2.151.3 (feh1p): 3. Benennung zweier deutscher Sachverständiger als Delegierte für die Konferenz in Brüssel.

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3. Benennung zweier deutscher Sachverständiger als Delegierte für die Konferenz in Brüssel2.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß im weiteren Verlauf der Sachverständigenkonferenz in Brüssel die Frage der industriellen Organisation der deutschen Lieferungen eine besondere Bedeutung erlangen würde. Er würde daher empfehlen, neben dem Staatssekretär Bergmann und dem Reichsbankpräsidenten Havenstein die vom Reichsverband der deutschen Industrie genannten Herren Generaldirektor Vögler und Kommerzienrat Peter Klöckner als deutsche Delegierte den alliierten und assoziierten Regierungen vorzuschlagen. Von einer Benennung des Herrn Stinnes glaubte er absehen zu sollen. Sollte sich seine Anwesenheit für nötig erweisen, so würde es möglich sein, ihn nachträglich als Sachverständigen zuzuziehen.

Das Kabinett stimmte den Vorschlägen zu3.

Fußnoten

2

Die Sachverständigenkonferenz von Brüssel war am 22. 12. vertagt worden und sollte am 10.1.1921 wieder beginnen. Durch die inzwischen eingetretene Entwicklung, insbesondere durch den Seydouxschen Sachlieferungsplan, war die Zuziehung von Vertretern der dt. Industrie notwendig geworden. Siehe dazu insgesamt Dok. Nr. 148, P. 2.

3

Stinnes, Vögler und Klöckner waren auf einer Industriekonferenz in Essen am 8.1.1921 vom RdI als Delegierte für die Konferenz von Brüssel benannt worden. Siehe dazu Dok. Nr. 148, Anm. 4.

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 155, P. 3.

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