2.12 (vsc1p): Nr. 12 Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler, die Reichsminister und den Reichsbankpräsidenten. 8. Dezember 1932

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Nr. 12
Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler, die Reichsminister und den Reichsbankpräsidenten. 8. Dezember 1932

R 43 I /1145 , Bl. 205–207 Umdruck

[Grundzüge der Wirtschaftspolitik.]

Die Reichsregierung steht in der Bearbeitung ihres Wirtschaftsprogramms. Mehrere Anträge im Reichstag suchen sie dabei nach bestimmten Richtungen von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Regierung v. Papen abzudrängen1. Gemäß den Ausführungen, die für den Deutschen Industrie- und Handelstag Herr Präsident Dr. Grund in der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstags gestern gemacht hat2, und gemäß der[42] Stellungnahme des Ausschusses hierzu bitten wir, das Wirtschaftsprogramm der Regierung v. Papen, wie es in den Notverordnungen vom 4. und 5. September verwirklicht ist, im wesentlichen festzuhalten. Im einzelnen gestatten wir uns auszuführen:

I.

Die Überwindung der Arbeitslosigkeit wird auch weiterhin vor allem auf der Grundlage des Gedankens der verantwortlichen persönlichen Unternehmerleistung und ihrer Ermutigung und Entlastung versucht werden müssen.

1.) Die Beibehaltung der Steuergutscheine zur Steuerentlastung und Krediterleichterung3 ist unerläßlich und darf wohl als selbstverständlich betrachtet werden.

2.) Über Umfang und Wirkung der Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung4 ist noch kein Urteil möglich, da die ersten Nachweise erst zu Anfang des nächsten Monats vorliegen können. Wo von diesen Steuergutscheinen für Mehrbeschäftigung Gebrauch gemacht wurde, sind damit gewisse Grundlagen der geschäftlichen Berechnung geschaffen, die nicht hinfällig gemacht werden dürfen. Aber auch im übrigen glauben wir, daß die notwendige Kontinuität der Wirtschaftspolitik einer vorzeitigen Aufhebung entgegensteht. So sehr wir es begrüßen, wenn der voraussichtlich unausgenützt bleibende Teil dieser Beträge unter bestimmten Voraussetzungen für andere Arbeitsförderung verwendet wird, so sehr bitten wir einer Aufhebung der Mehreinstellungsprämie nicht zu entsprechen, sondern mindestens die Erfahrungen abzuwarten5.

II.

1.) Es ist aber wohl damit zu rechnen, daß der Bedarf der Mehreinstellungsprämien den seinerzeit vorgesehenen Betrag von 700 Millionen bei weitem nicht erreichen wird. Für die Absicht, die hierdurch freiwerdenden Beträge in unmittelbarer Weise für Arbeitsbeschaffung zu verwenden, sprechen auch unseres Erachtens erhebliche Gründe, sofern die Abdeckung des für den bisherigen Verwendungszweck erwachsenden Bedarfs vorher sichergestellt ist. Dabei[43] halten wir insbesondere für notwendig, daß strengste Erfordernisse wirtschaftlicher Nützlichkeit und Rentabilität aufgestellt werden. Von den Gemeinden wird erstrebt, daß die freiwerdenden Beträge in größtem Umfang ihnen für Zwecke der Instandsetzung von Wegen und Betrieben zugeführt werden. Wir glauben, daß unter gewissen Sicherungsmaßnahmen diesem Gedanken wohl entsprochen und damit der gegenwärtige Mißstand zu einem Teil verbessert werden kann, daß die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber nahezu völlig ausfallen. Geeignete finanzpolitische Maßnahmen, um den Gemeinden die Erfüllung ihrer unerläßlichen Aufgaben zu ermöglichen, werden daher auch von uns für notwendig gehalten, als noch dringlicher aber betrachten wir strenge Maßnahmen hinsichtlich der Beschränkung der Verwendung solcher Mittel auf unerläßliche, in anderer Weise nicht zu befriedigende Instandsetzungszwecke.

2.) Ein Gebiet, auf dem mit besonders großem volkswirtschaftlichen Erfolg ohne großen Verwaltungsaufwand und in weiter räumlicher Verteilung der Gedanke der Arbeitsbeschaffung verwirklicht werden kann, ist die Instandsetzung des Altwohnraums und die Erneuerung von Altwohnungen in einer den jetzigen Wohnerfordernissen entsprechenden Weise durch Teilung der Wohnungen, Ausstattung mit Zentralheizung usw. Die hierfür vorgesehenen 50 Millionen RM Reichszuschüsse für Hausreparaturen und Wohnungsumbauten sind in so großem Umfang in Anspruch genommen worden, daß nur ein Teil der vorliegenden Anträge berücksichtigt werden konnte. Eine Fortsetzung und Erweiterung dieser Maßnahmen erscheint daher dringend erforderlich. Zu diesem Zweck sollten unseres Erachtens erhebliche Teilbeträge aus den für Mehreinstellung von Arbeitnehmern vorgesehenen 700 Millionen für die Instandsetzung des Altwohnraums, die Teilung von Großwohnungen und die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnräume in Steuergutscheinen bis zu 40% des nachgewiesenen Aufwandes zur Verfügung gestellt werden6.

