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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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Text

I

Der Bestand der Akten der alten Reichskanzlei, soweit er im Bundesarchiv in Koblenz aufbewahrt wird, ist für das erste Halbjahr 1919 äußerst lückenhaft. Der Einleitung seien daher einige technische Bemerkungen vorangeschickt.

Die Aktenüberlieferung beginnt erst – abgesehen von den Protokollen des Rats der Volksbeauftragten, den Akten der Reichskanzleiverwaltung und einigen Faszikeln mit Abschriften aus älteren Beständen – etwa mit dem Monat April 1919, und auch das gilt nicht für alle Sachbereiche; hinzu kommt, daß auch die vorhandene Überlieferung in sich zunächst große Lücken aufweist.

Aus den Akten selbst oder aus anderen Quellen läßt sich eine Erklärung dafür nicht direkt ableiten. Ein Grund mag in der Teilung des Bestandes der Reichskanzleiakten zwischen dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam und dem Bundesarchiv in Koblenz liegen; dem Bearbeiter war es leider aus sachfremden Gründen nicht möglich, die Bestände in Potsdam einzusehen. Ein weiterer Grund dürfte darin gesehen werden, daß die Kommunikation zwischen den Reichsbehörden und der Reichskanzlei in den ersten Monaten nach der Revolution, vor allem wegen der ungewohnten neuen Verhältnisse, wohl auch wegen des Fehlens einer Geschäftsordnung im weitesten Sinne des Wortes1 nicht reibungslos funktionierte. Auch sprechen zahlreiche Indizien dafür, daß ein Großteil der interministeriellen Zusammenarbeit, vor allem auf der oberen Ebene, informell, unter Umgehung des üblichen Geschäftsgangs und oft auch mündlich vor sich gegangen ist; so finden sich nicht selten in den Akten der Reichskanzlei für die Anfangszeit Schriftstücke ohne Eingangsvermerk und ohne Präsentatum, wie im Fall des Dok Nr. 62. Im übrigen zeigt die Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums zur wirtschaftspolitischen Lage vom 7. Mai 1919, daß gerade wichtige Schriftstücke durchaus unter Ausschluß des Apparats der Reichskanzlei zwischen den Kabinettsmitgliedern zirkulieren konnten2.

Besonders bedauerliche Lücken klaffen in dem Kern des Aktenbestandes, den Kabinettsprotokollen. Für fast den ganzen ersten Monat der Regierung Scheidemann, vom 13. Februar bis zum 10. März, fehlen sie gänzlich, darüberhinaus die Protokolle der letzten Woche vor dem Rücktritt des Kabinetts. Auch zwischendurch fehlen Protokollniederschriften, so für die Kabinettssitzungen am 3. und 4. Juni.

Der Grund für das Fehlen der Protokolle für den Zeitraum zwischen dem 13. Februar und dem 11. März 1919 konnte nicht einwandfrei geklärt werden.[XX] Daß diese Niederschriften heute nicht existieren, darf als sicher angenommen werden3. Es kann dagegen nicht mit Gewißheit festgestellt werden, ob die fehlenden Protokolle überhaupt jemals aufgenommen wurden. Einerseits erscheint es unwahrscheinlich, daß über einen Monat lang die Sitzungen des Reichsministeriums nicht protokolliert worden sein sollten, nachdem dies zur Zeit des Rats der Volksbeauftragten ausführlich geschehen ist; dem steht aber entgegen, daß der Aktenband „Inhaltsangaben von Kabinettsprotokollen vom 11.3.1919 – Ende 1920“4, der regestenartig die Themen der Kabinettssitzungen wiedergibt und offenbar etwa gleichzeitig mit den Protokollen entstanden ist, eben die selben zeitlichen Lücken aufweist wie der Bestand der Kabinettsprotokolle selbst. Entweder ist also im fraglichen Zeitraum tatsächlich nicht protokolliert worden, erklärlich vielleicht mit den provisorischen Zuständen in Weimar, wo das Kabinett bis zum 13. März 1919 tagte, oder aber die mutmaßlichen Protokollanten dieser Sitzungen, Unterstaatssekretär Baake oder sein Sekretär Walter Oehme, die Anfang März 1919 aus den Diensten der Reichskanzlei ausschieden, haben ihre Niederschriften mitgenommen, ohne daß diese wieder zum Vorschein gekommen wären – weder von Baake noch von Oehme existiert ein Nachlaß5.

