2.91.1 (mu11p): 1. Räumung des Maingaues.

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1. Räumung des Maingaues.

Der Reichskanzler legte dar, daß das Auswärtige Amt gestern auf Grund der Mitteilung des Reichswehrministers der Interalliierten Kommission eine Zusammenstellung übergeben habe, auf Grund deren sich ergebe, daß die Reichswehr im Ruhrgebiet nunmehr auf einen dem Augustabkommen entsprechenden Stand zurückgeführt sei. – Die Truppenstärke sei sogar ein Bataillon und eine Eskadron geringer, als in diesem Abkommen zugelassen sei. Der Reichskanzler gab der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß nunmehr die französischen und belgischen Truppen aus dem Maingau zurückgezogen würden1. Er könne sich nicht denken, daß Deutschland an der Konferenz in Spa teilnähme, ehe nicht der Maingau geräumt sei2.

Der bayerische und der hessische Regierungsvertreter begrüßten die Erklärung; beide sprachen sich für eine scharfe Protestaktion gegen die Verwendung farbiger Truppen in den besetzten Gebieten aus.

Fußnoten

1

StS von Haniel hatte nach Paris an den Gesandten Göppert am 9. 5. telegrafiert: „Am 10. abends werden die in der 50 km-Zone befindlichen Truppen auf die zugestandene Zahl der Truppeneinheiten, d. h. 20 Bataillone, 10 Eskadrons, 2 Batterien zurückgeführt sein. Ein Beauftragter des General Nollet wird vom 11. 5. morgens ab in Begleitung eines deutschen Offiziers an Ort und Stelle feststellen, ob die Verminderung der Truppeneinheiten in dieser Weise tatsächlich erfolgt ist. Zur Anordnung der alsdann vorzunehmenden Räumung von Frankfurt usw., ist General Nollet, wie dieser mündlich äußerte, nicht zuständig, vielmehr werden diese Anordnungen auf Grund seines Berichts in Paris getroffen werden. Um Unzuträglichkeiten bei der hiernach zu erwartenden demnächstigen Räumung der neubesetzten Gebiete zu vermeiden, ist es notwendig, daß Einzelheiten der Räumung z. B. Übernahme der Kasernen, Wiedereinrücken der Sicherheitspolizei usw. mit der Gegenseite im Voraus geregelt werden. Bitte festzustellen, mit welcher Stelle dies geschehen kann. Es wird vorgeschlagen, daß sich Beauftragte der beiden Teile zu diesem Zweck in Kassel treffen“ (R 43 I /2728 , Bl. 35).

2

Der Abzug der französischen und belgischen Truppen aus dem Maingau erfolgte am 17.5.20.

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