2.148.2 (feh1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: [Delegierte für die Verhandlungen in Brüssel]

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2. Außerhalb der Tagesordnung1: [Delegierte für die Verhandlungen in Brüssel]

Minister Simons teilt mit, daß die voraussichtliche Entwicklung der Verhandlungen in Brüssel2 die Zuziehung eines Vertreters der rheinisch-westfälischen Schwerindustrie erforderlich erscheinen lasse3. Er werde an einer Konferenz von Industriellen, die am 9. Januar in Essen stattfände, teilnehmen und bäte um die Zustimmung des Kabinetts, daß er bei dieser Gelegenheit einen[392] Vertreter der dortigen Industrie zum dritten Delegierten im Namen der Reichsregierung ernenne4.

Das Kabinett erteilte diese Zustimmung5.

Fußnoten

1

Neben der vorliegenden maschinenschriftl. Fassung des Protokolls findet sich in den Akten noch eine handschriftl. Protokollfassung MinR Kempners, die gegenüber der ersteren wesentliche Unterschiede aufweist. Es heißt dort unter P. 2 der TO:

Simons: Brüssel. Industrie hat Mitwirkung versagt. Verstimmung dort. Heute mit Präsident Reichsverband der Industrie Besprechung, ob westliche Industrie mitmacht. Glaube, daß Umschwung bei Industrie eintritt. Jetzt wird Brüssel wesentlich industriell werden. Seydouxscher Plan. Wir können nicht Plan einfach ablehnen. Deutsche und französische Industrie in Frage Sachleistung[szusammen]arbeit. Wir brauchen dazu Industrielle. Am Sonnabend [8. 1.] Verhandlung in Essen. Ich werde hingehen. Wir werden den Mann bekommen, wenn wir ihm die dritte Delegiertenstelle geben. Entente macht k(eine) Schwierigkeiten. Bitte aussprechen zu dürfen, daß drittem Delegierten zugestimmt.“ (R 43 I /1363 , Bl. 5–6; die Abkürzungen wurden aufgelöst). Zum Seydouxschen Sachlieferungsplan s. u. Anm. 3. Zur Haltung der dt. Industrie zum Plan Seydoux’ s. u. Anm. 4.

2

Die Sachverständigenkonferenz von Brüssel war am 22.12.1920 auf den 10.1.1921 vertagt worden (C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 72).

3

Anfang Januar 1921 hatte der frz. Delegierte Seydoux in Fortführung seiner Gedanken, die er am 20.12.1920 in der Unterredung mit MinDir. v. Le Suire in Brüssel geäußert hatte (s. Dok. Nr. 142), einen Sachlieferungsplan entwickelt, den er StS Bergmann am 4.1.1921 übergeben hatte. Nach diesem Plan sollten Bestellungen, Lieferungen und Preisfestsetzungen der dt. Sachlieferungen gemäß Anlage III–VI zu Teil VIII VV allein auf dem Wege des privaten Handelsverkehrs erfolgen. Die Abrechnung sollte auf dem Wege eines besonderen Zahlungsverfahrens über das Reparationskonto erfolgen.

Darüber hinaus war vorgesehen, einen bestimmten Prozentsatz der dt. Ausfuhr insgesamt abzuschöpfen und ihn auf das dt. Reparationskonto gutzuschreiben. Ferner sollten all. Firmen dt. Arbeiter anwerben können und all. Gesellschaften sollten die Möglichkeit erhalten, sich an dt. Gesellschaften zu beteiligen. Die Abrechnung aller dieser Leistungen und Beteiligungen sollte durch ein dt.-all. Büro ebenfalls über das Reparationskonto vorgenommen werden. Der frz. Text der Note Seydoux’ findet sich in R 43 I /16 , Bl. 164–168, Abschrift; die dt. Übersetzung als Umdruck in R 43 I /16 , Bl. 158–161; vgl. dazu auch C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S.120.

4

Am 8. 1., nicht wie im Protokoll angegeben am 9. 1., fand dann in Essen im Rahmen der hier angekündigten Konferenz der Industriellen eine Besprechung zwischen Vertretern des AA, des RWiMin. und des RdI über den Plan Seydoux’ statt. Anwesend waren bei dieser Besprechung von der Seite der Reichsbehörden RAM Simons, StS Hirsch, MinDir. v. Le Suire und einige andere Beamte des AA und des RWiMin.; von der Seite des RdI die Herren Lübsen, Denkenburg, Klotzbach, Woltmann, Haßlacher, Stinnes, Vögler, Thyssen, Sandmann, Frowein, Bruhn, Wiedfeldt, Sorge und Klöckner. Einleitend erläuterte StS Hirsch die Einzelheiten des Seydoux’schen Planes und gab seiner Vermutung Ausdruck, daß die frz. Industrie mit Hilfe dieses Planes Absatzgebiete suche. Die anwesenden Industrievertreter sprachen sich gegen den Plan Seydoux’ aus, betonten aber, daß eine Zusammenarbeit von Industrie zu Industrie notwendig sei.

Die Besprechung in Essen hatte folgende Ergebnisse:

1. Es bestand bei den Versammelten Übereinstimmung darüber, daß man sich zur Zeit auf eine bestimmte Entschädigungssumme nicht festlegen könne.

2. Die Versammelten hielten es nicht für zweckmäßig, einen Teil der von der Großindustrie erzielten Devisen zur Anrechnung auf das Reparationskonto abzuführen.

3. Verhandlungen wegen einer Kooperation der beiden Industrien sollten angebahnt werden.

Abschließend äußerte RAM Simons den Wunsch, einige Vertreter der dt. Industrie bei den kommenden Verhandlungen in Brüssel dabei zu haben. Die Vertreter des RdI bestimmten daraufhin die Herren Stinnes, Vögler und Klöckner als Delegierte für Brüssel (Aufzeichnung über die Besprechung in Essen vom 8.1.1921, PA/Sonderreferat Wirtschaft/Friedensvertrag, Konferenzen von Brüssel, Paris und London, Bd. 2).

5

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 151, P. 3.

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