Dagegen scheint der Grund für das Fehlen der Protokolle für die letzte Woche der Regierung Scheidemann darin zu liegen, daß wegen der Hektik dieser Tage formelle Kabinettssitzungen nicht stattfanden, sondern daß informelle, hastig ad hoc einberufene Besprechungen mit ständig wechselnden Teilnehmern geführt wurden6. Hinzu kam, daß Themen, die einem hohen Geheimhaltungsgrad unterlagen, was in den Fragen der Unterzeichnung des Friedensvertrags[XXI] sicher der Fall gewesen ist, oft nicht protokolliert wurden7; dafür spricht auch, daß die Protokolle der beiden Kabinettsitzungen am 3. und 4. Juni 1919, auf denen die Unterzeichnungsfrage debattiert wurde, ebenfalls als amtliche Niederschriften nicht vorliegen8.

Die so beschaffene Quellenlage machte es notwendig, das Fondsprinzip, das der Edition der Akten der Reichskanzlei zugrunde liegt, für den Fall des Kabinetts Scheidemann in einigen Punkten zu durchbrechen. Aus anderen Beständen wurden Dokumente für den Abdruck ausgewählt, wenn es sich um

a)

Ersatzdokumente für fehlende Kabinettsprotokolle,

b)

Dokumente, die in die Provenienz der Akten der Reichskanzlei gehören mußten, dort aber nicht vorhanden sind, und

c)

Dokumente, die wesentliche Tätigkeiten des Kabinetts oder einzelner Kabinettsmitglieder betreffen,

handelt9.

Daß in diesem Band, trotz der fehlenden Kabinettsprotokolle, die Anzahl der Protokolle im Verhältnis zu den übrigen abgedruckten Dokumenten überaus groß ist, liegt einmal daran, daß, wie bereits dargelegt, auch der übrige Aktenbestand an Vollständigkeit zu wünschen übrig läßt10; es kann aber auch eine Eigenheit des Kabinetts Scheidemann darin gesehen werden, daß außerordentlich zahlreiche Kabinettssitzungen stattgefunden haben – für die 102 Tage zwischen dem 11. März und dem 21. Juni 1919 liegen 71 Protokolle vor, die tatsächliche Anzahl der Sitzungen darf noch um einiges höher angesetzt werden. Der Grund dafür liegt einmal in der entscheidungs- und ereignisreichen Zeit, zum anderen aber auch in der Heterogenität dieses nach dem reinen Kollegialprinzip arbeitenden Koalitionskabinetts, dessen verfassungsmäßige Konstruktion ebenso wie seine personelle und parteienmäßige Zusammensetzung ein hohes Maß an Abstimmung und Diskussion zwischen den Ressortleitern notwendig machte.

[XXII] Wie provisorisch, wie wenig eingespielt der Apparat der Reichskanzlei in dieser Zeit noch war, zeigt sich in der Gestaltung der Kabinettsprotokolle; allen ist gemeinsam, daß sie nicht, wie späterhin üblich, durch von vorneherein formulierte Tagesordnungspunkte gegliedert waren. Das war sicher nicht nur eine Gewohnheit der Protokollführer; der Vergleich zwischen den Protokollen und den Einladungen zu den Kabinettssitzungen, die freilich nur sehr lückenhaft überliefert sind11, zeigt, daß ein erheblicher Teil der Tagesordnungspunkte sehr kurzfristig, vermutlich erst während der Sitzungen oder unmittelbar vor ihnen, in das jeweilige Sitzungsprogramm aufgenommen wurde, während umgekehrt zahlreiche in den Einladungen angekündigte Tagesordnungspunkte, die ohnehin durchgehend sehr pauschal formuliert waren, während der Sitzungen nicht aufgegriffen wurden, also wohl auf anderem Wege ihre Erledigung gefunden hatten12. Um die Übersichtlichkeit der Protokolle zu erleichtern, erschien es sinnvoll, die fehlenden Überschriften der Tagesordnungspunkte in eckigen Klammern einzusetzen.

