2.59.1 (bau1p): 1. Zukunft der Archive und kriegsgeschichtlichen Abteilungen des großen Generalstabes (Reichsarchiv).

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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1. Zukunft der Archive und kriegsgeschichtlichen Abteilungen des großen Generalstabes (Reichsarchiv).

Der Oberst von Haeften berichtete über den abgeänderten Plan für die Errichtung eines Reichsarchivs3 und bat um Entscheidung der Fragen,

a) ob ein Reichsarchiv geschaffen werden solle,

b) welcher Behörde es zu unterstellen sei,

c) wie es etatisiert werden solle,

d) wohin der Sitz des Reichsarchivs gelegt werden solle.

Nach eingehender Erörterung über die Angelegenheit, bei der noch einmal von verschiedenen Seiten betont wurde, daß unter keinen Umständen etwa das Archiv gewissermaßen die Fortsetzung des Generalstabes sein dürfe und demzufolge derartige Pläne zu unterbleiben hätten, wurde grundsätzlich der Errichtung des Reichsarchivs zugestimmt. Man kam ferner dahin überein, daß das Reichsarchiv dem Reichsministerium des Innern zu unterstellen sein würde und daß ferner zweckmäßig die Etatisierung nicht bei der Abwicklungsstelle der Heeresverwaltung, sondern sofort beim Etat des Reichsministeriums des Innern zu erfolgen habe. Wegen des Sitzes wurde darauf hingewiesen, daß zweckmäßig das Reichsarchiv in Berlin bzw. Potsdam bliebe, weil hier die Zentralstellen, insbesondere die großen Bibliotheken vorhanden wären. MinDir. Walther vom Reichsschatzministerium wurde gebeten, ein passendes Gebäude, gegebenenfalls in Potsdam, in Verbindung mit dem Reichsministerium des Innern und dem Reichswehrministerium auszusuchen. Der Reichsminister des Innern wird die Weiterverfolgung der Angelegenheit betreiben4.

Fußnoten

3

Einzelheiten s. in der überarbeiteten Fassung der in Dok. Nr. 56, Anm. 6 zit. Denkschrift des Gen. v. Seeckt. Das Schwergewicht dieser von Oberst von Haeften gezeichneten Kabinettsvorlage ist in der modifizierten Aufgabenstellung zu sehen, wonach es darauf ankomme, „die Verwaltung und Aufbewahrung der heute zersplittert angelegten zahlreichen Kriegsarchive in einem Reichsarchiv einheitlich vorzunehmen“ (R 43 I /886 , Bl. 22–44, hier Bl. 23).

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 131, P. 5. – Weiteres Material in: R 43 I /886  und Nachl. Delbrück , Nr. 50.

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