1.6 (vpa2p): Nr. 135 Rundfunkrede des Reichskanzlers vom 12. September 1932

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Nr. 135
Rundfunkrede des Reichskanzlers vom 12. September 19321

R 43 I /1010 , Bl. 59–63 Druck2

[Reichstagsauflösung, Vorgänge im Reichstag am 12.9.32; Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung, Arbeitsbeschaffung, Sozialpolitik; Aktion des Reichs gegen Preußen, Reichsreform; konservative Staatsführung]

Meine deutschen Landsleute! Ich spreche heute durch den Rundfunk zum deutschen Volk, weil der soeben aufgelöste Reichstag es nicht einmal für notwendig befunden hat, eine Erklärung der Reichsregierung über das von ihr verfolgte Programm entgegenzunehmen. Auf der Tagesordnung des heutigen Reichstages stand die Entgegennahme einer solchen Erklärung. Bevor in die Tagesordnung[547] eingetreten wurde, stellte der kommunistische Abgeordnete Torgler den Antrag, über die von der Kommunistischen Partei eingebrachten Mißtrauensanträge gegen die Reichsregierung auf Aufhebung der Notverordnung vom 4. September abzustimmen. Ein Widerspruch gegen diesen Antrag des kommunistischen Abgeordneten erfolgte nicht. Aber auf Antrag der Nationalsozialisten wurde der Reichstag auf eine halbe Stunde vertagt. Nach Ablauf dieser Pause erklärte der Reichstagspräsident, daß er nunmehr über den Antrag Torglers, d. h. also über die gegen die Regierung eingebrachten Mißtrauensanträge sowie über die Ablehnung der Notverordnungen, abstimmen lassen werde. Ich, der Reichskanzler, erhob mich und verlangte das Wort zu einer Erklärung der Reichsregierung. Nach Artikel 33 der Verfassung war der Präsident verpflichtet, mir als Vertreter der Regierung das Wort zu erteilen. Entgegen dieser Verpflichtung hat er mir das Wort nicht erteilt. Ich erbat es ein zweites Mal, was wiederum abgelehnt wurde. Hierauf überreichte ich dem Reichstagspräsidenten das Auflösungsdekret des Herrn Reichspräsidenten, da ich nicht die Möglichkeit hatte, es dem Reichstag selbst zu verlesen. Mit dem Augenblick der Übergabe dieses Dekrets war nach den Bestimmungen der Verfassung der Reichstag aufgelöst. Die Abstimmungen, die der Reichstagspräsident danach hat stattfinden lassen, sind verfassungswidrig und damit rechtsungültig.

Aus diesem Vorgang wird das deutsche Volk ersehen, daß es der Reichsregierung durch verfassungswidriges Verhalten des Reichstagspräsidenten unmöglich gemacht worden ist, vor dem Volk einen Rechenschaftsbericht über die vergangenen drei Monate zu geben und ihr Programm für die Zukunft mitzuteilen. Es ist ihr unmöglich gemacht worden, von dieser Tribüne aus über Lebensfragen der Nation, wie unser Kampf um die Gleichberechtigung eine darstellt, das zu sagen, was wir in dieser Stunde den anderen Mächten zu sagen hatten. Die kommunistische, aus Moskau zugereiste Abgeordnete Frau Klara Zetkin, ist von dem Reichstag mit Andacht in ihren Deklamationen angehört worden. Die Erklärung einer nationalen Regierung aber weigert sich die deutsche Volksvertretung auch nur anzuhören. Ich stelle dieses Verhalten des Reichstags vor dem deutschen Volke fest. In dieser Stunde liegt mir daran, dem deutschen Volke nunmehr auf diesem Wege erneut Rechenschaft abzulegen über die bisherigen Handlungen der Regierung und über das weitere Ziel, das sie im Interesse der Gesundung der Nation verfolgt3.

Als die Reichsregierung vor drei Monaten ihr Amt antrat, hat sie dem Deutschen Volk in ihrer ersten Erklärung4 zu zeigen versucht, in welcher ungeheuer schweren Lage sie die Regierungsgeschäfte übernommen hat. Sie hat es damals abgelehnt, Versprechungen zu machen. Sie werde handeln, man solle sie nach ihrem Handeln beurteilen. Wie Sie sich auch zu dieser Regierung stellen, Sie werden ihr zugestehen müssen, daß sie gehandelt hat. Wir haben uns nicht gescheut, die großen Probleme in Angriff zu nehmen, die seit dem Kriege die eigentliche Aufgabe unserer Staatsführung hätten bilden müssen.[548] Noch stehen wir am Anfang. Es ist unmöglich, in drei Monaten abgeschlossene Leistungen vorzuweisen, die sich im Leben der Nation auswirken können. Aber ich möchte schon an dieser Stelle betonen, daß die Reichsregierung, die ein unteilbares Ganzes bildet, fest entschlossen ist, den Weg weiterzugehen, den sie mit ihren bisherigen Handlungen beschritten hat: den Weg einer neuen unabhängigen Staatsführung, zu der der Herr Reichspräsident sie berufen hat und zu deren Durchführung wir uns ohne Zögern, aber auch ohne Überstürzung ans Werk gemacht haben. Die Tätigkeit der Regierung, über die ich jetzt dem Deutschen Volke Rechenschaft zu legen habe, besteht in dem Abschluß einer alten und der Eröffnung einer neuen Epoche. Ich beginne mit denjenigen Aufgaben, deren Erledigung wir von unseren Vorgängern übernommen haben. Ihre erste und dringendste war die Erledigung der Reparationsfrage.

Nachdem länger als ein Jahrzehnt der ungeheure Druck der Reparationen auf unserem Lande gelastet hat, ist in Lausanne unter dieses unselige Kapitel unserer Geschichte endlich ein Strich gezogen worden. Das System der Reparationen und seine letzte Verkörperung, der Young-Plan, ist tot und wird niemals wieder lebendig werden. Die Erkenntnis, daß die wirtschaftswidrigen Reparationszahlungen die Hauptursache der gegenwärtigen Weltkrise gewesen sind, hat sich endlich auch bei unseren Hauptverhandlungspartnern durchgesetzt. Die Politik hat den unabänderlichen Wirtschaftsgesetzen Rechnung getragen und tragen müssen5. Schon in Lausanne habe ich den Anspruch Deutschlands vor der ganzen Welt angemeldet, als Volk mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten in der Welt behandelt zu werden. Die Beseitigung dieser Diskriminationen[549] steht seither auf der Tagesordnung der internationalen Politik und darf nicht wieder davon verschwinden. Die Herstellung der vollen Souveränität des Reichs, seiner Freiheit und Gleichberechtigung ist das grundsätzliche Ziel unserer Außenpolitik. Das ist eine Sache der Ehre und Selbstachtung Deutschlands und zugleich die einzig mögliche Grundlage seiner Zusammenarbeit mit dem Ausland. Aus diesem Grunde haben wir jetzt die zweite Frage unserer Gleichberechtigung in Angriff genommen, die Frage der Abrüstung.

