2.10.4 (sch1p): 4. [Kriegsabgabe der Reichsbank]

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4. [Kriegsabgabe der Reichsbank]

Es besteht Einverständnis, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Kriegsabgabe der Reichsbank dem Staatenausschuß und der Nationalversammlung vorgelegt werden soll7.

Fußnoten

7

Der GesEntw. betr. die Besteuerung der Rbk wurde am 27.2.1919 dem RKab. durch das Rbk-Direktorium vorgelegt (R 43 I /628 , Bl. 4-6), am 11.3.1919 dem Staatenausschuß und am 18.3.1919 der NatVers zugeleitet (NatVers-Drucks., Bd. 335, Nr. 168 ), die ihn am 26.3.1919 in der vorgelegten Form verabschiedete (NatVers Bd. 327, S. 825  f.), so daß er bereits am 27.3.1919 als Gesetz verkündet werden konnte (RGBl. 1919, S. 353 ). Die verhältnismäßig beschleunigte Verabschiedung des Gesetzes erschien geboten, da, wie das Rbk-Direktorium in einem Schreiben an den RMinPräs. vom 11.3.1919 feststellte, die Generalversammlung der Rbk-Anteilseigner spätestens bis Ende des Monats März stattfinden mußte (R 43 I /628 , Bl. 13).

In der Begründung des GesEntw., soweit sie sich mit der in § 2 erwähnten Rbk-Reserve befaßt, findet sich die überaus pauschale Formulierung: „Die Vorgänge, die sich auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet im Laufe des verflossenen Jahres vollzogen haben, und durch welche die Gesamtlage der Rbk stark beeinflußt worden ist, lassen eine sehr erhebliche Erhöhung dieser Reserve geboten erscheinen.“ Hierzu heißt es in einem Begleitschreiben zu dem GesEntw. der Rbk an den RFM vom 27.2.1919: „Den der Reservestellung zugrundeliegenden Sachverhalt in der Begründung des GesEntw. anders als andeutungsweise zu behandeln, empfiehlt sich nicht.“ (R 43 I /628 , Bl. 10 f.). In der Tat mußte die Rbk-Reserve von 175 Mio M im Jahre 1917 auf 330 Mio M erhöht werden, wie das gleiche Schreiben erläuterte, vor allem, da die Rbk während der Kriegsjahre auf eigene Rechnung und Gefahr umfangreiche Kredite im neutralen Ausland aufgenommen hatte. „Der gesamte Betrag dieser auf fremde Valuta lautenden Kredite“, so lautet das letztzitierte Schreiben weiter, „stellte sich, nach dem Wert der Mark zur Zeit der Kreditaufnahme berechnet, Ende 1918 auf 2639 Mio M, d. h. um 434,5 Mio M höher als Ende 1917.“ Die Abbürdung der hieraus und aus dem gleichzeitigen Sinken der Markvaluta entstandenen Kreditschulden werde sich auf einen bis ins Jahr 1921 hineinreichenden Zeitraum verteilen, so daß die so sich ergebenden starken Rbk-Verluste eine weitreichende Erhöhung der Reserven notwendig machten.

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