2.131.5 (mu11p): 5. Bereitstellung der Mittel für die Reichswehr in Stärke von 200 000 Mann bis 10. Oktober 1920.

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5. Bereitstellung der Mittel für die Reichswehr in Stärke von 200 000 Mann bis 10. Oktober 1920.

Das Kabinett ermächtigt den Reichswehrminister, von Kündigungen Abstand zu nehmen, bis die Antwort auf unsere letzte Note an General Nollet eingegangen ist3.

Fußnoten

3

Gegenüber dem RK hatte der RWeM am 5. 6. darauf hingewiesen, die Unsicherheit über die endgültige Gestaltung des Heeres, „die seinem inneren Halt und seiner Festigung bisher so unendlich geschadet hat“, dauere fort, nachdem der Beginn der Konferenz von Spa verschoben worden sei. Diese Verschiebung gestalte auch die organisatorischen Maßnahmen sehr schwierig. Daher sei an die Ententemächte der bisher unbeantwortete Antrag gestellt worden, das Übergangsheer in Stärke von 200 000 Mann bis zum 10.10.20 beibehalten zu können. Eine Kündigung von 100 000 Reichswehrangehörigen sei bisher unterblieben, obwohl sie nach dem VV zum 10. 7. hätte erfolgen müssen: „Eine derartige Massenkündigung war aber gerade bei der augenblicklichen Lage undurchführbar, sie würde die Verwendbarkeit der Reichswehr auf das äußerste gefährdet haben. – Ich habe daher in der Besprechung mit den Truppenkommandeuren am 3. 6. angeordnet, daß die Reichswehrangehörigen des derzeitigen 200 000-Mann-Heeres bis zum 10.10.20 weiter verpflichtet werden, und bitte, hierfür die erforderlichen Mittel durch Kabinettsbeschluß bereitstellen zu lassen“ (R 43 I /680 , Bl. 157).

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