Einzelne Parteien haben es gewagt, der Reichsregierung die Berechtigung abzusprechen, diese großen Lebensfragen der deutschen Nation vorwärtszutreiben, weil sie angeblich auf einer zu schmalen Basis stände. Diesen Leuten erwidere ich: Jede deutsche Regierung, die diese Frage aufnimmt, steht auf einer sehr viel breiteren Basis als irgend eine Partei sie bieten kann. Sie steht auf der breitesten Grundlage, die überhaupt denkbar ist, nämlich auf der Zustimmung und der Unterstützung des gesamten deutschen Volkes. Gibt es denn heute noch irgend einen, der sich Deutscher nennen darf, der sich ausschließen wollte, wenn es um die Lebensrechte seines Volkes geht? Nicht nur das Recht, sondern die dringendste Pflicht jeder deutschen Regierung ist es, diese Frage, die uns auf der Seele brennt, zur Lösung zu bringen. Jede deutsche Regierung weiß, daß sie dabei im Auftrage der ganzen Nation handelt.

Vor wenigen Tagen haben wir die schriftliche Darlegung über die Abrüstungsfrage veröffentlicht, die dem französischen Herrn Botschafter6 übergeben worden ist7. Dadurch ist unser Standpunkt der ganzen Welt in allen Einzelheiten klargelegt worden. Gegenüber allen Mißdeutungen und Entstellungen, die nun in gewohnter Weise in gewissen Teilen des Auslandes versucht werden, stelle ich mit allem Nachdruck folgendes fest:

Wir wollen die Abrüstung. Niemand würde es freudiger begrüßen als Deutschland, wenn alle Staaten ihre moralische und juristische Verpflichtung zur Abrüstung einlösten und ihre Rüstungen nach den Vorschriften und Maßstäben des Versailler Vertrages herabsetzten. Wir würden auch die weitestgehenden Abrüstungsvorschläge für Deutschland annehmen, vorausgesetzt, daß sie gleichmäßig für alle Staaten gelten. Aber es ist für uns unerträglich, weiterhin als ein Volk zweiter Klasse behandelt zu werden und weiterhin schutzlos unter den waffenstarrenden Staaten des europäischen Festlandes dazustehen. Jedes Lebewesen macht den Anspruch auf Sicherheit, die ihm sein Dasein gewährleistet. Diesen Anspruch erheben auch wir, als unser natürlichstes, zudem durch den Völkerbundspakt bestätigtes Recht! Unser Volk kann den Zustand der völligen Schutzlosigkeit gegenüber der riesigen Militärmacht seiner Nachbarn nicht länger ertragen. Dieses Gefühl der Wehr- und Rechtlosigkeit hat unser Verhältnis zum Ausland vergiftet und unserer Bevölkerung das Vertrauen zu ihrem Staat genommen. Wir wollen den Frieden. Wir wollen keine kriegerischen Abenteuer. Aber wir lehnen ein Wettrüsten ab. Niemand hat mit größeren Hoffnungen auf die Arbeiten der Abrüstungskonferenz gesehen als Deutschland. Das Ergebnis ihrer ersten fünf Monate hat uns grausam enttäuscht! Trotz[550] Völkerbund, Locarno und Kellogg-Pakt versucht man, sich den Verpflichtungen zur Abrüstung zu entziehen. Was ist aus dem ausgezeichneten Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten8 geworden? Man hat ihn mit schönen Worten begrüßt und ist in den Taten an ihm vorbeigegangen. Was in Genf beschlossen ist, das ist keine Abrüstung9. Dagegen ist klar geworden, daß die anderen Staaten die für uns geltende Abrüstungsregelung nicht auf sich anwenden wollen.

Von diesem Moment an mußten wir die Frage unserer Gleichberechtigung, die schon in Lausanne aufgeworfen war, zur Entscheidung bringen. Wir können an den weiteren Arbeiten der Konferenz nicht teilnehmen, bevor diese Frage nicht in unserem Sinne geklärt ist. Wir wissen, daß wir in diesem Kampfe nicht allein stehen. Mit Genugtuung können wir feststellen, mit welchem Verständnis der Regierungschef eines uns befreundeten großen Volkes in aller Öffentlichkeit unseren Standpunkt behandelt hat. Ich könnte keine besseren Worte zur Begründung des deutschen Anspruchs auf gleiches Recht und gleiche Sicherheit finden als die, welche Herr Mussolini in seinem gestern veröffentlichten Artikel ausgesprochen hat10. Der Regierung ist ein Vorwurf daraus gemacht worden, daß sie die diplomatischen Verhandlungen über die Gleichberechtigung zuerst mit Frankreich aufgenommen hat. Wir sind uns dessen voll bewußt, daß diese Frage nur im Einvernehmen mit den übrigen Staaten gelöst werden kann. Nach der ganzen bisherigen Entwicklung war aber der gegebene Weg der, die Besprechungen über die Gleichberechtigung mit derjenigen Macht in Gang zu setzen, die von unserem Standpunkt am weitesten entfernt war. Die deutschen Mitteilungen an Frankreich sind den übrigen Mächten gleichzeitig zur Kenntnis gebracht worden. Wie Sie wissen, ist die französische Antwort auf unsere Mitteilungen gestern in Form einer Note dem Außenminister von Neurath überreicht worden11. Morgen früh wird die Öffentlichkeit ihren Wortlaut kennenlernen. Die Note wird augenblicklich noch eingehend geprüft. Das Kabinett hat sich naturgemäß mit ihr noch nicht befassen können. Dennoch glaube ich, schon jetzt sagen zu müssen, daß der Inhalt der Note nicht geeignet ist, die Lösung dieses ernsten Problems zu fördern. Über die Schritte, die wir nun zur weiteren Behandlung dieser lebenswichtigen Frage zu tun gedenken, wird das Kabinett in den nächsten Tagen Beschluß fassen12. Unsere Entschließung wird[551] von der Überzeugung getragen sein, daß es hier um die Ehre und das Lebensrecht unserer Nation geht13.

Die ungeheuren wirtschaftlich-sozialen Spannungen, unter denen die Welt leidet, machen es den Staatsmännern der großen Länder zur Pflicht, alle und jede Maßnahme zu ergreifen, um die europäische Lage zu stabilisieren.

Deutschland hat dieser Idee fortdauernd Opfer gebracht. In diesen Tagen übernimmt es einen gigantischen Versuch, durch Mobilisierung seiner letzten inneren Reserven Arbeit und soziale Befriedigung zu schaffen. Diese ungeheure Anstrengung sollte von unseren Nachbarn auch in europäischem Sinne gewertet werden. Sie gibt uns ein Anrecht darauf, daß die führenden Staatsmänner der Großmächte nun auch ihrerseits den Entschluß fassen, der Vergiftung der außenpolitischen Beziehungen durch unhaltbare Verträge ein Ende zu setzen.

