2.85.9 (bau1p): 9. Ernennung von Reichs- und Staatskommissaren für die abzutretenden östlichen Gebiete.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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9. Ernennung von Reichs- und Staatskommissaren für die abzutretenden östlichen Gebiete.

Das Kabinett erklärt sich mit der vom Preußischen Ministerium des Innern vorgeschlagenen Ernennung von Reichs- und Staatskommissaren für die abzutretenden[318] östlichen Gebiete einverstanden9. Der Reichsminister des Innern wird der Preußischen Regierung Mitteilung machen.

Im Verlauf der Aussprache wird darauf hingewiesen, daß im Westen zur Zeit kein Kommissar für Eupen und Malmedy und für das Saargebiet besteht. Der Reichsminister des Innern übernimmt es, mit der Preußischen Staatsregierung darüber in Verbindung zu treten, wie diese Lücke zweckmäßig auszufüllen ist10.

Fußnoten

9

Schreiben des PrIM an alle Reichs- und pr. Ressorts vom 16.10.19 (R 43 I /344 , Bl. 160). – Den jeweiligen Regierungspräsidenten bzw. einzelnen Landräten in den abzutretenden Gebieten Ost- und Westpreußens, Posens und Schlesiens wird unter dem 17.11.19 die Vollmacht erteilt, bei der Durchführung des VV und der Überleitung der Verwaltungsgeschäfte die gemeinsamen Interessen der Reichs- und PrStReg. als RuStKomm. zu wahren. Bei der Auslegung der Vertragsbestimmungen und sonstigen grundsätzlichen Fragen sind jedoch die Zentralbehörden zu beteiligen (Abschrift der Vollmachten nebst Begleitschreiben vom 17.11.19; R 43 I /345 , Bl. 25 f.). Für das abzutretende Memelgebiet war bereits am 26.8.19 ein besonderer RuStKom. ernannt worden (vgl. Dok. Nr. 171, Anm. 2); für das Gebiet des Kreises Ratibor erfolgt eine entsprechende Ernennung erst am 26.1.20 (R 43 I /345 , Bl. 96 f.).

10

Am 20.12.19 läßt der RIM dem UStSRkei mitteilen, daß der PrIM die Ernennung von RuStKomm. für die genannten Gebiete nicht für erforderlich halte. Die Aufgaben sollten von den zu Übergabekommissaren ernannten OPräs. in Koblenz, von Groote, und RegPräs. in Aachen, Frhr. von Dalwigk, wahrgenommen werden (R 43 I /345 , Bl. 42).

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