2.37 (str1p): Nr. 37 Der Reichsernährungsminister an den Reichskanzler, 3. September 1923

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Nr. 37
Der Reichsernährungsminister an den Reichskanzler, 3. September 1923

R 43 I /2440 , Bl. 145–1511

Betrifft den Helfferichschen Plan einer Währungsbank2.

Nachdem jetzt in kommissarische Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien über den Helfferichschen Plan einer Währungsbank eingetreten ist3, möchte ich in Wiederholung meiner mehrfachen mündlichen Darlegungen noch einmal die Gesichtspunkte zusammenstellen, die meines Erachtens auf das dringendste dazu raten, nicht den Roggen, sondern das Gold als Wertmesser für das neue Zahlungsmittel zu nehmen. Ich halte dabei durchaus an dem konstruktiven Grundgedanken des Helfferichschen Planes fest, empfehle aber, das Zahlungsmittel weder, wie Exzellenz Helfferich ursprünglich wollte, auf ein Roggenpfund, noch – wie er jetzt will – auf eine Roggenmark4, sondern[176] auf die Goldmark als Bruchteil einer ausländischen dem Golde gegenüber möglichst stabilen Währung abzustellen. Daß dies technisch im Rahmen der Helfferichschen konstruktiven Gedanken möglich ist, ist nie bestritten worden. Es gibt dafür zwei Wege: Entweder – und das ist der einfachere Weg – die Hypotheken usw. werden sofort auf Goldmark eingetragen und die auszugebenden Pfandbriefe sind dann Goldrentenbriefe. Oder, was ich erst an zweiter Stelle in Erwägung nehmen würde, die Hypotheken usw. werden auf Roggen eingetragen und das Umtauschverhältnis zwischen dem auf Goldmark lautenden Zahlungsmittel und dem Roggenrentenbriefe im Fall der Einlösung richtet sich dann nach dem jeweiligen Kurs des Roggenrentenbriefes in Gold; der letztere Weg beschränkt unzweifelhaft die Emissionskapazität der neuen Währungsbank und bedeutet schon dadurch einen Nachteil.

Die Gründe, die für das auf Goldmark abgestellte Zahlungsmittel sprechen, sind meines Erachtens folgende:

1. Exzellenz Helfferich macht zu Gunsten des Roggenrentengeldes geltend, daß in der Bevölkerung ein Mißtrauen gegen Gold, soweit es auf deutscher Grundlage beruht5, vorhanden sei, dagegen ein großes Vertrauen zu den[177] Roggenrenten. Exzellenz Helfferich betrachtet es somit als einen besonderen Glückszufall, daß seit einem halben Jahre die Roggenrentenbriefe sich gut eingeführt haben6, und daß jetzt auch eine Eintragung von Roggen-Hypotheken, also eine Sicherung der Roggenrentenbanken in Abteilung III des Grundbuches, möglich ist. Ich selbst habe seiner Zeit im Reichsjustizministerium die Anregung gegeben, die Eintragung von Roggen-Hypotheken zu ermöglichen7. Das war aber Anfang dieses Jahres. Inzwischen ist die Entwicklung über die Stufe der Roggenwährung schon hinweg geschritten. Das gilt gerade für die allerletzte Zeit und wird sicherlich in den nächsten Tagen weitere Fortschritte machen. Auch gerade im Bewußtsein des Publikums. Dabei meine ich nicht nur die Umstellung alles Großhandelsverkehrs auf Gold. Auch im Kleinhandelsverkehr ist diese Umstellung weit vorangeschritten. Die Verkäufer in großen Geschäften des Einzelhandels lesen die Preise von Tabellen ab, die auf Goldmark berechnet sind und in kürzesten Abständen mit wechselnden Indexzahlen versehen werden. An vielen Schaufenstern sieht man heute bereits die Auszeichnung in Goldmark. Beim Buchhandel ist diese Entwicklung schon seit längerer Zeit abgeschlossen. Auch die Reichssteuerverwaltung hat bereits Goldkonten als Steuerkonten eingerichtet. Ich gehe infolgedessen davon aus, daß das Publikum sich durchaus an den Goldgedanken zurückzugewöhnen im Begriff ist und zum Teil schon zurückgewöhnt hat. Auch unsere ganze Propaganda für die Goldanleihe wäre ja ein Stoß ins Leere, wenn nicht mit diesem Tatbestand gerechnet würde.

