2.173.6 (bau1p): 5. Entwurf einer Verordnung über weitere Ermäßigungen der Tabaksteuer.

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5. Entwurf einer Verordnung über weitere Ermäßigungen der Tabaksteuer.

Ministerialdirektor Zapf trägt den Entwurf vor. Reichsminister Dr. David betont die Notwendigkeit, dem Konsum der ausländischen Zigaretten entgegenzutreten. Dies sei nur möglich, wenn einheimische Zigarettenfabrikate zur Verfügung ständen. Der steuerfiskalische Gesichtspunkt müsse hier zurücktreten. Reichsminister der Justiz Schiffer und Reichswirtschaftsminister Schmidt heben demgegenüber hervor, daß die Zigarettenfabrikanten bei jeder Steuererhöhung erklärt hätten, die Steuer könne nicht getragen werden. Man dürfe dem Druck der Interessenten nicht nachgeben. Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu7.

Fußnoten

7

Aufgrund der VO vom 10.3.20 (RGBl. S. 326 ) ist der RFM ermächtigt, die Tabaksteuersätze des Tabaksteuergesetzes vom 12.9.19 (RGBl. S. 1667 ) zu ermäßigen. – Zum Abbau der Steuerermäßigung s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 209, P. 1.

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