2.15.1 (vsc1p): Organisation des Reichskommissariats für Arbeitsbeschaffung.

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Organisation des Reichskommissariats für Arbeitsbeschaffung1.

Der Reichskanzler führte aus, daß es sich nicht empfehle, durch die Errichtung des Reichskommissariats für Arbeitsbeschaffung solche Aufgaben, die bereits im Laufe seien, in ihrer Abwicklung zu stören2. Andererseits müsse größter Wert darauf gelegt werden, daß der neue Reichskommissar baldigst in die Augen springende tatsächliche Erfolge erziele. Für die Organisation des neuen Amtes seien zwei Systeme möglich. Entweder errichte man eine große Behörde, auf die man die Aufgaben auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung, die jetzt von den einzelnen Ämtern durchgeführt würden, übertrage, oder man begnüge sich mit der Errichtung einer kleineren, aber sehr intensiv arbeitenden Behörde, die die Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung bei den bisher zuständigen Ämtern belasse und sich darauf beschränke, diese Aufgabe der Ämter in geeigneter Weise zu vereinheitlichen und nachdrücklichst vorwärtszutreiben.

Der Reichskommissar Gereke erklärte, daß er die letztere Lösung für die einzig zweckmäßige halte. Die Bearbeitung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen müsse bei den jetzt dafür zuständigen Ressorts verbleiben. Er werde nur eine kleine Behörde aufbauen und mit den verschiedenen für die Arbeitsbeschaffung zuständigen Arbeitsgruppen in den verschiedenen Ministerien engste Fühlung aufnehmen. Seine Behörde gedenke er in der Hauptsache aus besonders rührigen[55] jüngeren Arbeitskräften zusammenzustellen, die von den verschiedenen Ministerien abzukommandieren seien3.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er die Auffassung von Reichskommissar Gereke nur unterstützen könne. Er erklärte sich ferner bereit, sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten an Reichskommissar Gereke abzutreten. Er wies ferner darauf hin, daß er bereits einen besonders geeigneten Beamten seines Ministeriums, Regierungsrat Grünewald, dem Reichskommissar zur Verfügung gestellt habe.

Reichsminister Dr. Popitz stellte die besonders aktive Mitwirkung der preußischen Ressorts in Aussicht4 und teilte mit, daß er in den Vorbesprechungen mit Reichskommissar Gereke bereits weitgehend über die Frage der Überleitung der preußischen Aufgaben auf dem Gebiete der produktiven Erwerbslosenfürsorge an das Reichskommissariat einig geworden sei.

Der Reichskanzler stellte anschließend fest, daß die Frage des Systems der neuen Behörde somit im wesentlichen geklärt sei.

Der Reichswirtschaftsminister gab anschließend Kenntnis von dem Entwurf von Richtlinien für das Tätigkeitsgebiet des Reichskommissars. Diese Richtlinien wären bereits Gegenstand von Vorbesprechungen der beteiligten Ressortminister5. Auf Grund der weiteren Aussprache wurde in Aussicht genommen, für die Behandlung grundsätzlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung besondere Ausschüsse aus Mitgliedern der Reichsregierung zu bilden, und zwar sollen zunächst zwei derartige Ausschüsse errichtet werden, ein besonderer Ausschuß für die Fragen der Osthilfe und ländlichen Siedlung und ein weiterer Ausschuß für die übrigen Aufgaben des Reichskommissariats. Beide Ausschüsse sollen unter dem Vorsitz des Reichskanzlers oder des Reichskommissars als seinem Stellvertreter zusammentreten. Dem Ausschuß für Osthilfe und Siedlung sollen ferner angehören der Reichsminister der Finanzen, der Reichsernährungsminister, der Reichsarbeitsminister und als Vertreter Preußens Reichsminister Dr. Popitz. Dem zweiten Ausschuß sollen die gleichen Mitglieder angehören mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft der Reichswirtschaftsminister tritt. Der Reichswirtschaftsminister[56] übernahm es, den Entwurf der Richtlinien für den zweiten Ausschuß im Benehmen mit den beteiligten Ressorts weiter auszuarbeiten. Ferner wurde in Aussicht genommen, für den Ausschuß für Osthilfe- und Siedlungsfragen demnächst ähnliche Richtlinien in Angriff zu nehmen6.

Bezüglich des Freiwilligen Arbeitsdienstes erklärte der Reichskanzler daß er es für zweckmäßig halte, wenn dieses Aufgabengebiet Herrn Reichsminister Dr. Syrup wie bisher verbleibe.