2. Exzellenz Helfferich selbst hat seinen Plan schon zum Teil auf Gold umgestellt; denn er hat der Anregung, daß die Industrie ihre Beiträge in Devisen solle leisten können, Folge gegeben. Dazu kommt, daß neben dem Helfferichschen Plan jetzt, wenn auch anscheinend in ersten Anfängen, ein industrieller Plan besteht, auf der Grundlage von Gold und Devisen eine private Goldnotenbank ins Leben zu rufen8. Nun bin ich zwar nach wie vor der Meinung, daß der Helfferichsche Plan bei weitem den Vorzug verdient. Denn einmal gibt er viel breitere Grundlagen und dadurch die Möglichkeit, die Ausgabe von Schatzanweisungen bei der Reichsbank zu beenden. Außerdem aber ist er, weil er nicht auf Vereinbarungen gegründet werden muß, sondern durch einen Akt der Gesetzgebung verwirklicht werden kann, unvergleichlich schneller durchzuführen, und darauf kommt es an. Gleichwohl würde ich es für sehr sachhemmend halten, wenn zwischen den beiden Projekten ein Kampf unter der Losung entbrennen würde: „Hie Roggen, hie Gold.“ Umgekehrt würde ich es für sehr glücklich halten, wenn der Helfferichsche Plan von vornherein so angelegt wäre, daß er das andere Projekt in steigendem Maße in sich aufnehmen und dadurch die endgültige Goldlösung vorbereiten könnte. Diese Goldlösung[178] im Rahmen des Helfferichschen Projektes würde ja noch kein Goldgeld, sondern, wenigstens soweit nicht die Sicherung durch Devisen in Betracht kommt, nur ein Goldrentengeld bedeuten. Je mehr nun im Laufe der Zeit die Devisen und etwa auch das Gold der Reichsbank als Deckungsmittel der neuen Währungsbank zur Verfügung stehen würde, je mehr würde ein echtes Goldgeld entstehen. Würde dagegen das Roggenrentengeld zum Ausgangspunkt gewählt, so müßte, um später zum Goldgelde zu kommen, eine Einziehung dieses Roggenrentengeldes mit all ihren Umständlichkeiten erfolgen.

