2.98.4 (bau1p): 4. Entwurf einer Verordnung, betreffend Errichtung eines Reichskommissariats zur Ausführung von Aufbauarbeiten.

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4. Entwurf einer Verordnung, betreffend Errichtung eines Reichskommissariats zur Ausführung von Aufbauarbeiten.

Der vom Reichsministerium für Wiederaufbau vorgelegte Verordnungsentwurf wird genehmigt12. […] Auf Vortrag des Reichsministers für Wiederaufbau wird eine stärkere Heranziehung der Arbeiter im Prinzip beschlossen13.

Fußnoten

12

Abweichend von dem früheren, vom RWiMin. vorgelegten VOEntw. (vgl. Dok. Nr. 84, P. 5) sieht der neue VOEntw. ausdrücklich die Unterstellung des Reichskommissariats unter eine Zentralbehörde, das RMinWiederaufbau, vor. Ansonsten wird der ursprüngliche VO-Entw. im wesentlichen übernommen (R 43 I /1352 , Bl. 31–33; VO vom 8.11.19, RGBl. S. 1895 ). – RKom. Hilbenz sieht „durch den so entstandenen Dualismus“ seine Aktivitäten seitens des RMinWiederaufbau derart eingeschränkt, daß er im Frühjahr 1920 um seinen Abschied bittet (Hilbenz an RPräs. Ebert, 24.3.20; R 43 I /980 , Bl. 46 f.).

13

Neben der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschaft hatte sich auch ein bis dahin unbekanntes, nach Auskunft des Referenten im RWiMin., LandR Cuntze, vom Berliner Unabhängigen Vollzugsrat gegründetes „Volksarbeitsamt für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete“ in die dt.-frz. Verhandlungen über den Wiederaufbau eingeschaltet. In einem Schreiben an Loucheur vom 3.9.19 hatte der Vorsitzende des Volksarbeitsamtes angeboten, binnen vier Wochen 300 000 bis 400 000 Arbeiter sowie die erforderlichen Baumaterialien für den Wiederaufbau bereitzustellen. Nachdem dieses Schreiben der dt. Friedensdelegation in Paris zugespielt worden war, finden Verhandlungen über eine mögliche Kooperation der beteiligten dt. Ministerien mit dem Volksarbeitsamt statt. RM Geßler lehnt es schließlich Anfang 1920 ab, das Volksarbeitsamt als offizielle Organisation in die Wiederaufbauverhandlungen einzubeziehen (Materialien in: R 43 I /342 ). – Zum Gesamtzusammenhang vgl. die aus den Akten gearbeitete Untersuchung von Hugo Ott: Das Reichsministerium für Wiederaufbau in seiner wirtschaftspolitischen Funktion für den Arbeitsmarkt 1919/20. In: Hermann Kellenbenz (Hrsg.): Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarkt. Wien 1974. S. 288 bis 306.

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