Reichskommissar Gereke erklärte, daß er sich mit Herrn Reichsarbeitsminister Dr. Syrup in diesem Sinne bereits geeinigt habe. Es sei ferner Einverständnis zwischen ihm und Reichsarbeitsminister Dr. Syrup dahin erzielt, daß die Entscheidung über die Arbeitsprojekte des Freiwilligen Arbeitsdienstes dem Reichskommissar zustehen soll.

Der Reichskanzler war hiermit einverstanden. Der Reichskanzler bemerkte sodann noch, daß er Herrn Gereke bitte, in Zukunft grundsätzlich an allen Kabinettssitzungen teilzunehmen.

In Abwesenheit des Reichskanzlers, der die Sitzung vorzeitig verlassen mußte, wurde sodann noch kurz der Entwurf der zu erlassenden Verordnung über die Bestellung des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung erörtert.

Reichskommissar Gereke erklärte den mit Schreiben vom 7. Dezember 1932 […] vorgelegten Entwurf durch den Verlauf der bisherigen Besprechungen für überholt. Er übernahm es, den bisherigen Entwurf umzuarbeiten und für die nächste Ministerbesprechung fertigzustellen7. Es wurde für erwünscht erklärt, nach Möglichkeit mit einer Organisationsverfügung des Herrn Reichspräsidenten auszukommen, ohne Bezugnahme auf den Artikel 48 der Reichsverfassung. Durch die Verordnung sollen auch die besonderen Ausschüsse des Reichskabinetts für die grundsätzlichen Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung gebildet werden. Ferner soll in der Verordnung die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Reichskommissar zur beratenden Mitwirkung an seinen Aufgaben einen auf Vorschlag des Reichskanzlers zu bildenden Beirat an die Seite zu stellen.

Sodann wurde noch kurz die Frage der Etatisierung und Unterbringung des Reichskommissariats erörtert […]8

Fußnoten

1

RKom. Gereke hatte am 7. 12. dem StSRkei einen VOEntw. über die „Bestellung eines Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung“ übersandt und um dessen beschleunigte Behandlung im RKab. gebeten (R 43 II /539 , Bl. 3). Dieser kurze VOEntw. zählte im wesentlichen lediglich die Aufgabenbereiche des RKom. auf: „1. die Arbeitsbeschaffung durch die öffentliche Hand, 2. die landwirtschaftliche Siedlung und Osthilfe, 3. der Wohnungsbau, 4. die vorstädtische Kleinsiedlung, 5. der freiwillige Arbeitsdienst“ (ebd., Bl. 4). – StS Planck vermerkte am 8. 12. auf dem Anschreiben: „Noch nicht verteilen!“

2

Vgl. dazu zusammenfassend Dok. Nr. 2, Anm. 4.

3

Der Umfang der Behörde des RKom. ist aus den Akten der Rkei nicht genau zu rekonstruieren. Neben verschiedenen beamteten Mitarbeitern – MinR Raps, ORegR Geiger, Niemetz, RegR Grünewald – werden einzelne, im Vertragsverhältnis beschäftigte Mitarbeiter genannt: Ludwig Herpel, der 1931 als Initiator eines genossenschaftlich-kommunalen Kreditschöpfungsringes bekannt geworden war und deshalb von der Rbk abgelehnt wurde, sowie der ehemalige Kptlt. Erich Killinger als Leiter des persönlichen Büros des RKom. mit der Aufgabe, „die Verbindung zu den politischen Parteien und Verbänden (Gewerkschaften) aufrecht zu erhalten“ (R 43 II /539 , Bl. 25–32). In der Literatur werden weitere Mitarbeiter Gerekes genannt, die bereits vorher Mitglieder des Arbeitsgeschaffungsausschusses des Dt. Landkreistages gewesen waren, darunter der führende Mitarbeiter Straßers in der Reichsorganisationsleitung der NSDAP, Cordemann, sowie je ein Angehöriger des Reichsbanners „Schwarz-Rot-Gold“, des „Stahlhelm“ und des ADGB (Udo Kissenkoetter: Gregor Straßer und die NSDAP. S. 170).

4

MinR Kügler vom PrWiMin. wird als pr. Vertrauens- und Verbindungsmann beim RKom. bestellt, um „für das Land Preußen und seine Gemeinden und Gemeindeverbände ein einheitliches Vorgehen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung“ zu gewährleisten (WTB-Meldung vom 26.1.1933; Ausschnitt in: R 43 II /539 , Bl. 36).

5

Einzelheiten s. Dok. Nr. 3 und 13, insbesondere Anm. 2.

6

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 30 und 39.

7

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 24, P. 5.

8

Einzelheiten dazu in: R 2 /4495 .

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