III.

Die dem Vernehmen nach grundsätzlich vorgesehene Freistellung der Handelspolitik von Kontingentierungsbestrebungen wird von uns lebhaft begrüßt. Dabei sind auch wir der Auffassung, daß in unserer Handelspolitik bei Aufrechterhaltung des bewährten Grundsatzes der Meistbegünstigung stärker als bisher darauf wird gesehen werden können und müssen, ob ein Land, von dem wir Waren beziehen, die wir auch aus einem anderen Lande beziehen könnten, sich protektionistisch gegen deutsche Einfuhr absperrt. Das hat nichts mit einer mechanischen Reziprozität oder dem jeden Welthandel vernichtenden unmöglichen Gedanken einer ausgeglichenen Handelsbilanz von Land zu Land zu tun. Jedenfalls halten wir es besonders nach den Ausführungen des Herrn Reichswirtschaftsministers Dr. Warmbold7 für erwiesen, daß auf dem Wege der Kontingentierung[44] die Beschäftigung in der Landwirtschaft nicht gehoben, die in anderen Wirtschaftszweigen aber entscheidend geschädigt werden würde. Es scheint uns eine auf höherer Ebene liegende Aufgabe allgemeiner Wirtschaftspolitik zu sein, die Kostenlage in der Landwirtschaft zu senken und ihr durch Hebung der Kaufkraft der Bevölkerung die Ausfuhr deutscher Arbeitswerte zu ermöglichen; gleichzeitig aber obliegt der Landwirtschaft selbst die überaus wichtige Aufgabe, durch geeignetes Zusammenwirken mit anderen Kreisen, für das es keineswegs grundsätzlich staatlichen Zwanges bedarf, eine bessere Anpassung an die Marktbedürfnisse herbeizuführen.

IV.

Auch die besten wirtschaftspolitischen Maßnahmen werden zum Erfolge nur dann führen, wenn es gelingt, dem wirtschaftenden deutschen Volke die innenpolitische Grundlage einer ruhigen Entfaltung seiner Arbeit zu gewährleisten. Nichts hat in den letzten Monaten die keimende Entwicklung der Wirtschaft so sehr beeinträchtigt, nichts beeinträchtigt sie gegenwärtig so stark wie die Unsicherheit der innerpolitischen Lage. Dabei hängt andererseits wiederum von der Wirtschaftsentwicklung die innenpolitische Befriedung des deutschen Volkes in hohem Maße ab. Es scheint uns daher das vordringlichste volkswirtschaftliche Erfordernis das zu sein, die Kontinuität der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage innenpolitischer Stabilität und Ruhe zu sichern und damit den in der Wirtschaft Stehenden das Vertrauen [zu] geben, daß sie auf fester Grundlage arbeiten und gegen Störungen und Belastungen von der Seite der Politik sich so sehr gesichert fühlen können, als dies irgend möglich ist.8

Hamm

Fußnoten

1

Siehe dazu Dok. Nr. 1, Anm. 11 und 12 sowie Dok. Nr. 5, P. 2.