3. Für den wichtigsten Punkt halte ich nach wie vor aber folgendes: Der Kernpunkt der Not unseres Wirtschaftslebens ist heute der, daß mit Rücksicht auf den Währungszustand in alle Kalkulationen sehr starke Risikobeträge eingerechnet werden. Dabei handelt es sich nun nicht allein um die Gefahren, die mit einer Veränderung des Wertes der Papiermark verbunden sind, sondern es handelt sich allgemeiner um die unübersehbaren Spannungen zwischen den verschiedenen Währungen, mit denen jeder Wirtschaftler zu rechnen hat. Ein Versuch der Heilung oder wenigstens durchgreifenden Besserung dieses Zustandes muß das Ziel im Auge haben, die Spannung zwischen den verschiedenen Währungen zu beseitigen. Nun wird für das Auslandsgeschäft und für die Teile des Inlandsgeschäftes, die unmittelbar vom Auslandsgeschäft beeinflußt werden, also für sehr wesentliche Teile des Großhandels überhaupt auch nach Durchführung des Helfferichschen Planes eine Goldwährung (Devisenwährung) bestehen. Läuft dann daneben ein Roggenrentengeld her, so ergibt sich angesichts der erheblichen Schwankungen des Roggenpreises gegenüber dem Golde sofort wieder eine Spannung zwischen verschiedenen Währungen. Dieser Einwand kann auch nicht durch den Hinweis zurückgewiesen werden, daß es sich ja nicht um Roggengeld, sondern um Roggenrentengeld handele und daß infolgedessen die Unterschiede etwas mehr ausgeglichen würden. Auf jeden Fall bleibt, wie eine von mir in verschiedenen Besprechungen bereits vorgelegte graphische Darstellung beweist, eine erhebliche Unsicherheit zwischen Gold und Roggenrente bestehen. Das wird auch gerade für das nächste Jahr gelten angesichts des derzeitigen sehr niedrigen Roggenpreises auf dem Weltmarkt9. Da nun jetzt psychologisch unsere ganze Wirtschaft auf das Einkalkulieren großer Risiken abgestellt ist, so wird sich aus der Spannung zwischen Gold und Roggen heraus eine Fortsetzung dieses ganzen unglücklichen Systems ergeben, und dadurch wird die Gesundung der Preiskalkulation behindert werden. Um es kraß auszudrücken: es wird nach den Kriegs-, Revolutions-, Inflations-, Besetzungsgewinnlern usw. „Roggengeldgewinnler“ geben. Eine Beeinflussung der Goldwährung durch Spekulationen in der „Ware“ Gold ist auf dem Weltmarkt kaum möglich. Die Beeinflussung einer Roggenwährung dagegen bietet in sich keine Schwierigkeit. Ich erinnere an die fast alljährlich in Amerika gebildeten „corner“. Diesen künstlich durch Großhändler in die Höhe getriebenen Preisen folgt dann regelmäßig ein jäher Preisabsturz, der notwendig[179] das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Roggenwährung erschüttern muß10. Übrigens ist die Roggenwährung auch keine „autochthone“ Währung, wie von Excellenz Helfferich stets betont wird, sie hängt schon jetzt neben der heimischen Ernte von der in Amerika und Rußland ab und wird in den nächsten Jahren noch mehr von Rußland abhängen11.

Auch die Lohn- und Gehaltsfestsetzungen werden auf große Schwierigkeiten stoßen, weil bei jeder Erörterung darum gestritten werden wird, welcher Teilbetrag des Lohnes auf Roggenrentengrundlage und wieviel auf Goldgrundlage berechnet werden muß. Endlich wird auch da, wo sich die Wertbildungen wegen Austauschbarkeit der Objekte aufeinander beziehen, eine erneute Unsicherheit eintreten, so in der verhältnismäßigen Preisbildung von Margarine, die vorwiegend auf Goldwährung stehen wird, und von Butter.

Nach alldem glaube ich, daß ganz überwiegende Gründe dafür sprechen, das neue Zahlungsmittel der Goldgrundlage anzupassen. In keiner Weise brauchte dadurch nach meiner Überzeugung der konstruktive Grundgedanke des Helfferichschen Projektes gefährdet zu werden, aus dem ich besonders die Notwendigkeit einer völlig privaten Gestaltung der neuen Währungsbank hervorhebe12.

Dr. Luther

Fußnoten

1

Hs. von Luther am Kopf des Schreibens: „Sehr eilige Angelegenheit!“ Das Schreiben wurde erst am 3.10.23 in den Geschäftsgang der Rkei gegeben. – Bei Beusch-Briefs, Währungszerfall und Währungsstabilisierung (Anlage 10, S. 130 ff.) ist diese Denkschrift irrtümlich mit dem 3.11.23 datiert.

2

S. dazu Dok. Nr. 29.

3

Hierzu konnten keine Unterlagen ermittelt werden.

