2.95.1 (feh1p): 1. Ersatz der verlorenen oder abhanden gekommenen französischen Fahnen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

1. Ersatz der verlorenen oder abhanden gekommenen französischen Fahnen.

Das Kabinett schloß sich gegen zwei Stimmen der Auffassung des Reichsministers[248] des Auswärtigen an, daß dem Verlangen nach einem Ersatz der seinerzeit vor dem Zeughaus verbrannten Fahnen von 1870 durch solche von 1815 nötigenfalls stattgegeben werden solle1. Über die aus der Garnisonkirche in Potsdam verschwundenen französischen Fahnen sollen noch weitere Aufklärungen und Verhandlungen stattfinden.

Der Reichswehrminister teilte mit, daß diese Fahnen schon im Dezember 1918, also vor dem Abschluß des Friedensvertrags, aus der Garnisonkirche weggekommen seien und daß sie nicht im Eigentum des Reichs, sondern des Kirchenstifts gestanden hätten2. Die Wegnahme aus der Kirche sei offenbar geschehen, um sie den Stürmen der Revolution zu entziehen; von einer Herausgabe an Frankreich sei damals noch nicht die Rede gewesen3.

Fußnoten

1

Diese frz. Fahnen waren im Krieg 1870/71 erbeutet und nach Berlin in das Zeughaus gebracht worden. Nach dem Weltkrieg hatten die Franzosen die Gelegenheit gekommen gesehen, diese Fahnen zurückzuverlangen. Art. 245 VV bestimmte daher, daß die Fahnen an Frankreich zurückgegeben werden sollten. Zu dieser Rückgabe kam es jedoch nicht mehr. Am 23.6.1919 waren etwa 200–300 Soldaten der Berliner Freikorps und Studenten in das Zeughaus eingedrungen, hatten die Fahnen herausgeholt, sie mit Benzin übergossen und vor dem Denkmal Friedrichs des Großen verbrannt (Ursachen und Folgen, Bd. III, S. 386).

Frankreich hatte daraufhin als Ersatz für diese Fahnen die Auslieferung von 10 Fahnen aus den Feldzügen 1813/1815 verlangt (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 313).

2

Dazu war in R 43 I nichts zu ermitteln.

3

Über diese Angelegenheit notierte RIM Koch in seinen „Aufzeichnungen“ unter dem Datum des 27.10.1920: „Wieder eine Fahnengeschichte. Unmittelbar vor dem Friedensschluß oder der Ratifikation (?) hat ein Leutnant die französischen Fahnen von 1870 oder 71 verbrannt, die aus dem Zeughaus nach Frankreich abgeliefert werden sollten. Nun verlangen die Franzosen als Ersatz 10 Fahnen, die unter 600 im Jahre 1813 oder 1815 nach der Eroberung von Paris dort eingezogen, also nicht im Kampf erobert worden sind. – Simons hält die Ersatzforderung für billig, Scholz meint, nach Grundsätzen bürgerlichen Rechts könne nur Ersatz in Geld verlangt werden. Simons erklärt, daß ein solches Abkaufen von Prestigeforderungen, die man einmal im Friedensvertrag bewilligt habe, für alle Beteiligten unwürdig sei. Das Kabinett stimmt der Entscheidung voll […] zu.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 313).

Extras (Fußzeile):