2.176.2 (bau1p): 2. Überlassung der Russischen Botschaft an Kopp.

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2. Überlassung der Russischen Botschaft an Kopp.

Der Reichsminister des Auswärtigen trägt vor, daß der Wirtschaftsvertreter der Sowjetregierung Kopp gebeten habe, die Russische Botschaft beziehen zu lassen4. Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, vorläufig eine solche Genehmigung nicht zu erteilen.

Der Reichsminister des Auswärtigen wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung festzustellen, warum die gemischte Kommission, die nach Rußland reisen sollte5, noch nicht zusammengetreten ist.

Fußnoten

4

Zur Frage des damaligen Standes der dt.-sowjetruss. diplomatischen Beziehungen s. Dok. Nr. 38, Anm. 2.

5

Vgl. Dok. Nr. 169, Anm. 6. – Zunächst finden im AA noch Gespräche über die inoffizielle Abordnung von zwei Vertretern des AA zu der Studienkommission statt (Aufzeichnung Maltzans vom 6.3.20; PA, Deutschland Nr. 131, Bd. 65). Danach verzögern Einreiseformalitäten und die innen- und außenpolitischen Folgen des Kapp-Lüttwitz-Putsches die Abreise der Kommission.

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