2.18.2 (sch1p): 2. [Arbeitszeit der Angestellten]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

Extras:

 

Text

RTF

2. [Arbeitszeit der Angestellten]

Reichsminister Koeth legte den anliegenden Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vor2.

Reichsminister Landsberg empfahl, den sachlich wichtigsten Par[agraphen] 4 vor die theoretisch-abgrenzenden Paragraphen 1–3 zu stellen und in Par[agraphen] 18 einzufügen. Die Bestimmung des Abs. 2 findet Anwendung, auch wenn die frühere Strafe nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen ist. Mit diesen Änderungen wurde dem Entwurf zugestimmt.

Fußnoten

2

VOEntw. in: R 43 I /1348 , S. 123-137. Mit den im Kabinett beschlossenen Änderungen wurde die VO über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung am 18.3.1919 in Kraft gesetzt (RGBl. 1919, S. 315 ).

Extras (Fußzeile):