2.37.7 (sch1p): 7. [Kongreß der Arbeitslosen]

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[135]7. [Kongreß der Arbeitslosen]

Reichsminister Koeth teilt mit, daß er beabsichtige, zum bevorstehenden Kongreß der Arbeitslosen Vertreter zu entsenden, jedoch nur informatorisch. Hiergegen bestehen keine Bedenken.

Reichsminister Bauer bemerkt jedoch, daß man in der Sache der Gründung besonderer Vertretungen für Arbeitslose sich widersetzen müsse. Die Interessen der Arbeitslosen müßten von ihren Berufsgenossen wahrgenommen werden11.

Fußnoten

11

Der Reichskongreß der Erwerbslosen vom 5. bis 7.4.1919 war von einem „provisorischen Reichs-Erwerbslosenausschuß“ zusammengerufen worden. Trotz seiner zu Beginn des Kongresses proklamierten Überparteilichkeit wurde er hauptsächlich von USPD- und KPD-Funktionären geleitet und organisiert, was sich deutlich in den zum Abschluß gefaßten Resolutionen niederschlug, in denen die Sozialpolitik der RReg. verurteilt sowie die sofortige Aufhebung des Belagerungszustandes in Berlin, die Auflösung der Freiwilligenkorps und die „sofortige Überführung der kapitalistischen Wirtschaft in sozialistische Produktion“ gefordert wurde. An dem Kongreß nahmen Beobachter des RWiMin., des RMinWiDem und der bayer. Reg. teil (Vorwärts, Nr. 176, 5.4.1919; 177, 6.4.1919; 179, 7.4.1919).

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