2.40.2 (sch1p): 2. [Belagerungszustand]

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[142]2. [Belagerungszustand]

Der Ministerpräsident teilte mit, daß der Herr Reichspräsident Bedenken trage, den allgemeinen Belagerungszustand für das ganze Reich zu verhängen, weil dadurch Unruhe und Widerspruch auch in die regierungstreuen Gebiete getragen werde.

Es wurde beschlossen, demgemäß den Belagerungszustand nur von Fall zu Fall da zu verhängen, wo es sich als erforderlich erweise2.

Fußnoten

2

Zur Frage des Rechts des RPräs. auf die Verhängung des Belagerungszustandes s. Dok. Nr. 60.

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