1.72.2 (ma32p): 2. Strafverfahren gegen den Schriftleiter der Zeitschrift „Menschheit“.

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2. Strafverfahren gegen den Schriftleiter der Zeitschrift „Menschheit“27.

Gegenüber den vom Auswärtigen Amt vorgebrachten Bedenken führte der Reichsminister der Justiz aus, daß vom Oberreichsanwalt28, der allein für das Verfahren maßgeblich sei, das Auswärtige Amt nur befragt werden würde, ob die Veröffentlichung der von der „Menschheit“ behaupteten Vorkommnisse, falls sie den Tatsachen entsprochen hätten, den Tatbestand des Landesverrats geschaffen hätte. Es könne im Auslande kaum der Eindruck entstehen, als ob von deutscher Seite die Behauptungen der „Menschheit“ etwa als wahr angenommen würden.

Der Reichsminister des Auswärtigen sagte hierauf zu, daß dem Oberreichsanwalt das erbetene Gutachten des Auswärtigen Amts zugehen werde29.

In Ergänzung hierzu verlas der Reichsminister der Justiz ein Schreiben des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen30 an den Reichswehrminister31, in dem ein Vorgehen gegen die Schriftleitung der „Menschheit“ dringend befürwortet wurde32.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Fußnoten

27

Nach einer undatierten Zusammenstellung des AA schwebten gegen den Redakteur der Zeitschrift „Die Menschheit“, Röttcher, sowie gegen mehrere pazifistische Autoren (Mertens, Lehmann-Rußbüldt, Widerhold, Foerster u. a.) Landesverratsverfahren wegen der Veröffentlichung von Broschüren und Artikeln über geheime Aufrüstungsmaßnahmen und -pläne der Reichswehr; die inkriminierten Veröffentlichungen waren zwischen Juli 1926 und Juli 1927 erschienen („Zusammenstellung der gegen Karl Mertens und Gen. wegen Landesverrats anhängigen Strafverfahren“, in R 43 I /557 , Bl. 92–93). Vgl. hierzu: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 64, 189, 193, 200.

28

Werner.

29

Das Gutachten war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

30

Weiß.

31

Nicht ermittelt.

32

In einem Telegramm an den RK vom 12.11.27 protestierte die „Deutsche Liga für Menschenrechte“ gegen die Verhaftung des Redakteurs der „Menschheit“, Röttcher. In dem Telegramm heißt es: „Die Verhaftung eines politischen Redakteurs wegen Verdacht des versuchten Landesverrats bisher einzig dastehend, zumal Fluchtverdacht nicht vorliegt. […] Die Verhaftung muß Deutschlands Ansehen in der Welt ungemein schädigen. Diese Maßnahme steht im schroffen Widerspruch zu der Politik des Geistes von Locarno.“ (R 43 I /557 , Bl. 96). Eine Resolution des Badischen Landesverbandes der „Deutschen Friedensgesellschaft“, die dem RK am 15. 11. übersandt wurde, forderte die Freilassung Röttchers und „darüber hinaus die Einstellung der gegen führende Pazifisten schwebenden Landesverratsverfahren, die in Widerspruch zu der offiziellen deutschen Verständigungspolitik stehen. Landesverrat begehen nicht die Kritiker des deutschen Militarismus, sondern diejenigen Militaristen, die im Gegensatz zu Deutschlands vertraglichen Verpflichtungen ungesetzliche Einrichtungen schaffen.“ (R 43 I /557 , Bl. 105–106).

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