Nur die endgültige Beseitigung der Reparationen durch das Lausanner Abkommen macht es uns möglich, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft in Angriff zu nehmen. Erst jetzt wissen wir, daß wir wieder für uns selbst arbeiten, daß nicht jeder Zuwachs an Volkseinkommen und Volksvermögen dem Ausland zufallen wird. Als die Reichsregierung ihr Amt antrat, war sie zunächst gezwungen, Sicherungsmaßnahmen für die öffentlichen Haushalte im Sinne der bisher geführten Deflationspolitik zu treffen14. Das war damals unvermeidlich. Wir waren uns aber darüber klar, daß nur eine Belebung der Wirtschaft die Etats der öffentlichen Hand ausgleichen und die riesenhaften Ausgaben für Arbeitslose vermindern konnte. So hat sich denn nach einer Zeit sorgfältigster Vorbereitung die Reichsregierung dazu entschlossen, den wirtschaftlichen Kurs entscheidend zu verändern und den Kampf gegen die Wirtschaftsschrumpfung mit allen Mitteln aufzunehmen. Das große Ziel, das die Reichsregierung sich beim Herumwerfen des Steuers der Wirtschaft gesteckt hat und das sie ihrer festen Überzeugung nach erreichen wird, ist die entscheidende Verminderung der Arbeitslosigkeit. Noch liegt die furchtbarste Krise, die die Wirtschaftsgeschichte der Menschheit kennt, über der Welt und über Deutschland. Aber schon machen sich allenthalben erfreuliche Zeichen einer langsamen Besserung, zum mindesten eines bevorstehenden Stillstandes der Krise bemerkbar. Das größte Stück Weges durch das Krisental ist zweifellos zurückgelegt, und wir sind zu der Hoffnung berechtigt, daß es in absehbarer Zeit den inneren Heikräften der Wirtschaft gelingen wird, die Krankheitsstoffe endgültig auszuscheiden.

Diesen Augenblick hat die Reichsregierung für den rechten gehalten, um[552] mit dem Ihnen ja bekannten Wirtschaftsprogramm den Angriff zu beginnen. Sie hat dabei den bisher immer gegangenen Weg der Vergebung öffentlicher Arbeiten nicht außer Acht gelassen. Insgesamt ¾ Milliarden RM werden in den nächsten Monaten für öffentliche Aufträge zur Verfügung gestellt werden. Beträchtliche Erfolge sind auf diesem Gebiet schon jetzt erzielt.

Zu den 135 Millionen Reichsmark für öffentliche Arbeiten des alten Beschaffungsprogramms treten neue Reichsmittel für die vorstädtische Kleinsiedlung und den Bau von Eigenheimen. Die Hemmungen, die bisher den freiwilligen Arbeitsdienst an seiner Entwicklung gehindert haben, sind von uns beseitigt worden. Die Zahl von 50 000 Arbeitsdienstwilligen, die wir bei unserem Amtsantritt vorfanden, ist inzwischen auf rund 200 000 gestiegen.

Die bäuerliche Siedlung wird von der Reichsregierung als eine der bedeutsamsten nationalpolitischen Fragen angesehen. Aber auch hier waren zunächst schwierige Aufräumungsarbeiten zu leisten. Insbesondere war das Nebeneinander von Reichsverwaltung und preußischer Verwaltung, das häufig zu einem Gegeneinander wurde, ein oft kaum überwindbares Hindernis für die Durchführung des Siedlungswerkes. Durch die Maßnahmen der Reichsregierung ist hier eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Reich und Preußen von jetzt ab gewährleistet15. Ein großzügiger Siedlungsplan kann also nunmehr durchgeführt werden, zumal außer den im Etat vorgesehenen 50 Millionen RM weitere 50 Millionen für die Besiedlung entschuldungsunfähiger Güter angesetzt sind.

Es war der Reichsregierung klar, daß mit der bisher üblichen Methode öffentlicher Arbeiten allein der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden kann. Ein großzügiger, die Gesamtwirtschaft umfassender neuer Plan ist notwendig und ist in dem Ihnen bekannten Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung dem Reichstag vorgelegt. Die Einzelheiten dieses Planes darf ich als bekannt voraussetzen16.

[553] Es ist bei Durchführung des großen Wirtschaftsprogramms eine besonders schwere Aufgabe der Reichsregierung, den richtigen Ausgleich zwischen den Intressen der Gesamtwirtschaft und dem besonderen Ziele zu schaffen, auch für die Landwirtschaft wieder erträgliche Verhältnisse herbeizuführen. Den noch immer sich fortsetzenden Zusammenbruch weiterer bäuerlicher Betriebe muß Einhalt geboten werden. Es ist wichtigste Voraussetzung jeder nationalen Politik, die Selbständigkeit der deutschen Nahrungsmittelversorgung sicherzustellen. Wir müssen also die Verlustquellen bei der Landwirtschaft beseitigen. Das bedeutet: Hebung der Kaufkraft der Konsumenten für landwirtschaftliche Produkte, Fernhaltung der vom Weltmarkt ausgehenden Störungsmomente, Kontingentierung bestimmter Einfuhrartikel und Minderung der Lasten durch Zins- und Steuersenkung17.

Alle Maßnahmen der Reichsregierung zur Wiederbelebung der Wirtschaft dienen, wie ich schon sagte, nur dem einen großen Ziel: dem Sieg über die Arbeitslosigkeit! Das ist die beste Sozialpolitik, die nur gemacht werden kann.[554] Selbstverständlich bekennt sich die Reichsregierung zu der christlich-sittlichen Pflicht des Staates gegenüber den schutzbedürftigen, insbesondere den kranken, verletzten und invaliden Arbeitnehmern. Hier findet die Freiheit der Wirtschaft ihre Grenze im Gebot sozialer Gerechtigkeit. Der Herr Reichspräsident hat am 30. August in Neudeck die Richtung der Sozialpolitik gegeben: „Die Lebenshaltung der deutschen Arbeiterschaft soll gesichert und der soziale Gedanke gewahrt bleiben.“18 Nach dieser Richtschnur will die Reichsregierung handeln. Man hat ihr soziales Programm mit schärfsten Worten als „reaktionär“ und „unsozial“ abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir lassen uns von niemand im deutschen Volke an sozialer Gesinnung übertreffen. Unsozial ist, wer unerfüllbare Wünsche vergeblich zu erfüllen trachtet und dadurch Arbeitsmöglichkeiten zerstört. Sozial handelt, wer durch den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit dafür sorgt, daß das soziale Gut dem Volke dauernd erhalten bleiben kann. Der Grundgedanke unserer sozialpolitischen Maßnahmen ist der, die Arbeitsmöglichkeiten zu erweitern und die vorhandene Arbeitsmenge auf möglichst viele Arbeiter zu verteilen. Wenn ich mich nicht täusche, ist dies das A und O auch eines jeden Arbeitsbeschaffungsprogrammes gewesen, das von der linken Seite des hohen Hauses, in dem ich heute sprechen sollte, befürwortet worden ist. Es ist darauf hingewiesen worden, daß in Besprechungen zweier großer Parteien „Möglichkeiten für wirkliche Arbeitsbeschaffung“ gefunden seien. Damit ist wohl der Arbeitsbeschaffungsplan gemeint, den der Präsident des Landgemeindetages19 mit einer Anzahl von Verbänden aller Parteirichtungen ausgearbeitet hat20. Die Reichsregierung begrüßt diesen Plan auf das dankbarste. Sie steht mit dem Ausschuß in ständiger Verbindung, um auch auf diesem Wege, d. h. von der Seite der Selbstverwaltung her, neue Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Sie muß nur darauf achten, daß bei der Durchführung dieses Programms nicht Wege beschritten werden, die zu einer Gefährdung unserer Währung führen könnten. Ich bin überzeugt, daß unter dieser Voraussetzung die soeben erwähnten wertvollen Gedanken verwirklicht werden können.

Nur wenn es möglich sein wird, die Zahl der Arbeitslosen im kommenden Winter entscheidend zu verringern, werden wir die Unterstützungen für die Arbeitslosen, die auch wir gegenwärtig für zu niedrig erachten, erhöhen können. Das Gleiche gilt für die Erhöhung der Renten. Ohne diese Belebung würde aller guter Wille vergebens sein21.

