2.137.1 (mu11p): Entwurf eines Gesetzes, betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920.

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Entwurf eines Gesetzes, betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 19201.

[Behandlung der Sach- und Personaletats des RPräs., des RMin., des RK, der Rkei und des RWiMin.]

Das Kabinett faßt auf Antrag des Reichsfinanzministeriums den formellen Beschluß, daß bei der Anmeldung zum Etat alle Ressorts die vom Reichsfinanzministerium gesetzten Fristen einzuhalten haben und daß später erfolgte Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden sollen2.

Der Haushalt des Reichsarbeitsministeriums und des Reichsjustizministeriums wird unverändert angenommen3.

[Behandlung der Sach- und Personaletats des REMin. und des RMinWiederaufbau.]

Fußnoten

1

Zur bisherigen Regelung des Etats im Rechnungsjahr 1920 s. Anm. 7 zu Dok. Nr. 102. – „Infolge der politischen Verhältnisse hat es sich bisher nicht ermöglichen lassen, den Reichshaushaltsplan für 1920 zu verabschieden“, hatte der RFM dem StSRkei am 10. 6. mitgeteilt. Um die Fortführung der Geschäfte über den 1.7.20 hinaus sicherzustellen, müßten daher die gesetzlichen Grundlagen dringend geschaffen werden (R 43 I /867 , Bl. 19).

2

In diesem Sinn war bereits am 7.5.20 die Aufforderung des RFMin. an die Reichsressorts ergangen, bis zum 22. 5. ihren neuen Stellenplan zum GesEntw. betr. die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920 vorzulegen. „Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden“ (Umdruck; R 43 I /867 , Bl. 11).

3

Nachträglich erhob der RArbM doch noch die Forderung auf Änderung des Personaletats für sein Ressort. Er habe den GesEntw., in dem ohne sein „Zutun und Wissen“ Stellenumwandlungen vorgenommen worden seien, erst nach der Kabinettssitzung erhalten. Die Umwandlungen würden eine ungerechte Behandlung in den Aufstiegschancen der unteren Beamten bedeuten. (R 43 I /867 , Bl. 104). Ein dementsprechender Antrag RM Schlickes in der Kabinettssitzung vom 16. 6., P. 1 wurde nicht mehr behandelt, da der Etat seines Ressorts bereits dem RR vorlag.

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