2.89.7 (feh1p): 7. Stellung der Reichsregierung zum Reichswirtschaftsrat.

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7. Stellung der Reichsregierung zum Reichswirtschaftsrat.

Staatssekretär Müller brachte einen Fall zur Sprache, nach dem der Reichswirtschaftsrat das Ministerium um Stellungnahme zu einer Einzeleingabe an den Reichswirtschaftsrat gebeten hat3. Er teilt mit, daß er dem Antragsteller[234] sachlichen Bescheid erteilen werde und Abschrift dem Reichswirtschaftsrat zugehen lasse.

Das Kabinett war damit einverstanden; wegen der grundsätzlichen Frage wird das Ministerium für Wiederaufbau mit dem Reichswirtschaftsministerium in Verbindung treten. Dieses übernimmt es, den sämtlichen Ministerien Kenntnis zu geben4.

Fußnoten

3

Einzelheiten darüber waren in R 43 I nicht zu ermitteln.

4

In Ausführung dieses Auftrages richtete der RWiM am 16.11.1920 ein Schreiben an den vorläufigen RWiR, Abschrift an den RK, in dem er zu der Frage der Eingaben an den RWiR Stellung nahm. In dem Schreiben hieß es: „Der vorläufige Reichswirtschaftsrat hat mehrfach Eingaben, die ihm zugegangen waren, den Reichsministerien mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren entspricht nicht der Praxis parlamentarischer Körperschaften und erscheint auch kaum zweckmäßig. Ich darf ergebenst anheimstellen, derartige Eingaben und Anfragen von dritter Seite entweder an das zuständige Ministerium zur Erledigung abzugeben oder als Petitionen in den Ausschüssen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Regierungsvertretern, und, wenn sie beachtenswert erscheinen, mit der Stellung des Ausschusses der Regierung zu übersenden.“ (R 43 I /1193 , Bl. 227).

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