1.34.1 (wir2p): 1. Besprechung des Reichsministers der Finanzen mit der Reparationskommission in Paris. Wiesbadener-, Bemelmans- und Gillet-Abkommen.

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[774]1. Besprechung des Reichsministers der Finanzen mit der Reparationskommission in Paris. Wiesbadener-, Bemelmans- und Gillet-Abkommen.

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes berichtet zunächst kurz über die Aufnahme der letzten deutschen Note an die Reparationskommission in Paris1. Nach den bekannt gewordenen Zeitungsstimmen scheine die Wirkung auf das Ausland nicht ungünstig zu sein. Er bittet, im Interesse der Bereinigung der Atmosphäre für die zukünftigen Verhandlungen mit der Reparationskommission gleich jetzt auch das Bemelmans-Abkommen und Gillet-Abkommen zu erledigen.

Zu dieser Frage nimmt Staatssekretär Dr. Müller das Wort und berichtet in eingehendem Vortrag über Inhalt und Geschichte des Wiesbadener Abkommens, des Bemelmans-Abkommens und des Gillet-Abkommens2 und beantragt, das Reichsministerium wolle beschließen, das Reichsministerium für Wiederaufbau zu ermächtigen:

a)

mit der Reparationskommission bzw. der französischen Regierung Verträge über die Durchführung der Reparationssachleistungen nach Maßgabe der am 7. April bzw. 15. März 1922 von deutschen Vertretern paraphierten Vertragsentwürfen unter Vorbehalt der Genehmigung der Verträge durch den Reichstag abzuschließen;

b)

den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anwendung der Verträge zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich vom 6. Oktober 1921 und 15. März 1922 sowie der Vereinbarung zwischen der Deutschen Regierung und der Reparationskommission vom 7. April 1922 über die Ausführung der Reparationssachleistungen den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung vorzulegen3.

Das Reichsministerium wolle ferner beschließen, den Herrn Reichsminister der Finanzen zu ermächtigen, bei seiner bevorstehenden Anwesenheit in Paris der Reparationskommission und der französischen Regierung gegenüber die Bereitschaft der Deutschen Regierung zum Abschluß der Verträge über die Durchführung der Reparationssachleistungen zu erklären.

[775] VizekanzlerBauer bemerkt, daß angesichts der Gesamtlage in der Reparationsfrage nichts weiter übrig bleibe, als die Entwürfe der verschiedenen, soeben behandelten Abkommen dem Reichsrat und dem Reichstag zur Beschlußfassung zu unterbreiten.

Das Kabinett stimmt den Anträgen des Reichsministers für Wiederaufbau zu.

Minister Dr. Hermes bittet noch um kurzes Eingehen auf die mit dem Wiesbadener Abkommen seinerzeit verbundenen Nebenabkommen, die die Frage der Substitution behandeln4.

Staatssekretär Dr. Müller trägt den Stand der belgischen und französischen Substitutionsabkommen vor. Seinem Antrag entsprechend wird beschlossen,

den Herrn Reichsminister der Finanzen zu ermächtigen, mit Zustimmung des Reichsministeriums für Wiederaufbau bei seinem Aufenthalte in Paris den beteiligten Regierungen gegenüber unter Berücksichtigung der politischen Verhältnisse Erklärungen dazu abzugeben.

Reichsminister Dr. Hermes (fortfahrend) erläutert das noch in Schwebe befindliche belgische Markabkommen5. Seine Stellungnahme, die er in dieser Frage einzunehmen beabsichtige, sei die folgende:

Die Deutsche Regierung ist bereit, das am 1. September 1921 paraphierte Markabkommen mit den in der Note des Ministers Jaspar vom 2. Januar 1922 zugestandenen Abänderungen zu zeichnen, sobald die Verlängerung des gegenwärtigen Moratoriums für die Dauer des Jahres 1922 erfolgt ist. Die Deutsche Regierung glaubt indes schon jetzt darauf hinweisen zu müssen, daß die Zustimmung des Reichstags zu dem Abkommen nicht zu erreichen sein wird, wenn nicht die Devisenverpflichtungen des Reichs auch über das Jahr 1922 hinaus wesentlich erleichtert werden.

Um Übereinstimmung des Vertragstextes zu erzielen, wird es als erforderlich angesehen, daß durch eine deutsch-belgische technische Kommission alsbald der endgültige Wortlaut des Abkommens selbst und etwaiger Ausführungsbestimmungen formuliert wird.

Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden.