4

Im ersten Entw. seines Währungsprojekts, „Schaffung einer neuen, realfundierten Währung“ von Mitte August 1923, hatte Helfferich den § 1 des Art. I formuliert: „Die wirtschaftlichen Berufsstände Deutschlands, Landwirtschaft, Industrie und Handel, einschließlich des Transport- und Bankgewerbes, errichten zum Zwecke der Schaffung eines neuen wertbeständigen Geldes, des Roggenpfundes (Art. IV § 2) die Währungsbank“ (BA: R 13 I /278 , Bl. 177). Art. IV § 2 lautete: „Die nach § 1 auszufertigenden Rentenbriefe dienen als Deckung für die von der Währungsbank auszugebenden Geldscheine (Roggenpfundnoten). – Die Werteinheit dieser Geldzeichen ist das Roggenpfund, das in hundert Roggenpfennige eingeteilt wird“ (BA: R 13 I /278 , Bl. 179). In den Beratungen mit den Berufsständen wurden dann zwei weitere Fassungen erarbeitet, in denen zunächst von „Roggenmark“ und in der weiteren Fassung von „Neumark“ die Rede war: Art. I, § 1: „Die wirtschaftlichen Berufsstände des Reichs (Landwirtschaft, Gewerbe und Handel einschließlich des Transport- und Bankgewerbes) errichten zum Zwecke der Schaffung eines neuen Geldes der Roggenmark (Art. IV §§ 2, 3) die Währungsbank. – Die Währungsbank hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie ist berechtigt, im Reichsgebiet Zweiganstalten zu errichten. Die Währungsbank hat die Eigenschaft einer juristischen Person.“ Art. IV § 2: „Die Rentenbriefe dienen als Deckung für die von der Währungsbank auszugebenden Geldzeichen. – Die Werteinheit dieser Geldzeichen ist die Roggenmark, die in 100 Roggenpfennig eingeteilt ist“ (BA: R 13 I /278 , Bl. 133, 138). Die weitere Fassung ist im wesentlichen wortgleich. In Art. IV, § 2 wird von „Neumarkpfennigen“ gesprochen (BA: R 13 I /278 , Bl. 122, 125). S. a. Beusch-Briefs, Währungszerfall und Währungsstabilisierung, Anlage 7 (Projekt Helfferich), S. 116 ff.

5

In der Sitzung des finanz- und des wirtschaftspolitischen Ausschusses des RWiR am 6.9.23. ging der als Sachverständige anwesende Direktor der Darmstädter und Nationalbank Schacht auf diese Haltung, die auch von Minoux und der Industrie geteilt wurde, grundsätzlich ein: „Es ist davon gesprochen worden, daß das Deutsche Reich nirgends im Auslande, man kann auch wohl sagen im Inlande, noch das Vertrauen genießt, das es berechtigt, eine Note zu produzieren, die internationale Geltung haben könnte. Es wird immer davon gesprochen, daß die Wirtschaft noch Vertrauen hat, daß aber der Staat dieses Vertrauen verloren hat. Ich will nicht untersuchen, ob daran der Staat oder die Wirtschaft mehr Schuld tragen, sondern will das Faktum als solches ruhig einmal in den Vordergrund der Diskussion stellen. Ich halte es aber für ganz falsch, diese Auffassung nun noch weiter zu propagieren; denn das, was Herr Minoux gesagt hat, ist meines Erachtens vollständig richtig: Wenn es uns nicht gelingt, das Vertrauen in die staatlichen Finanzen wieder zu gewinnen, dann werden uns alle diese Projekte nichts helfen. Denn mit einem bloßen Vertrauen zur Wirtschaft kommen wir über die großen staatspolitischen Fragen, die wir zu diskutieren haben, nicht hinweg (Sehr richtig!), und deshalb halte ich es bei allen Projekten, die vorgetragen worden sind, unter allen Umständen für richtig, daß der Staat, ganz einerlei, wie die Organisation im einzelnen aufgebaut ist, einen ganz autoritativen Einfluß auf dieses Institut bekommt – nicht auf die technische und kaufmännische Leitung dieses Instituts, wohl aber auf diejenigen Aufgaben des Instituts, die als einer Notenbank für den Staat doch durchaus seiner Kontrolle unterstellt sein müssen, und es ist ja recht gut, daß Exzellenz Helfferich selber darauf hingewiesen hat, wie die Begeisterung auch für die Roggennotenbank in den Wirtschaftskreisen gar nicht so übermäßig groß ist, wie die betreffenden Kreise es vielmehr als ein erhebliches Opfer empfinden werden, wenn sie zur Gründung dieser Bank herangezogen werden sollten. Das würde es wahrscheinlich sehr erleichtern, wenn wir dem Staate selbst die nötige Autorität über dieses Institut verschaffen könnten“ (BA: R 2 /2438 ).

6

S. hierzu Anm. 16 zu Dok. Nr. 9.

7

Einzelheiten konnten in R 43 I nicht ermittelt werden.

