1.22 (vpa2p): Nr. 151 Der Reichsarbeitsminister an Staatssekretär Planck. 20. September 1932

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Text

RTF

Nr. 151
Der Reichsarbeitsminister an Staatssekretär Planck. 20. September 1932

R 43 I /2024 , Bl. 347 Umdruck

Betrifft:

Notlage der deutschen Arbeitnehmer und der deutschen Gewerkschaften in Polnisch-Oberschlesien. Notwendigkeit einer Reichsbeihilfe.

Geheim!

Die allgemeine Weltwirtschaftskrise hat auch in Polnisch-Oberschlesien zu umfangreichen Stillegungen und Massenentlassungen von Arbeitnehmern geführt. Von diesen Massenentlassungen sind neben den in Polnisch-Oberschlesien wohnenden Reichsdeutschen1 besonders Angehörige der deutschen Minderheit[620] und der deutschen Gewerkschaften betroffen worden. Die Entlassenen sind fast ausschließlich auf die geringen Unterstützungen der polnischen Arbeitslosenhilfe angewiesen; eine Unterstützung durch die deutschen Gewerkschaften ist bei der Zahl von Hilfegesuchen, mit denen die Gewerkschaften überschwemmt werden, schon heute zur Unmöglichkeit geworden. Die kulturellen Aufgaben, denen die deutschen Gewerkschaften in Polnisch-Oberschlesien sich bisher im Interesse des Deutschtums mit dem größten Erfolg gewidmet haben, können von ihnen nicht weiter erfüllt werden. Wird hier nicht unverzüglich geholfen, so ist das Schicksal der deutschen Gewerkschaften aller Richtungen in Polnisch-Oberschlesien besiegelt. Der Untergang der deutschen Gewerkschaften ist aber nach dem einstimmigen Urteil aller Sachkenner gleichbedeutend mit dem Zerfall des Deutschtums in Polnisch-Oberschlesien.

Daß es nicht dazu kommen darf, daß hier vielmehr unbedingt geholfen werden muß, war die einmütige Auffassung aller Ressort-Vertreter, die am 30. Juni ds. Js. im Auswärtigen Amt die Angelegenheit eingehend durchberaten haben2. Das Ausmaß der unbedingt notwendigen finanziellen Hilfe wurde dabei auf 2–300 000 RM für das Jahr ermittelt. Bei der Ressortvertreterbesprechung bestanden nur Zweifel darüber, aus welchem Haushaltstitel diese Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Reichsfinanzministerium und Auswärtiges Amt, mit denen in Verfolg der Ressortvertreterbesprechung weiter verhandelt wurde, erklären beide, zu einer Hingabe der Mittel nicht in der Lage zu sein.

Die Erklärung dieser Ministerien auf der einen Seite, die große Notlage der deutschen Gewerkschaften und die drohende Gefahr für das Deutschtum in Polnisch-Oberschlesien auf der anderen Seite erfordern dringend, daß eine schleunige positive Entscheidung der Frage durch das Reichskabinett herbeigeführt wird. Es wird daher beantragt, das Reichskabinett möge beschließen: Die erforderlichen Mittel sind aus dem Einzelpan XX des Kriegslastenhaushalts zur Verfügung zu stellen. Dabei wird das Reichskabinett auch zu entscheiden haben, aus welchem Kapitel des Einzelplans XX die Mittel entnommen werden sollen3.

25 Abdrucke dieses Schreibens sind beigefügt.

Schäffer

Fußnoten

1

Zur Unterstützung der in Ostoberschlesien wohnenden und dort arbeitslos gewordenen Reichsdeutschen war Ende 1930 eine besondere Hilfsaktion des Reichs und Preußens in Gang gekommen, deren Notwendigkeit RArbM Stegerwald mit Schreiben an den RFM vom 2.10.30 folgendermaßen begründet hatte: Diese Reichsdeutschen „erhalten zwar die polnische Arbeitslosenunterstützung, geraten aber nach Ablauf der Unterstützungszeit in Not, da sie als Ausländer Wohlfahrtsunterstützungen bei polnischen Behörden wegen der Gefahr der Ausweisung nicht in Anspruch nehmen können. Schon jetzt sind nach den vorliegenden Berichten einige hundert ausgesteuerte reichsdeutsche Arbeitslose in Polnisch-Oberschlesien vorhanden, die sich hilfesuchend an das Deutsche Generalkonsulat in Kattowitz wenden. Ihre Zahl wird in der nächsten Zeit […] voraussichtlich erheblich steigen. Da das Generalkonsulat mit Rücksicht auf seine geringen Mittel nicht in der Lage ist, ausreichend zu helfen, ist zu erwarten, daß die Betroffenen, aller Mittel entblößt, nach Deutschland, besonders nach Deutsch-Oberschlesien, abwandern, dort Wohlfahrtsunterstützung in Anspruch nehmen und den dortigen ohnehin kritischen Arbeits- und Wohnungsmarkt belasten.“ Einer solchen Entwicklung, die „nicht nur aus finanziellen Gründen zu bedauern“ wäre, müsse durch beschleunigte Hilfsmaßnahmen entgegengewirkt werden (R 2 /18524 ). – Nach einem Schreiben des RArbM an das Generalkonsulat in Kattowitz vom 20.5.32 war für diese Hilfsaktion im Rechnungsjahre 1932 ein vom Reich und Preußen zu bestreitender monatlicher Gesamtbetrag von 28 000 RM vorgesehen, dessen Auszahlung durch das Generalkonsulat erfolgen sollte (R 2 /18524 ).

2

Hierzu nichts ermittelt. – Derartige Unterstützungen waren schon von früheren RRegg. an die dt. Gewerkschaften in Ostoberschlesien geleistet worden. Vgl. dazu diese Edition: Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 138, P. 3; Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik, S. 52 ff. und 101 ff.

3

Zur Behandlung im Kabinett s. Dok. Nr. 161, P. 8.

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