Sodann geht Minister Hermes auf die Frage der Finanzkontrolle, der bei den Beprechungen mit der Reparationskommission sicher eine wesentliche Bedeutung zukommen wird, näher ein6. Um Einwendungen der Reparationskommission in bezug auf die Wirtschaftsführung der Reichsverwaltung wirksam begegnen und ihr eine einheitliche Stelle gegenübersetzen zu können, bittet er die Reichsregierung, dem folgenden Antrage stattzugeben:

Um sparsamste Wirtschaftsführung der Reichsverwaltung zu gewährleisten, ermächtigt das Reichskabinett den Reichsminister der Finanzen zur Einrichtung einer Stelle, die alle zur Erreichung des Zieles erforderlichen Maßnahmen[776] treffen soll. Die Stelle wird mit der zur Zeit dem Reichsministerium des Innern unterstellten Kommission für die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Reichsverwaltung gemeinsam unter dem Vorsitz einer von dem Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Kabinetts zu bestellenden und dem Reichsminister der Finanzen persönlich unterstellten Persönlichkeit arbeiten. Gesonderte Maßnahmen einer der beiden Stellen sind für die Zukunft ausgeschlossen. Die Maßnahmen sollen mit aller sachlich gebotenen Schärfe, aber ohne kleinliche Kontrolle der Geschäftsführung und ohne unzulässige Eingriffe in die Selbständigkeit der einzelnen Ministerien durchgeführt werden.

VizekanzlerBauer befürwortet aus praktischen Erwägungen heraus diese Vorschläge des Reichsministers der Finanzen.

Minister Köster beantragt, daß der Aufbau und die Einrichtung dieser neuen Stelle im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern geschehe, und daß die betreffende leitende Persönlichkeit von dem ganzen Kabinett ernannt werde.

Minister Hermes hat gegen diese Anträge keine Bedenken und stimmt denselben zu.

Das Kabinett stimmt daraufhin den Anträgen des Reichsministers der Finanzen zu.

<Staatssekretär Geib bittet den Herrn Reichsminister der Finanzen noch zu bestätigen, daß die Einrichtung einer Stelle für sparsame Wirtschaftsführung keinen Eingriff in die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Reichsminister bedeute. Der Herr Reichsminister der Finanzen bestätigt dies.>7

Minister Dr. Hermes erklärt, daß noch eine Nachprüfung des Budgets, ehe er nach Paris fahre, notwendig geworden sei. Er habe deshalb eine Neuaufstellung des Budgets zum Zwecke der Verwendung in Paris ausarbeiten lassen.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.

Fußnoten

1

Note der RReg. vom 9.5.22 siehe Dok. Nr. 263 Anm. 2; Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 262 Anm. 1.

2

Zur Vorgeschichte siehe u. a. Dok. Nr. 223; den Wortlaut aller Abkommen siehe RT-Drucks. Nr. 4468, Bd. 374 , RGBl. 1922 II, S. 625 . In seinem Bericht vom 30.4.1922 an StS Hemmer in Genua hatte MinR Wever zur Problematik ausgeführt: „Staatssekretär Müller will auch das Wiesbadener Abkommen dem Parlament zur Beschlußfassung vorlegen. Dies ist insofern nur logisch – wenn die beiden anderen Abkommen an den Reichstag gebracht werden – als es mit dem Bemelmans- und dem Gillet-Abkommen im engsten sachlichen Zusammenhang steht. Andererseits liegt bezüglich des Wiesbadener Abkommens eine bindende Verpflichtung Deutschlands nicht vor. Falls nun etwa der Reichstag das Wiesbadener Abkommen ablehnen sollte, so entsteht eine äußerst schwierige Situation. Kempner hat heute – Sonntag vormittag – mit Staatssekretär Müller über die Frage telefoniert, der ihm mitteilte, daß er über den ganzen Fragenkomplex dem Minister Rathenau einen Brief geschrieben hat.“ (R 43 I /471 , Bl. 69b-70).

3

Der Gesetzentwurf über die Anwendung der genannten Verträge gelangt am 13.6.22 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4468, Bd. 374 ), wird nach 3. Beratung am 23.6.22 verabschiedet (RT Bd. 355, S. 8030 ) und am 29.6.22 verkündet (RGBl. 1922 II, S. 625 ).

4

„Wiesbadener Protokoll vom 7. Oktober 1921, betreffend die Rücklieferungen und die Vieh- und Kohlenlieferungen an Frankreich“, die sog. Nebenabkommen siehe RT-Drucks. Nr. 2792, Bd. 369 .

5

Zu den Verhandlungen und dem Entwurf eines Belgischen Markabkommens siehe Dok. Nr. 87, Anm. 13–15 und Dok. Nr. 180 P. 1.

6

Zu den diesbezüglichen alliierten Forderungen siehe Dok. Nr. 229 Anm. 2 und 3.

7

Die markierte Stelle ist gemäß Verfügung vom 31.5.22 eingefügt worden.

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