Die Reichsregierung hat die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung bei Übernahme ihrer Amtsgeschäfte zum Teil in schwergefährdetem Zustande vorgefunden. Wir sind zu Reformen gezwungen, denn die Sozialversicherung muß,[555] wenn sie lebensfähig erhalten werden soll, nicht nur nach sozialen, sondern auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet werden. Leistungen, die selbst über die Kräfte einer gesunden Wirtschaft hinausgegangen wären, müssen wir preisgeben. Nur dadurch können wir die Zahlung der Renten sichern.

Bei den kommenden Reformen der Gesamtverwaltung der öffentlichen Hand werden die sozialen Einrichtungen nicht ausgenommen sein. Wir müssen sie so vereinfachen und verbilligen, wie es der wirtschaftlichen Not unserer Zeit und dem Gebote der Sparsamkeit entspricht. Niemand in der Reichsregierung denkt daran, die wohlerworbenen Rechte des öffentlich-rechtlichen Versicherungsschutzes zu beseitigen, den Arbeiterschutz aufzuheben oder die begrifflichen Merkmale des Tarifvertrages zu zerstören. Das Mißtrauen, das in dieser Hinsicht der Ermächtigungsverordnung22 entgegengebracht wird, ist grundlos. Wir werden vor dem Erlaß der Vollzugsverordnungen alle Beteiligten hören. Wir wissen, daß es nicht populär ist, diesen Teil des Wirtschaftsprogramms durchzuführen, aber wir wissen auch, daß wir nur dadurch Deutschlands soziale Einrichtungen retten können.

Ich möchte hier eine sehr ernste Mahnung aussprechen. Alle Maßnahmen, die in den Verordnungen vom 4. und 5. September niedergelegt sind, gelten für eine Übergangszeit von 12 Monaten. In dieser Zeit entscheidet sich die Zukunft unserer Wirtschaft und damit unseres Staates. Die Reichsregierung hat ihre Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen mit dem einheitlichen Ziel, die fürchterliche Not der Arbeitslosigkeit zu überwinden, die bisher unaufhaltsame Schrumpfung der Wirtschaft aufzuhalten und dem deutschen Volke zu ermöglichen, überhaupt wirtschaftlich weiter zu existieren. Wenn wir jetzt mit entschlossener Hand das Steuer der Wirtschaftspolitik herumgerissen haben, so sind wir dabei keiner einseitigen Theorie gefolgt. Uns lenkt allein der tief innerliche Wille, unserem Volke den Wiederaufstieg aus Jahren entsetzlichster seelischer und materieller Not zu bahnen. Nach genauester Beobachtung der Entwicklung der Weltwirtschaft sind wir zu der Entscheidung gekommen, daß jetzt der richtige Zeitpunkt da ist, um die Privatinitiative wieder zu wecken und ihr die Gelegenheit zu geben, nach der sie so oft gerufen hat, ihre gewaltigen realen und moralischen Kräfte zu entfalten. Die Reichsregierung erwartet von den Unternehmern, daß sie die ihnen anvertrauten Mittel gewissenhaft zum Wohle des ganzen Volkes verwalten. Sie wird mit eiserner Strenge gegen Elemente vorgehen, die sich als Parasiten der Wirtschaft auf Kosten der Arbeitnehmer bereichern wollen. Lassen Sie mich das Eine mit vollem Nachdruck unterstreichen: Mißlingt der Plan der Reichsregierung, über die Privatwirtschaft den Organismus der deutschen Wirtschaft wieder zu beleben und ihm seine volle Leistungsfähigkeit zurückzugeben, dann ist das freie Unternehmertum verloren. Dann werden jene Kräfte die Oberhand gewinnen, welche den Gesamtbereich der Wirtschaft der staatlichen Regelung unterwerfen wollen. Wehe dem Unternehmertum, wenn es nur an eigenen Nutzen denkt und nicht an das große Ganze, wenn es jetzt nicht seine Stunde erkennt und die große Chance ergreift, die ihm die Reichsregierung bietet, wenn es nicht wagt, sondern zurückhaltend abwartet.

[556] Die Reichsregierung wird die Privatwirtschaft in der freien Entfaltung ihrer Kräfte nicht hindern. Ich habe mich schon in Münster23 in dieser Hinsicht unmißverständlich ausgesprochen. Sie tritt für die reinliche Scheidung von Staats- und Privatwirtschaft ein. Die Betriebe, die sich ohne staatliche Hilfe nicht behaupten können, müssen es sich gefallen lassen, daß bei ihnen der staatliche Einfluß in der Weise ausgeübt wird, daß ihr Ertrag lediglich dem gemeinen Nutzen, keineswegs aber privatem Vorteil dient.

Die Welt blickt heute voll Hoffnung und Spannung auf den Versuch der deutschen Wirtschaft, sich neues Leben zu erkämpfen. Eine wachsende Welle der Zuversicht geht über die Menschheit. Langsam beginnen die drückenden Schatten einer hoffnungslos erscheinenden Zukunft zu weichen, und der Glaube an das Leben erwacht wieder. Aber diese neue Zukunft läßt sich nur durch Kampf gewinnen; sie fordert Taten, Mut und Vertrauen. Darum ruft die Reichsregierung das deutsche Volk zu dieser letzten Anstrengung auf in dem sicheren Bewußtsein, daß damit die furchtbaren Krisenjahre auf immer hinter uns versinken. Wirkt sich der Plan der Reichsregierung so aus, wie er gedacht ist, dann werden Millionen aus dumpfer, verzweifelnder Arbeitslosigkeit wieder erwachen; in den Adern der Wirtschaft wird neues Leben pulsieren, und der lähmende, zersetzende Druck der vergangenen Jahre wird weichen. Arbeit und Brot – der Plan der Reichsregierung gibt beides24.

Neben dem Neuaufbau der Wirtschaft wird die Hauptaufgabe der Reichsregierung der Umbau unseres staatlichen Lebens sein. Es gilt heute, klar zu erkennen, daß wir am geistigen Wendepunkt einer Epoche, am geistigen Wendepunkt des liberalen Jahrhunderts stehen, und es gilt, ebenso klar zu begreifen, daß es höchste staatspolitische Pflicht ist, die Nation aufzurufen, die daraus folgenden Konsequenzen für die Neugestaltung unseres staatlichen Lebens zu ziehen. Als letzter der europäischen Staaten hat Deutschland nach dem Zusammenbruch des Jahres 1918 sein staatliches Leben auf den Doktrinen einer rein formalen Demokratie aufgebaut. 14 Jahre sind seitdem ins Land gegangen und haben uns gezeigt, daß der Notbau von Weimar Konstruktionsfehler aufweist, die das staatliche Gefüge des Reiches und der Länder in entscheidenden Punkten lebensgefährdend bedrohen.

