober in einer Weise zu flaggen, die in der Person des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg sowohl die Vergangenheit wie die Gegenwart ehrt“ (R 43 I /1834 , Bl. 197; vgl. dazu Bl. 217 f.). Der Flaggenstreit mit den Berliner Hotels wurde schließlich in Besprechungen zwischen StS Weismann, RAM Stresemann und dem Verein Berliner Hotels am 10.10.27 beigelegt. Über das Ergebnis meldete der „Amtliche Preußische Pressedienst“: „Es wurde klargestellt, daß der Verein Berliner Hotels niemals einer Mißachtung der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge Ausdruck gegeben und keine verfassungsfeindliche Kundgebung veranstaltet hat. Der Verein wird den Wünschen der Reichsregierung und Preußischen Staatsregierung entsprechend sich dafür einsetzen, daß künftig in allen Fällen, in denen aus nationalen Anlässen geflaggt wird, die Reichsflaggen gezeigt werden; ebenso werden die Reichsflaggen dann gehißt, falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, eine fremde Staatsfahne aufzuziehen. Die preußische Staatsregierung wird das Ersuchen des Ministerpräsidenten vom 25. August d. J. und die daraufhin ergangenen Verfügungen der Staatsminister zurückziehen.“ (Pressekommentare hierzu in R 43 I /1834 , Bl. 233 ff.; Aktenvermerk StS Pünders vom 12. 10. über die Beilegung des Flaggenstreits, ebd., Bl. 231 f.).

Extras (Fußzeile):