Die relative Einheitlichkeit in der Form der Kabinettsprotokolle liegt daran, daß, abgesehen von den Protokollen vom 11., 12. und 13. März, die vermutlich von der Hand des Unterstaatssekretärs Albert stammen, und den Protokollen vom 1. April, 12 Uhr, sowie dem 27. bis 30. Mai 1919, die der Geheime Regierungsrat Schlettwein aufgenommen hat, alle anderen Sitzungsprotokolle von dem Regierungsrat, später Geheimen Regierungsrat Arnold Brecht niedergelegt worden sind. Die erste Sitzung, an der er teilnahm, die vom 15. März 191913, protokollierte er in zwei Fassungen, wohl, um sich über die zweckmäßigste Form klar zu werden; die kürzere Fassung, die lediglich die wesentlichen Diskussionsinhalte und die Beschlüsse wiedergibt, verwandte er als Muster für seine späteren Protokolle; lediglich die Kabinettssitzungen vom 21. und 22. März 1919, die die deutschen Verhandlungspositionen während der kommenden Friedensverhandlungen zu Gegenstand hatten, wurden aus leicht einsichtigen Gründen nach dem Muster der längeren Fassung des Protokolls vom 15. März angefertigt, die der Form des Wortprotokolls angenähert war. Die Protokolle der Sitzungen vom 17. bis zum 20. März liegen nur in der Handschrift Brechts vor, was bei einigen Wörtern zu Unklarheiten führt; die während der Lagerung der Akten der Reichskanzlei in Großbritannien angefertigten und den Protokollen beigefügten maschinenschriftlichen Übertragungen strotzen von Lese- und Übertragungsfehlern. Die Protokolle von der Hand Brechts zeichnen sich, neben ihrer stilistischen Sauberkeit, vor allem dadurch aus, daß sie bei aller Knappheit den jeweiligen Diskussionsgegenstand hinreichend erhellen, um auch dem nicht an den Kabinettsgesprächen Beteiligten ein klares Bild der angesprochenen Probleme zu vermitteln; die relative Farbigkeit der[XXIII] Protokolle entsteht freilich nur aus der Sache heraus, die Heftigkeit der Debatten, die großen persönlichen und sachlichen Gegensätze, ja Feindschaften innerhalb des Kabinetts, die fast ständig schwelende Kabinettskrise lassen sich nur aus Andeutungen entnehmen, die jeweils durch Anmerkungen ihrer Erklärung bedürfen; darüberhinaus dienen die abgedruckten Aufzeichnungen, Denkschriften und Schriftwechsel der weiteren Erhellung der Kabinettsarbeit.

Ein Wort noch zu den Anmerkungen dieses Bandes. Hier besonders erwies sich die Lückenhaftigkeit des Bestandes der Reichskanzleiakten für den Zeitraum des Kabinetts Scheidemann als überaus hinderlich; Gesetzesvorlagen ohne Anschreiben, fehlende Aufzeichnungen, Vermerke und Protokolle, auf die gleichwohl in in den Kabinettssitzungen hingewiesen wird, Kabinettsvorlagen, die man vergebens sucht, machten die Kommentierungsarbeiten zu einem oft mühsamen Geschäft. Hin und wieder wird der Leser auf erklärungsbedürftige Stellen treffen, die ganz ohne Anmerkung geblieben oder aber mit dem Vermerk „In den Akten der Reichskanzlei nicht zu ermitteln“ versehen sind; hier war trotz intensivster Nachforschung kein Material beizubringen. Im übrigen mußte in starkem Maße auf andere amtliche Aktenüberlieferungen, in erster Linie des Auswärtigen Amtes, auf Nachlässe, Tageszeitungen der Zeit und Memoiren zurückgegriffen werden; letztere wurden allerdings, da sie verhältnismäßig leicht zu beschaffen sind, in der Regel nur dann zitiert, wenn sie direkt als Ergänzung der Kabinettsprotokolle dienen konnten, wie im Fall der Sitzung des Reichsministeriums am 12. Mai 191914 oder der Sitzungen nach dem 16. Juni 1919, für die amtliche Protokolle nicht vorliegen15. So war es dennoch möglich, ein verhältnismäßig dichtes und ausgewogenes Bild der Kabinettstätigkeit herauszuarbeiten, das freilich noch der Ergänzung durch die Materialien des Deutschen Zentralarchivs Potsdam und vermutlich auch des Instituts für Marxismus-Leninismus des ZK der SED in Ostberlin bedarf. Beide Stellen waren dem Bearbeiter unzugänglich.

Fußnoten

1

Siehe Dok. Nr. 1.

2

Siehe Dok. Nr. 62, Anm. 9; Nr. 63 a, Anm. 1; Nr. 64, Anm. 1.

3

Das Bundesarchiv teilte dazu dem Bearb. am 28.4.1970 mit: „[…]Wie Herr Prof. Schumann von der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin dem Bundesarchiv am 9.4.1970 mitteilte, haben eingehende Nachforschungen durch ihn, Prof. Ruge und Dr. Enders vom DZA ergeben, daß die fehlenden Kabinettsprotokolle vom Februar 1919 im DZA weder in den Akten der Reichskanzlei noch der Präsidialkanzlei vorhanden sind. Sie befinden sich auch nicht im IML des ZK der SED.“ Auch die weiteren Nachforschungen des Bearb. in deutschen und ausländischen Archiven blieben erfolglos.

4

R 43 I /1345 , Bl. 2.