Die Reichsregierung hat seit dem ersten Tage betont, daß sie ihre historische[557] Mission in der Beseitigung dieser Konstruktionsfehler erblickt. Sie wäre völlig fehl am Platze, wenn sie etwa zugeben wollte, daß nach dem demokratischen Pendelgesetz wechselnder parlamentarischer Mehrheiten ihre Nachfolgerin wieder eine irgendwie zusammengesetzte Parteien-Koalition sein könnte. Damit wäre für eine grundlegende Umstellung nichts gewonnen. Ebenso verfehlt würde es sein, an die Stelle wechselnder Partei-Koalitionen die Diktatur einer Partei zu setzen – eine Staatsreform, die möglicherweise den Bedürfnissen anderer Länder, niemals aber denen des deutschen Volkes entspricht. Haben deshalb Millionen jahrelang den Kampf gegen das „System“ geführt, nämlich das System der Parteiherrschaft, das die Beamtenschaft politisierte, die Stellen des Staates und der öffentlichen Verwaltung zu Pfründen herabwürdigte, das die Hoheit des Staatsgedankens untergehen ließ in dem Morast selbstsüchtiger Interessen? Haben Millionen diesen Kampf geführt, damit er ausmündet in eine neue Parteiherrschaft, nur mit umgekehrten Vorzeichen, in ein neues System von Parteibuchbeamten, in neue Koalitionen, neue Kompromisse, neue Halbheiten? Die Reichsregierung ist der Ansicht, daß das System der formalen Demokratie im Urteil der Geschichte und in den Augen der deutschen Nation abgewirtschaftet hat und daß es nicht mehr zu neuem Leben erweckt werden kann.

Aus der heutigen Zersetzung unseres Staatslebens heraus und in gesunde zukunftsvolle Verhältnisse kann uns allein die Herstellung einer wahrhaft unparteiischen nationalen Staatsführung bringen, einer Staatsführung, die sich über allem Parteiwesen als unantastbarer Hort der Gerechtigkeit erhebt, die gestützt ist auf die Macht und die Autorität des vom Volke gewählten Reichspräsidenten25.

Kein Volk der Welt ringt so heiß und ehrlich um das Wesen der Politik wie das deutsche. Weshalb aber ist es dann so schwer, die Synthese der Kräfte zu finden, die das gleiche staatspolitische Ziel verfolgen, die mit uns den Staat auf eine neue gesunde Basis stellen wollen? Wenn heute eine Regierung das Programm auf ihre Fahne schreibt, das eine große Partei in ihrem wesentlichen Inhalt gefordert und wofür sie Millionen von Menschen in Bewegung gesetzt[558] hat, dann erfährt sie die bitterste Opposition, wird mit Feuer und Schwert bekämpft – ja weil diese Regierung zufällig nicht aus den Reihen jener Partei hervorgegangen ist. Das ist schon immer so gewesen. Bismarck, mein großer unerreichbarer Vorgänger, wurde vor und nach der Reichsgründung gerade von den Parteien am heftigsten bekämpft, deren staatspolitische Ziele er nach Maßgabe des Möglichen verwirklicht hatte.

Wir Deutschen treiben Politik immer nur in starren Doktrinen. Für die Doktrin sind wir bereit, uns totschlagen zu lassen, und jeder, der an der hundertprozentigen Durchführbarkeit der Doktrin zweifelt, muß bekämpft werden, muß persönlich bekämpft werden. Dann erst, wenn der Kampf eine persönliche Spitze gefunden hat, findet der Durchschnittsdeutsche, daß dies in Wahrheit „Politik“ sei. Wie kürzlich erst ein bekannter Schriftsteller feststellte, ist in der Tat Politik eine Sache geworden, „in der Lug und Trug, jede Form der Gemeinheit, der Unwahrhaftigkeit, der List, der Perfidie erlaubt, Felonie Gesetz geworden ist“. Diese Art, Politik zu führen, bedroht unsere nationale Existenz. Was als politisches Recht auf „freie Meinungsäußerung“ betrachtet wird, ist zum Recht auf gegenseitige Verunglimpfung, auf Verhöhung, Verächtlichmachung der anderen geworden. Es gibt gesetzlichen Schutz für die persönliche Ehre, aber es gibt leider keinen gesetzlichen Schutz gegen kollektive Beleidigung, die eine Gruppe, eine Partei oder Bewegung als Landesverräter oder Gesinnungslumpen bezeichnet. Diese Verwilderung des politischen Kampfes mit persönlichen und kollektiven Verunglimpfungen muß und wird ein Ende gesetzt werden.

Moskowitische Methoden haben in Deutschland keinen Raum26. Eine Nation, die im Kampf um ihre Existenz steht, muß zu dem Gesetz der politischen Vernunft zurückfinden, das seine Basis nur in der eigenen nationalen Wohlfahrt sehen kann, und wenn die Herren von der NSDAP heute die schon etwas verstaubten Requisiten des sozialistischen Klassenkampfes vergangener Jahre glauben hervorholen zu müssen, wenn Sie glauben, daß Sie mit einem Kampf gegen die „feinen Leute“, gegen die sogenannten „Barone“, gegen die „Herrenschicht“, wie Sie es nennen, neue Wahlerfolge erzielen werden, wenn Sie, kurz gesagt, zu den Methoden des von Ihnen perhorreszierten Klassenkampfes glauben zurückkehren zu sollen, so fürchte ich, daß sie eine bittere Enttäuschung erleben werden, denn in dieser Kampfmethode ist Ihnen der Marxismus aller Schattierungen weit überlegen. Aber Sie werden dabei – und das ist das Wesentliche – Ihr Ziel verfälschen und zerschlagen, Ihr Ziel, die Nation um der Nation willen auf einer nationalen Basis zu einen! Sie werden sich selbst in Gegensatz setzen zu der großen Leistung Ihrer Vergangenheit, in der Sie den nationalen Gedanken im deutschen Volk wieder zu Ehren gebracht haben. Der Staat muß sich der geistigen und religiösen Grundlagen bewußt sein, auf denen er ruht. Kulturelle Neutralität ist für ihn ein Unding. Alle Autorität des Staates und jedes Amtes hat ihren Ursprung in Gott, auch wenn der Träger des Amtes vom Volk bestimmt wird. Staatliche Führung kann nie Kultur hervorbringen,[559] kann sie nur schützen und lebend halten. Aber in Zeiten, in denen das Volk sich in einer geistigen Wende befindet und dem inneren Streit zu erliegen droht, muß die Staatsgewalt auch auf dem Wege der inneren Erneuerung vorangehen. Sie wird den Kulturbolschewismus in jeglicher Form bekämpfen, der die geistige Grundlage unseres Volks- und Staatslebens zersetzt. Die Erziehung der Jugend muß wieder unter den Gesichtspunkt gestellt werden, ein Geschlecht heranzubilden, das fähig ist, den Staat zu tragen. Die Freiheit der Erziehungsberechtigten, die in der Verfassung gewährleistet wird, setzt voraus, daß die Erzieher sich der Pflicht bewußt bleiben, die ihnen durch die geschichtlichen Überlieferungen des deutschen Volkes auferlegt wird. Schulen und Lehrer, die diese Pflicht verletzen, haben keine Berechtigung. Nicht den Parteien, sondern der Familie und den Religionsgemeinschaften gibt die Verfassung das Recht zur Erziehung. Nicht private Weltanschauungen, sondern die ewigen Wahrheiten des christlichen Glaubens müssen die Grundlage sein zur Erziehung der Nation. Der Staat muß diese Erziehung wieder in Bahnen leiten, die nicht zur Überschätzung des Persönlichkeitswertes und zur geistigen Anarchie führen, sondern gläubige Christen, treue Mitglieder des Volkes und tüchtige Staatsbürger heranbilden, die den Dienst am Vaterlande als ihre höchste Aufgabe anerkennen. Auch die höhere Bildung darf den Menschen nicht zu volksfremder Geistigkeit erziehen, sondern zu einem Führer, der seinem Volk innerlich verbunden bleibt. Damit das deutsche Volk in Freiheit an der Erziehung seiner Kinder und an der Erfüllung seiner deutschen Mission arbeiten kann, darf es nicht von dem ständigen Wechsel parteipolitischer Koalitionen aus seiner Bahn abgelenkt werden. Auch hierfür bedarf es der Aufrichtung einer dauernden Staatsautorität27.

