2.38.1 (bau1p): 1. Gesetzentwurf betreffend das Peiner Walzwerk.

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1. Gesetzentwurf betreffend das Peiner Walzwerk2.

Der Reichsschatzminister teilte mit, daß der Gesetzentwurf im Staatenausschuß einige Änderungen erfahren hätte3. Die Änderungen wurden erörtert; es wurde beschlossen, dem veränderten Entwurf zuzustimmen.

Fußnoten

2

Formulierung ungenau. Das Peiner Walzwerk gehörte zur Ilseder Hütte AG., deren Verstaatlichung bevorstand (vgl. Dok. Nr. 31, P. 2).

3

Der Entw. eines Ges. betr. die Überführung des Eisenerzbergbaus und der Eisenindustrie Mitteldeutschlands in Reichsbesitz lag dem Staatenausschuß am 31. 7. zur Beschlußfassung vor. Die Änderung betrifft Entschädigungsfragen; danach wird die höchstzulässige Entschädigung auf 450% des Nominalbetrags der Aktien festgesetzt. Der abgeänderte GesEntw. geht der NatVers. am 9. 8. zu (NatVers.-Bd. 338 , Drucks. Nr. 792 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 42, P. 10).

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