2.100.7 (bau1p): 7. Stellungnahme zu dem Artikel des Redakteurs der „Vossischen Zeitung“, Georg Bernhard, „Dem Abgrund zu“.

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7. Stellungnahme zu dem Artikel des Redakteurs der „Vossischen Zeitung“, Georg Bernhard, „Dem Abgrund zu“13.

Das Kabinett hält es auf Vorschlag des Herrn Reichskanzlers für angebracht, die „Vossische Zeitung“ wegen des Artikels des Chefredakteurs Georg Bernhard „Dem Abgrund zu“ auf 3 Tage zu verbieten14.

Fußnoten

13

Die „Vossische Zeitung“ hatte in Leitartikeln und Kommentaren wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß ihrer Ansicht nach eine dt.-frz. Verständigung nicht nur über die Ausführung des VV, sondern auch über eine weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit möglich und wünschenswert sei. In Nr. 573 vom 10.11.19 warf Bernhard der RReg. vor, daß sie diese Möglichkeiten teils nicht erfaßt, teils einer nach England hin ausgerichteten Politik geopfert habe und damit zu der erneuten Verschlechterung des dt.-frz. Verhältnisses, wie sie in der Ententenote vom 1.11.19 zum Ausdruck komme (vgl. Dok. Nr. 97, P. 1), beigetragen habe. „Bei sehr objektivem Denken“ sei es deshalb verständlich, daß die Franzosen vor der zugesagten vorzeitigen Repatriierung der Kriegsgefangenen auf die Erfüllung der Waffenstillstandsverpflichtungen und weiterer Vorbedingungen durch Dtld. drängten. Insbesondere habe die RReg. versäumt, Vorschläge für die Erfüllung der wirtschaftlichen Friedensbedingungen und den Wiederaufbau der zerstörten Feindgebiete in Nordfrankreich zu unterbreiten (vgl. dazu Dok. Nr. 43, P. 1). „Der Erfolg ist, daß die deutsche Regierung, die gerade in der Gefangenenfrage ein unerhörtes Maß von Schuld auf sich geladen hat, die ganze Schuld allein auf Frankreich abwälzt […]. Die deutsche Regierung läßt aber auch kein kleines Mittel unbenutzt, um eine ganz falsche Einstellung der öffentlichen Meinung in Deutschland hervorzurufen“ (Ausschnitt in: R 43 I /2532 , Bl. 21 f.).

14

Im Protokoll ist nachfolgend der Satz gestrichen: „Die in eingehender Debatte erörterte Frage, ob es zur Vermeidung eines Verbots möglich sei, das an Landesverrat grenzende Treiben des Chefredakteurs Georg Bernhard durch einen Boykott seiner Person wirksam an den Pranger zu stellen, wurde verneint.“ RIM Koch vermerkt dazu in seinem Tagebuch: „Gegen den Schubiak [mundartlich für Schuft, gemeint ist Georg Bernhard] ist nichts Rechtes zu unternehmen. Verbot der Zeitung erweckt Gelächter im In- und Auslande. Berichtigungen sind zwecklos, da er sie zerpflückt.“ Nach Koch ist das auf die für Berlin geltenden Ausnahmezustandsbestimmungen gegründete Verbot mit 7 gegen 3 Stimmen beschlossen worden (10.11.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 43). Amtlich wird nach einer Mitteilung des Sachverhalts bekanntgegeben: „Die Behauptung schließt ein solches Maß bewußter Verleumdungen in sich und enthält eine so ungeheuerliche Beschimpfung, daß die Reichsregierung einstimmig beschlossen hat, diese an Landesverrat grenzende Unwahrheit zur allgemeinen Kenntnis zu bringen und damit an den Pranger zu stellen. Die ‚Vossische Zeitung‘ hat die äußerste Aufregung in die Hunderttausende von Angehörigen der Kriegsgefangenen getragen und die innere Ordnung auf schwerste gefährdet. Ihr Erscheinen ist daher nach dieser Verantwortungslosigkeit auf drei Tage untersagt worden“ (Berliner Morgenpost vom 11.11.19; Ausschnitt in: Nachl. von Le Suire , vorl. Nr. 70).

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