Wenn Autorität mit wahrer Demokratie gepaart sein soll, dann kann der Zersetzung unseres staatlichen Lebens nur von der Stelle aus Einhalt geboten werden, die verfassungsmäßig berufen ist, eine Regierung zu bilden und ihr ein Ziel zu geben: das ist der Reichspräsident.

Ich erfülle eine selbstverständliche Pflicht, wenn ich mich hier in dieser Stunde großer Entscheidungen vor die historische Persönlichkeit unseres Staatschefs stelle. Das deutsche Volk hat ein intuitives Gefühl der Dankbarkeit für das Gottesgeschenk, das ihm den Führer in Krieg und Frieden, den Wahrer seiner besten Traditionen in solcher Stunde an der Spitze der Nation erhalten hat. So hoch die kämpfenden Gewalten von heute überschattet werden, von diesem Symbol der Einigkeit, von der Ehrfurcht gebietenden Persönlichkeit Hindenburgs – so sicher bin ich, daß jeder gute Deutsche nur mit Kopfschütteln von Reden Kenntnis genommen hat, die jede Ehrfurcht vor der Weisheit des Alters und der großen Persönlichkeit vermissen lassen.

Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche Beseitigung der Schäden, die aus der Staatsführung der letzten 13 Jahre entstanden sind, kann folgerichtig[560] nur in einer Reform der Verfassung gefunden werden. Wir werden diese Frage nicht übereilen und nur in Übereinstimmung mit den Ländern der Lösung zuführen. Wir beabsichtigen, dem deutschen Volk nach sorgfältiger Prüfung einen Entwurf vorzulegen, der aufgrund der Erfahrungen der Geschichte und der Eigenart unserer Heimat für lange Zeit die Grundlage unseres staatlichen Lebens sichern soll. Ich kann heute keine Einzelheiten geben. Nur auf wenige Punkte will ich hinweisen.

Das Wahlrecht – das ist die Auffassung fast aller politischen Parteien – bedarf eines Umbaues. Die Heraufsetzung des Wahlalters wird Schule und Universität in weitem Maße von politischer Radikalisierung befreien, der sie heute zum Opfer zu fallen drohen. Es wird geprüft werden, ob und wie der Aufbau der Volksvertretung in Zukunft organisch mit den Selbstverwaltungskörpern verbunden werden kann28. Ich möchte mir versagen, heute versagen, auf Einzelheiten einzugehen. Nur auf einen Punkt will ich hinweisen: auf das Verhältnis zwischen Reich und Preußen.

Die Verhältnisse in Preußen haben den Herrn Reichspräsidenten dazu veranlaßt, die geschäftsführende preußische Regierung ihres Amtes zu entheben und den Reichskanzler als Reichskommissar dort einzusetzen. Daß ein solcher Schritt notwendig geworden ist, ist ein untrügbares Zeichen für die Dringlichkeit einer Lösung der Frage Reich–Preußen. Es muß in Zukunft ausgeschlossen sein, daß im Reich und in seinem größten Lande gegeneinander und nebeneinander regiert wird. Es muß auch ausgeschlossen sein, daß, wie bisher, das Reich der Exekutive seines größten Landes machtlos preisgegeben ist. Die Frage Reich–Preußen wird im Rahmen der Verfassungs- und Reichsreform gelöst werden. Wir werden den geschichtlich gewordenen preußischen Staat nicht zerschlagen, weil seine historische Mission der Verklammerung des Ostens mit dem Westen auch in Zukunft für den Reichsbau nicht entbehrt werden kann. Notwendig ist aber eine organische Verbindung der preußischen Regierung mit der des Reichs. Auf diesem Gebiet liegt die Möglichkeit einer durchgreifenden Verwaltungsreform und Verwaltungsverbilligung, die die Stunde von uns verlangt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Preußen wird die Eigenstaatlichkeit der anderen deutschen Länder nicht antasten. Wiederholt habe ich erklärt, daß die Reichsregierung in der Erhaltung der geschichtlichen Struktur unseres Volkes ein wesentliches Unterpfand für eine neue bessere Zukunft erblickt. Ich bin überzeugt davon, daß eine Reichsreform möglich ist, die sowohl dem geschichtlichen Recht der Länder wie dem Gesamtwohl des Deutschen Volkes entspricht. Nur ein so gegliedertes Reich wird auch der Pflege des Deutschtums und seiner vielgestaltigen Kultur am besten dienen können. Die Bande des Blutes, der Sprache und der gemeinsamen Kultur zwischen uns[561] und den Deutschen jenseits unserer Grenzen werden unzerreißbar sein, wenn wir dem Lande eine Gliederung geben, die jenseits eines starren Zentralismus doch die Sicherheit einer starken Reichsgewalt erhält.

Meine Damen und Herren! Die Reichsregierung hat Ihnen heute durch meinen Mund das Programm ihrer Arbeit entwickelt. Es ist ein einheitlicher und folgerichtiger Plan zur Wiederherstellung der deutschen Wirtschaft und des deutschen Staatslebens. Die Reichsregierung betrachtet sich hierbei als Vollstreckerin eines nationalen Willens, der zwar seinen Niederschlag noch nicht in manchen Parteien gefunden haben mag, der aber dem eigentlichen und wahren Volkswillen entspricht. Die Reichsregierung würde ihre Pflicht gegenüber der Nation zu verletzen glauben, wenn sie von ihrer Arbeit abstehen würde, um irgend einer parteipolitischen Kombination Platz zu machen, deren Dauer ebensowenig feststeht wie die Übereinstimmung ihrer Absichten und die Durchführbarkeit ihrer Pläne. Sie wird dem politischen und wirtschaftlichen Leben die nötige Sicherheit geben, ohne die es nicht arbeiten kann. Diese Sicherheit besteht in unserer unerschütterlichen Entschlossenheit, die Pläne, die wir im Auftrage des Herrn Reichspräsidenten zur Rettung Deutschlands gefaßt und verkündet haben, bis zum Erfolg durchzuführen. Wir sind der Überzeugung, daß im Verlaufe dieses Weges der gesunde Sinn des Deutschen Volkes uns die Unterstützung aller derer zuführen wird, denen Deutschlands Ehre und Wohl höher steht als Parteiinteressen.

