2.152.5 (feh1p): 5. Maßnahmen im Falle des Ablebens der Kaiserin.

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   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

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[406]5. Maßnahmen im Falle des Ablebens der Kaiserin10.

Staatssekretär Göhre macht Mitteilung von den Verhandlungen der Preußischen Regierung mit dem Grafen Eulenburg und dem Grafen Platen für die im Falle des Ablebens der Kaiserin und der Beisetzung der Leiche in Potsdam zu treffenden Maßnahmen.

Staatskommissar Dr. Weismann, der die Verhandlungen zuletzt geführt hat, teilt mit, daß man im Schloß Doorn sich mit einer Beisetzung vor einem geladenen Kreise zu früher Morgenstunde in Potsdam einverstanden erklärt habe11.

Das Kabinett beschließt, daß die Reichsregierung durch ein Telegramm des Herrn Reichskanzlers an den Prinzen Eitel Friedrich ihrem Beileid Ausdruck geben, an der Beisetzungsfeierlichkeit aber nicht teilnehmen solle12.

Staatssekretär Göhre teilt mit, daß die Preußische Regierung keine Beileidskundgebung beabsichtige.

Staatssekretär Albert erhält die Ermächtigung, eine Anfrage des badischen Gesandten über die Stellungnahme der Reichsregierung entsprechend zu beantworten13.

Fußnoten

10

Im Oktober 1920 war die Kaiserin Auguste Victoria erkrankt. Im Laufe des Oktober und November verschlechterte sich ihr Zustand und von Mitte November rechnete man täglich mit ihrem Tod (Sigurd v. Ilsemann, Der Kaiser in Holland, München 1967, S. 166, Eintragung v. 22.11.1920).

Es war der Wunsch der Kaiserin gewesen, in Dtld. begraben zu werden (Herzogin Victoria Luise, Ein Leben als Tochter des Kaisers, Göttingen 1965, S. 233).

11

Einzelheiten über diese Verhandlungen waren in R 43 I nicht zu ermitteln.

12

Die Kaiserin starb am 11.4.1921. Das Beileidstelegramm der RReg. hatte den Wortlaut: „Der aufrichtigen und herzlichen Teilnahme der Reichsregierung an dem schweren Verlust, der die kaiserliche Familie betroffen hat, beehre ich mich hiermit Ausdruck zu geben. Fehrenbach.“

Das Telegramm war an den Prinzen Eitel Friedrich gerichtet. (R 43 I /2204 , Bl. 180).

Zu den Vorgängen bei der Beerdigung der Kaiserin in Potsdam s. RT-Bd. 349, S. 3392 , 3429 , 3434, 3446 und Egelhaaf, Jahresübersicht 1921, S. 190 f.

13

Zu dieser Anfrage des bad. Gesandten war in R 43 I nichts zu ermitteln. RIM Koch schreibt in seinen „Aufzeichnungen“ darüber unter dem Datum des 11. 1.: „Jetzt hier im Kabinett Erörterungen über die Beerdigung der totkranken Kaiserin. Ich rate, daß Fehrenbach Eitel Friedrich kondoliert, daß man aber Preußen, das ganz vernünftig operiert, die ihm verfassungsmäßig zustehende Entscheidung überläßt. Geht man weiter nach rechts, so folgt Preußen nicht. Stellt man sich hinter die preußischen Anordnungen, so nutzen das die Deutschnationalen gegen die Regierung, besonders die Volkspartei, im Wahlkampf aus. Es scheint, daß eine extreme Partei beim Kaiser (Dommes! Cecilie?) die Sache ausnutzen will, während vernünftige Leute (Eulenburg) warnen. Die evangelische Kirche benahm sich zuerst natürlich schlimm, indem sie große Demonstrationen plante, die natürlich das beste Mittel zur Förderung der zunehmenden Kirchenaustritte (wegen der hohen Steuern!) sind. Aber jetzt scheint Göhre sie überzeugt zu haben.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 357).

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