2

An der Hauptausschußsitzung vom 7. 12. hatten neben den Mitgliedern des DIHT auch RArbM Syrup, der über das Thema „Arbeitsdienst im Zusammenhang mit den Problemen der Arbeitslosigkeit“ referierte, dazu RbkPräs. Luther, Mitglieder des RR sowie Vertreter verschiedener Reichsministerien und anderer oberster Reichsbehörden teilgenommen (Verhandlungen des DIHT, Heft 9, 1932; Nachl. Silverberg , Nr. 646, Bl. 172–210). In Vorbereitung dieser Sitzung hatte das geschäftsführende Präsidialmitglied Hamm am 6. 12. vor dem Vorstand des DIHT ausgeführt, „daß das Ausscheiden des Reichskanzlers v. Papen im gegenwärtigen Moment zwar bedauert werden könne, aber kaum vermeidbar gewesen sei. Davon bleibe unberührt, daß seine Politik in wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen als eine richtige bezeichnet werden müsse. Vor allen Dingen habe sie unter bewußter Betonung der Bedeutung und der Triebkräfte der Privatwirtschaft diese im Kampf gegen die Wirtschaftskrise im allgemeinen wohl, unter Benützung der sich ändernden Konjunkturlage, in zutreffender Weise zu unterstützen versucht. […] Im Vordergrund stehe [jetzt] der Gesichtspunkt der öffentlichen Arbeitsbeschaffung. Die Bestellung des Herrn Gereke als Reichskommissar habe wohl mehr den Zweck gehabt, Herrn Gereke an die Regierung zu binden als umgekehrt die Reichsregierung an die Vorschläge des Herrn Gereke. Letztere seien, das müsse wohl gesagt werden, keineswegs so gründlich durchgearbeitet und sachlich einwandfrei, daß man sie in der bisherigen Form verfolgen könne. […] In der Handelspolitik sei es erfreulich, daß der Wirtschaftsminister Warmbold über den Landwirtschaftsminister v. Braun in der großen Linie gesiegt habe, wenn man sich auch darüber klar sein müsse, daß der eigentliche Kampf in dieser Sache erst bei den kommenden großen Handelsvertragsverhandlungen im Frühjahr ausgefochten werden würde. Sehr bedauerlich sei es, daß die Reichsreform und die Sozialreform verschoben seien. Man müsse sich damit trösten, daß sie vielleicht später aus der Not der Tatsachen weiter gefördert werde. In den sozialen Fragen sei augenblicklich bei ihrer Behandlung in der Öffentlichkeit eine gewisse Vorsicht geboten. […] Manches spreche dafür, daß in den Gewerkschaften eine gewisse Zurückhaltung gegenüber allzu weitgehenden wirtschaftspolitischen Forderungen, namentlich der Arbeitsbeschaffung, beobachtet werde.“ Vorstandsmitglied Silverberg warnte davor, der neuen RReg. „Vorschußlorbeeren“ zu erteilen, und riet „ab[zu]warten, wie die Dinge laufen. Vielleicht würden ernste Auseinandersetzungen über Planwirtschaftstendenzen oder sogar sozialistische Tendenzen notwendig sein, und man könne noch nicht übersehen, wie die neue Regierung sich solchen Fragen gegenüber einstellen werde. Auch die Taktik der Gewerkschaften sei zur Zeit nicht übersehbar. Für uns sei daher umsomehr Reserve geboten. Verschiedene Zeitungsnachrichten, daß vor der Regierungsbildung Fühlungnahme mit Unternehmerverbänden gepflogen sei, seien unrichtig. Weder Krupp, noch Kastl oder Brauweiler seien gehört worden.“ (Protokoll; Nachl. Silverberg, Nr. 641, Bl. 75–80).

3

Einzelheiten s. Dok. Nr. 2, Anm. 4; vgl. dazu auch diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechungen vom 26. 8. und 27.8.1932, P. 1.

4

Wie Anm. 3.

5

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 3, Anm. 9.

6

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 33, insbesondere Anm. 5.

7

RWiM Warmbold hatte am 18.11.1932 vor der Dt. Weltwirtschaftlichen Gesellschaft „Zur gegenwärtigen Lage der deutschen Volkswirtschaft“ gesprochen und auf die positiven Wirkungen der Aufhebung von Schutzzöllen im 19. Jahrhundert hingewiesen. Insbesondere hatte er ausgeführt: „Weiterhin müssen wir an der Aufrechterhaltung des Güteraustausches mit der Welt festhalten, weil für die mit der Herstellung und dem Absatz von Exportgütern beschäftigten Menschen nur zu einem verschwindend kleinen Teil anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland geschaffen werden können. Es ist eine Utopie, anzunehmen, daß wir mit fortfallender Ausfuhr unsere wachsende Arbeitslosigkeit durch Mehrbeschäftigung für den nun gestärkten Binnenmarkt ausgleichen könnten. Soweit der Binnenmarkt irrtümlicherweise mit der Landwirtschaft gleichgesetzt wird, ist dazu zu sagen, daß nach eingehenden Berechnungen die Landwirtschaft in bestem Falle ein Zehntel der für den Export arbeitenden Menschen beschäftigen könnte.“ Da die nicht zu leugnende Rentabilitätskrise der Landwirtschaft durch die industrielle Krise ebenso verschärft werde wie die Industriekrise durch die mangelnde Kaufkraft der Landwirtschaft, glaube er nicht daran, daß die Abhilfe in einer Stärkung der landwirtschaftlichen Kaufkraft allein zu suchen sei, da die Landwirtschaft nur ca. 20% der industriellen Nettoproduktion abnehme. „Entscheidend für den industriellen Absatz ist neben der öffentlichen Hand vor allem die Industrie selbst und das Ausland.“ (Wortprotokoll; WTB-Nr. 2474 vom 18.11.1932; R 43 I /1145 , Bl. 121–125).

8

Der StSRkei läßt am 16.12.1932 unter Verweis auf die Ausführungen des RK in seiner Rundfunkrede vom 15. 12. antworten (R 43 I /1145 , Bl. 208).

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