Ich hatte die Absicht, von der Tribüne des dem Deutschen Volke gewidmeten Hauses in dieser entscheidungsvollen Stunde die erwählten Vertreter des Landes aufzufordern, dem Lande dadurch zu dienen, daß sie der Reichsregierung die Durchführung ihres Programms ermöglichen. Die Volksvertretung hat mich daran gehindert; sie hat es nicht gewollt. Darum rufe ich dem Lande in dieser Stunde zu: Mit Hindenburg und für Deutschland!29

Fußnoten

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Die Rede wurde lt. WTB (Nr. 1937 in R 43 I /1010 , Bl. 59) um 19.30 Uhr von „allen deutschen Sendern“ übertragen. Tonaufzeichnung der Rede (38,35 Minuten, nicht ganz vollständig): Dt. Rundfunkarchiv Frankfurt/M. C 852. Auszüge in: Schultheß 1932, S. 161 f., Horkenbach 1932, S. 323 ff..

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WTB Nr. 1937/38 vom 12.9.32. – Bei dem Text der Rundfunkrede handelt es sich – abgesehen von den ersten beiden Absätzen (vgl. Anm 3) – um eine wesentlich gekürzte Fassung der Regierungserklärung, die Papen in der Reichstagssitzung am Nachmittag des 12. 9. abgeben wollte (vgl. Dok. Nr. 134, P. 1). Das Manuskript der Regierungserklärung befindet sich in R 43 I /1457 , S. 505–607. Zu den in die Rundfunkrede nicht aufgenommenen Teilen der Regierungserklärung s. unten Anm 5, 13, 15–17, 21, 24–29.

3

Die ersten beiden Absätze entsprechen der in der Ministerbesprechung um 16.30 Uhr (Dok. Nr. 134, P. 1) beschlossenen Stellungnahme zu den Vorgängen im Reichstag.

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Dok. Nr. 7.

5

Im Manuskript der Regierungserklärung (vgl. oben Anm 2) ist hieran anschließend noch folgendes ausgeführt: „Angesichts dieser entscheidenden Wendung in einer für Deutschland so lebenswichtigen Frage konnten wir die Konferenz nicht daran scheitern lassen, daß unsere Gläubiger nicht zum unbedingten Verzicht auf jede deutsche Leistung zu bewegen waren. Die vereinbarte deutsche Restzahlung mit ihrem Höchstbetrage von drei Milliarden Mark steht unter den bekannten Bedingungen, die die Möglichkeit ausschließen, daß sich aus dieser Vereinbarung Gefahren für die Wirtschaft und die Finanzen Deutschlands ergeben könnten. Es besteht auch kein Zweifel darüber, daß es, wie sich auch die Dinge hinsichtlich der formellen Inkraftsetzung des Paktes von Lausanne gestalten mögen, niemals mehr möglich sein wird, Deutschland einer der Art nach andere oder dem Betrage nach höhere Leistung zuzumuten, als sie in der Vereinbarung über die Restzahlung festgesetzt worden ist. Wir haben den Vertrag von Lausanne zu werten als einen großen Schritt in Richtung auf das grundsätzliche Ziel, das wir uns für die Außenpolitik gesetzt haben: die Gewinnung unserer vollen Freiheit und Souveränität. Mit den Reparationen fallen auch die letzten Schranken, welche die Hoheit des Reiches im Inlande in wirtschaftlicher Beziehung beeinträchtigten, nämlich die Ausnahmestellung von Reichsbahn und Reichsbank. – Überall in der Welt hat der Abschluß von Lausanne das internationale Vertrauen in die Wirtschaft gefestigt. Einen zweiten Schritt auf dieser Bahn soll die Weltwirtschaftskonferenz bedeuten. Die Skepsis, die vielfach aus dem geringen Erfolg früherer internationaler Wirtschaftskonferenzen hergeleitet wird, soll uns nicht hindern, darauf hinzuarbeiten, daß die bevorstehende Konferenz einen besseren Ausgang hat. Alle Völker verlangen, daß die Staatsmänner sich zu einer gemeinsamen großen Anstrengung verständigen. – Schwer genug ist der Weg gewesen, den Deutschland bis zum Ende der Reparationen gegangen ist. Die Irrtümer der Politik unserer früheren Reparationsgläubiger haben dem deutschen Volke lange Jahre hindurch furchtbare Leiden auferlegt, und die ganze Weltwirtschaft mußte zusammenbrechen, um der Einsicht und dem guten Willen zum Sieg zu verhelfen. Wie viel Schaden hätte Deutschland, hätte aber auch den früheren Reparationsgläubigern selbst erspart werden können, wenn diese nicht so lange an unmöglichen Forderungen, an unerfüllbaren Illusionen festgehalten hätten. Hoffen wir, daß diese Erfahrung von der Welt nicht wieder vergessen wird, und daß sie sich als fruchtbar erweist bei den großen Aufgaben, die auf außenpolitischem Gebiet noch ungelöst vor uns stehen.“

6

François-Poncet.

7

Vgl. Anm 9 und 10 zu Dok. Nr. 132.

8

Vgl. Anm 10 zu Dok. Nr. 38.

9

Gemeint ist offenbar die Resolution des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz vom 23.7.32 (Anm 2 zu Dok. Nr. 59).

10

Nach „VB“ hatte Mussolini in dem am 11. 9. veröffentlichten Artikel (Überschrift: „Deutschland ist im Recht“) mit Bezug auf die dt. Gleichberechtigungsforderung u. a. erklärt: „Man muß notwendigerweise zu der Erkenntnis kommen, daß die Abrüstungskonferenz in ihrer ersten und wichtigsten Phase schnell Schiffbruch erlitten hat. Die Enttäuschung ist allgemein, besonders in Deutschland, wo man sich bewußt geworden ist, daß die Signatarmächte des Versailler Vertrages – mit Ausnahme Italiens – keinen Versuch gemacht haben, eine wirkliche Abrüstungspolitik zu treiben und daß sie daher nicht mehr zum Vertrag stehen. Ursprung und Rechtfertigung der deutschen Forderung liegen in dem Versagen der Genfer Konferenz, die darauf hinzielt, das Bestehen zweierlei Rechts zu einem Dauerzustand zwischen Deutschland und den anderen Staaten zu machen.“ („VB“ vom 13.9.32).

11

Vgl. Anm 10 zu Dok. Nr. 132.

12

Vgl. dazu Dok. Nr. 132, P. 3, dort bes. Anm 11 und Dok. Nr. 141, P. 3.

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Im Manuskript der Regierungserklärung (vgl. oben Anm 2) hieran anschließend noch folgende Sätze: „Deutschland fordert nichts, was nicht für jedes ehrliebende und von gesundem Lebenswillen erfüllte Volk selbstverständlich wäre, auch nichts, was nur einseitig im Interesse Deutschlands läge. Die ungeheure Ungleichheit der Rüstungen, wie sie heute besteht, ist nicht nur eine Verletzung der Rechte Deutschlands auf Sicherheit, sondern die Ursache steigender Spannung der politischen Lage, einer Spannung, die beseitigt werden muß, wenn das Vertrauen zwischen den Völkern wiederhergestellt werden soll. Die Staatsmänner, welche den Vertrag von Lausanne unterschrieben, haben sich verpflichtet, auch die übrigen zwischen den Völkern schwebenden Fragen im Geiste dieses Vertrages zu behandeln. Deutschland erwartet, daß sie diesem Vorsatz treu bleiben werden.“

14

Durch die NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 ).