5

Dazu teilte der damalige Regierungsrat in der Rkei und spätere Protokollführer, Prof. Arnold Brecht, dem Bearb. unter dem 23.3.1968 mit: „Eine Auskunft, wo sich solche Niederschriften finden könnten, kann ich Ihnen leider nicht geben. Ich kam erst Ende Februar oder Anfang März nach Weimar. Damals war Albert noch nicht Staatssekretär. Wer im Februar Protokoll geführt hat, und ob überhaupt in der ersten Zeit Protokoll geführt worden ist, weiß ich nicht mehr. Im Februar war noch Curt Baake mit seinem Sekretär Walter Oehme in Weimar, Oehme noch bis Ende März. Oehme hatte vor der Aufstellung der Weimarer Regierung vielfach bei den Sitzungen der Volksbeauftragten Protokoll geführt. Er hat das vielleicht auch in Weimar noch bis in den März hinein getan.“ Zur Tätigkeit Oehmes in der Rkei siehe seine, allerdings wenig zuverlässigen, Erinnerungen: Damals in der Reichskanzlei. Erinnerungen aus den Jahren 1918/1919, Berlin 1958, und: Die Weimarer Nationalversammlung 1919. Erinnerungen, Berlin 1962. Zeugnisse aus der Feder Curt Baakes und seine Zeit als UStS in der Rkei existieren nicht.

6

Prof. Arnold Brecht in dem in Anm. 5 zitierten Schreiben an den Bearb.: „Was die Woche vom 16. bis 25. Juni angeht, so war sie wegen der Entscheidungen über den Friedensvertrag so voller Spannungen und Katastrophen, daß ununterbrochen mehr oder weniger unformelle Besprechungen stattfanden. Das mag das Fehlen offizieller Kabinettsprotokolle erklären.“

7

Dazu schrieb Prof. A. Brecht am 1.7.1969 an den Bearb.: „Auf Ihre Vermutung, daß ‚besonders brisante Themen, die während der Kabinettssitzungen erörtert wurden, nicht protokolliert wurden‘, kann ich wohl bestätigen, daß das gelegentlich der Fall gewesen ist. Das mag wohl in den letzten Tagen der Regierung Scheidemann so gewesen sein. Die Kabinettssitzungen lösten sich damals auch leicht in formlose Aussprachen unter den Ministern auf.“

8

Siehe Dok. Nr. 99; 100.

9

Dabei fallen unter

a) Dok. Nr. 2; 3; 5 a; 5 b; 6; 7; 10 b; 52 b; 99; 100; 115; 116; 117; 118;

b) Dok. Nr. 77; 113;

c) Dok. Nr. 10 b; 79; 115; 116; 117; 118.

Die abgedruckten Dokumente aus anderen Provenienzen stammen aus:

Nachlaß Brockdorff-Rantzau : Dok. Nr. 2; 10 b; 79; 113; 117; 118;

Nachlaß Erzberger : Dok. Nr. 5 b; 99; 100;

Nachlaß Groener : Dok. Nr. 52 b;

Nachlaß Schleicher : Dok. Nr. 115;

Nachlaß Moellendorff : Dok. Nr. 116;

Politisches Archiv des Auswärtigen Amts Bonn, Bestand Auswärtiges Amt Weimar, Az. V, 11 „Sitzungen des Reichsministeriums“: Dok. Nr. 3; 5 a; 6; 7;

Akten des Reichsministeriums der Finanzen, R 2 /2551  „Behandlung der an Polen abzutretenden Gebiete“: Dok. Nr. 77.

10

In einem Gespräch mit Prof. A. Brecht am 20.7.1969 erklärte dieser dem Bearb., der Geschäftsverkehr in Weimar sei sehr informell gewesen; vieles sei mündlich erledigt worden.

11

R 43 I /1315 , Bl. 10, vgl. Dok. Nr. 18, P. 2.

12

Erst während der Kabinettssitzung am 31. März 1919 übertrug das Kabinett dem Reichsministerpräsident die Aufgabe, die Tagesordnung der Sitzungen selbst, nach Abstimmung mit den beteiligten Ressortchefs, festzulegen (Dok. Nr. 29, P. 8). Aber auch nach diesem Datum finden sich vorwiegend Einladungen mit dem Vermerk „Ohne feste Tagesordnung“ oder überhaupt ohne jeden Vermerk. Erst seit Anfang Mai finden sich detaillierte Angaben über die Tagesordnung, die aber kaum mehr als zwei Punkte umfassen.

13

Dok. Nr. 14 a; Nr. 14 b.

14

Dok. Nr. 70, Anm. 3.

15

Dok. Nr. 116, Anm. 4; 118, Anm. 1, 3, 6, 9.

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