2.89.1 (bau1p): 1. Auslieferungsfrage.

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1. Auslieferungsfrage.

Dem Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen, eine zuverlässige Persönlichkeit nach Paris zu schicken, um Dutasta persönlich die Schwierigkeiten in der Auslieferungsfrage zu schildern, wird zugestimmt. Gleichfalls wird Übereinstimmung erzielt, daß die betreffende Persönlichkeit Dutasta mitteilt, in welcher Weise nach seiner persönlichen Auffassung die Regelung der Angelegenheit im Falle des Verzichts auf die Auslieferung erfolgen könne (Untersuchung durch deutsche Gerichte, Zulassung eines Vertreters des betreffenden Auslandsstaates als Mitankläger, evtl. Berufung an ein internationales Gericht bzw. Aburteilung durch gemischte Gerichte, keine Amnestie für den etwa verurteilten Deutschen)1.

Fußnoten

1

Auf Antrag des RAM vom 3. 11. wird der in Klammern gesetzte Teil wie folgt geändert: „(Untersuchung durch deutsche Gerichte, Zulassung eines Vertreters des betreffenden Auslandsstaates als Mitankläger, Ausschaltung bereits erlassener Amnestien für den verurteilten Deutschen. Erörtert wurde auch eventuelle Berufung an ein internationales Gericht, beziehungsweise Aburteilung durch gemischte Gerichte. Diese Punkte wurden aber nicht als Verhandlungsgegenstand mit Dutasta zugestanden)“ (R 43 I /340 , Bl. 59; korrigiertes Prot.: Bl. 61). – Mit der vorgesehenen Mission wird MinDir. von Simson vom AA betraut. Er berichtet dem RKab. am 11. 11. über das Ergebnis seiner Besprechungen (Dok. Nr. 100, P. 1).

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