8

S. Anm. 8 zu Dok. Nr. 36.

9

Der Roggenpreis für 50 kg betrug in Dtld. in 1000 Papiermark im Juni 1923 153,6, im September 1923 140 120 und in Goldmark: 5,89 bzw. 5,93. In den USA betrug der Preis für 56 lbs Roggen umgerechnet in 1000 Papiermark im Juni 171,6 und im September 154 222, das bedeutete in Goldmark für Juni und September 6,55 (Statist. Jahrbuch 1923, S. 60).

10

In der Ausschußsitzung des RWiR am 6.9.23 wies Bankdirektor Frisch darauf hin, „daß der Roggenpreis vielfach hier in Berlin gemacht wird; es war eine Klage von Bismarck, daß der Berliner Roggen- oder Haferpreis von wenigen Gruppen gemacht würde, und daß der Landwirt dabei eigentlich nicht zu seinem Rechte käme. Es ist also doch nicht so leicht, an der Börse eine ganz unbeeinflußbare Grundlage für den Roggen zu bilden“ (BA: R 2 /2438 ).

11

Ähnliche Zweifel an der Roggenwährung wurden auch in der Sitzung des finanz- und des wirtschaftspolitischen RWiR-Ausschusses am 6.9.23 von anwesenden Sachverständigen geäußert. So meinte StS a. D. August Müller, Roggen habe als Konsumgut in Deutschland nur in Nordeuropa und Rußland einen Absatzmarkt, so daß die Währungsbasis erschüttert werden könne. Die Schwierigkeit liege darin, „diesem Geld einen Zirkulationswert auf dem Weltmarkt zu verschaffen.“ Auf dieser Linie lag auch die Kritik Schachts: „Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß einmal die Schwankungen des Roggenpreises auch eine Schwankung des Roggengeldes selbst herbeiführen müssen, und zweitens, daß auch die Grundlage des Roggens als Ware für dieses Geld keine überall gültige Währung darstellen kann. Die Roggennote wird, genau wie jede andere nicht auf Gold basierte Note gegenüber dem international geltenden Goldgeld ein Agio oder vielmehr Disagio bilden, d. h. es wird im Preise steigen oder fallen, je nachdem die Konjunktur ist und die Ware Roggen in der Welt Geltung hat. – Darüber hinaus scheint mir die Einlösbarkeit bei der Frage der Roggennote ebensowenig vorhanden zu sein, wie sie für die zu schaffende Goldnote soeben von Direktor Kraemer diskutiert worden ist. Denn was wir hier in der Roggennote an Einlösbarkeit schaffen, das ist ja nicht ein Einlösbarkeit in Roggen, sondern es ist eine Einlösbarkeit oder ein Anspruch in Roggenrente, und es ist mir sehr fraglich, ob ein Geld, das einen Rentenanspruch darstellt, wo nur die Rente bestenfalls in Gold, also international gültiges Geld konvertiert worden ist, den vollen Anspruch auf ein sofort in Gold umzusetzendes Geld haben kann. Das scheint mir das Hauptbedenken zu sein, welches in der Roggenrente liegt, und auch Exzellenz Helfferich hat ja diesen Fehler zweifellos empfunden; denn er wünscht neben der Roggennotenbank noch eine Devisenstelle zu schaffen, die nun wirklich das international gültige Zahlungsmittel [zu] bilden, wie er sich ausdrückt, imstande sein soll, die Regulierung der ausländischen Valuten für das Inland vorzunehmen.“ Minoux hatte Bedenken wegen des internationalen Warenaustausches und sah die Gefahr sozialer Spannungen bei einem Mißlingen: „Die städtische Bevölkerung wird leicht geneigt sein, wenn die Sache herunter oder hinaufgeht, agrarische Manipulationen dahinter zu vermuten; das ist mit dem Wort Roggen unlösbar verbunden.“ Er forderte daher eine enge Zusammenarbeit mit der Reichsbank (BA: R 2 /2438 ).

12

Zur weiteren Diskussion der Währungsfrage im Kabinett s. P. 1 des Dok. Nr. 51.

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