2.76 (vpa1p): Nr. 75 Ministerbesprechung vom 21. Juli 1932, 11 Uhr

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Nr. 75
Ministerbesprechung vom 21. Juli 1932, 11 Uhr

R 43 I /1457 , S. 137–146

Anwesend: v. Papen, v. Neurath, v. Gayl, Graf Schwerin v. Krosigk, Warmbold, Schäffer, Gürtner, v. Schleicher, v. Eltz-Rübenach, v. Braun; RKomPrIMin. Bracht; StS Planck, Meissner, Zarden, Grieser, Sautter; MinDir. v. Kaufmann-Asser, Posse; ORegR Wucher; Protokoll: ORegR Thomsen (Punkt 1–3), MinR Wienstein (Punkt 4).

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilte der Reichskanzler mit, daß die Unterredung des von ihm im persönlichen Auftrage nach München entsandten[275] Freiherrn von Lersner mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Held1 zu der Erkenntnis und der Bitte der Bayerischen Regierung geführt habe, daß die durch Aufhebung der Reichsvertretung in München2 erschwerte Möglichkeit zu einem regelmäßigen Gedankenaustausch zwischen der Reichsregierung und der Bayerischen Regierung wieder hergestellt wird. Der Herr Reichskanzler erbittet vom Kabinett Genehmigung, zu diesem Zwecke für einige Zeit eine Vertrauensperson nach Bayern zu entsenden. Die hierfür erforderlichen Mittel könnten aus seinem Dispositionsfonds bestritten werden. Nachdem der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsverkehrsminister die Ausdehnung einer solchen Mission auch auf andere süddeutsche Länder als ratsam bezeichnet hatte, wurden Bedenken gegen den Vorschlag des Reichskanzlers nicht geäußert. Eine Zustimmung des Reichsministeriums ist nicht erforderlich3.

Punkt 1 der Tagesordnung: AUSSPRACHE ÜBER FRAGEN DER WIRTSCHAFTS- UND HANDELSPOLITIK SOWIE DER ARBEITSBESCHAFFUNG wurde von der Tagesordnung abgesetzt4.

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 73, dort bes. Anm. 3.

2

Die „Vertretung der Reichsregierung in München“ war aus Ersparnisgründen mit Ablauf des Rechnungsjahres 1930 (31.3.31) aufgehoben worden. Vgl. Horkenbach 1931, S. 84 und R 43 I /2330 , Bl. 99 ff.

3

Zum Fortgang s. die Mitteilungen des RK in der Ministerbesprechung am 25. 7. (Dok. Nr. 85, P. 1, dort bes. Anm. 5).

4

Eingehend behandelt in der nächstfolgenden Ministerbesprechung (Dok. Nr. 77, P. 1 und 2).

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