15

Im Manuskript der Regierungserklärung ist im Anschluß hieran noch ausgeführt: „Die von der früheren preußischen Regierung ohne die nötigen Geldmittel begonnenen Siedlungsunternehmungen sind abgewickelt worden. Darüber hinaus ist eine weitere organisatorische Maßnahme getroffen, die sich in den nächsten Monaten außerordentlich günstig für den Fortgang des großen Werkes auswirken wird: durch die Zusammenfassung von Osthilfe und Siedlung im gleichen Ministerium herrscht jetzt Klarheit darüber, wieviel Siedlungsland von nicht mehr entschuldungsfähigen Gütern bereitsteht, und die enge Zusammenarbeit der beiden Abteilungen schafft einen klaren Überblick über die Größenordnung, in welcher der Rahmen des Gesamtwerkes in den nächsten Monaten zu halten ist. Da spätestens in einem Jahr die Osthilfe beendet sein wird, so ist für den Winter mit dem Anfallen weiteren Landes zu rechnen.“

16

Im Anschluß hieran sind im Manuskript der Regierungserklärung noch folgende weitere Darlegungen enthalten: „Ich will mich heute darauf beschränken, hier einige entscheidende Grundgedanken festzulegen. Zuerst und vor allem: die Reichsregierung sieht eine stabile, unbedingt gesicherte Währung als die allein denkbare Grundlage aller ihrer Maßnahmen an. Sie lehnt auch alle Pläne ab, die darauf hinzielen, eine zwar stabile, aber in ihrem Werte niedriger stehende Reichsmark zu schaffen. Sie trifft daher ihre Maßnahmen in stetem Einvernehmen und in engster Zusammenarbeit mit der Reichsbank. – Zum System der Steuergutscheine nur einige grundsätzliche Bemerkungen: Die Reichsregierung glaubt, die Vorwegbelastung der Einnahmen des Fiskus in künftigen Jahren finanzpolitisch vertreten zu können. Die in Betracht kommenden, auf eine Reihe von Jahren verteilten Beträge sind, am Umfange des Reichshaushalts gemessen, verhältnismäßig unbedeutend. Es ist damit zu rechnen, daß nach Überwindung der Wirtschaftskrise die Steuereingänge wieder reichlicher fließen werden. Vor allem aber müssen sich bis dahin die geplanten Reformen an der gesamten öffentlichen Verwaltung in einer scharfen Senkung der Ausgaben ausgewirkt haben. – Inflationistische Gefahren kann die Reichsregierung bei Ausgabe der Steuergutscheine nicht anerkennen. Der Zweck dieser Gutscheine ist ein doppelter. Sie sollen für die Wirtschaft ein Instrument werden, das nicht nur eine Verbesserung der Liquidität bedeutet, sondern durch seine mannigfache Verwertbarkeit auch als geeignetes Mittel zur leichteren Finanzierung der erhofften Geschäftsbelebung dienen kann, sei es auf dem Wege der Aufsaugung bisher liquid gehaltener Mittel, sei es als Unterlage neuer Kredite. Auch die Verwendung der Steuergutscheine als Lombardunterpfand wird keine Inflationsgefahr mit sich bringen. Wir dürfen das Vertrauen haben, daß das Reichsbankdirektorium innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen hier das richtige Maß für den Umfang der Lombardkredite innezuhalten wissen wird. Ein Erfolg für die Wiederbelebung der Wirtschaft auf breitester Grundlage ist allerdings nur dann zu erwarten, wenn die Steuergutscheine nicht im Kasten behalten, sondern produktiv verwendet werden. Sie müssen eine namhafte Erweiterung der Gütererzeugung und des Güterkreislaufs finanzieren. – Daß die Herausgabe von Steuergutscheinen in der von uns vorgenommenen Form den Artikeln 85 und 87 der Reichsverfassung widerspräche, ist völlig irrig, wie von der Reichsregierung bereits in der Presse ausgeführt worden ist. Ich kann mich in dieser Ansicht ja auch ausdrücklich auf die Zustimmung des Präsidenten der Reichsschuldenverwaltung berufen. Daher beschränke ich mich darauf, hier nochmals dem gesamten deutschen Volks zu erklären, daß keinerlei Grund zur Beunruhigung wegen dieses Weges vorliegt, daß vielmehr die Steuergutscheine zur gegebenen Zeit in voller Höhe auf Steuerzahlungen angerechnet werden.“

17

Im Manuskript der Regierungserklärung ist hieran anschließend noch ausgeführt: „Der Hebung der Kaufkraft des Konsumenten dient unser gesamtes Wirtschaftsprogramm. Den schädlichen Einflüssen des Weltmarktes auf den deutschen Agrarabsatz wollen wir durch Kontingentierung bestimmter Einfuhrartikel entgegenwirken. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden von der Reichsregierung durch Verhandlungen mit den beteiligten Staaten im Rahmen bestehender Handelsverträge durchgeführt. – Auf steuerlichem Gebiet haben wir durch das System der Steuergutscheine einen Anfang in der Lastensenkung gemacht. Die besonders drückenden Zinslasten für Personalkredite werden durch eine schon im Gange befindliche Aktion des Reiches und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Verbindung mit der Diskontsenkung und durch andere Maßnahmen erleichtert werden. Gedanken einer allgemeinen Zwangskonversion des Zinsfußes lehnt die Reichsregierung grundsätzlich ab. Sie ist sich aber darüber klar, daß die Wiederherstellung der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe und damit auch die Sicherung des in der Landwirtschaft investierten Realschuldkapitals nur durch eine entsprechende Zinssenkung zu erreichen ist. Wir sind entschlossen, dahingehende wirksame Maßnahmen baldigst durchzuführen. – Bezüglich der Handelspolitik wiederhole ich, was ich bereits in Münster [vgl. Anm 16 zu Dok. Nr. 117] erklärt habe: Den Gedanken einer grundsätzlichen Autarkie lehnt die Reichsregierung ab. Deutschland kann nicht auf seine weltwirtschftlichen Beziehungen verzichten. Es muß jede Arbeitsgelegenheit ausnutzen, die ihm der Auslandsmarkt heute noch bietet. Aber ich möchte darauf hinweisen, daß der Kurs der deutschen Handelspolitik ganz wesentlich auch durch die Handelspolitik des Auslandes bestimmt wird und daß wir fest entschlossen sind, die Lebensfähigkeit unserer Landwirtschaft zu erhalten. Diese Pflicht der Reichsregierung und diesen Zwang wird man auch im Auslande verstehen müssen.“

18

Vgl. Dok. Nr. 120.

19

Gereke.

20

Vgl. dazu Dok. Nr. 126, dort bes. Anm 2.

21

Das Manuskript der Regierungserklärung (vgl. oben Anm 2) enthält hieran anschließend noch folgende Sätze: „Ohne diese Belebung würde aller guter Wille vergebens sein. Diesem Ziel sollen auch die bekannte Beschäftigungsprämie im Gesamtbetrage von 700 Millionen Reichsmark und die Vollzugsverordnung über Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheiten dienen. Wir sind entschlossen, jeden Mißbrauch dieser Maßnahmen auf das schärfste zu bekämpfen. Unternehmer, die in unsozialer, eigennütziger Weise etwa versuchen sollten, diesen Teil der Wirtschaftsmaßnahmen für sich auszunutzen, werden die Hand des Staates fühlen.“

22

NotVO vom 4.9.32 (RGBl. I, S. 425 ), s. dort insbes. Teil II („Sozialpolitische Maßnahmen“).

23

Vgl. Anm 16 zu Dok. Nr. 117.

24

Im Manuskript der Regierungserklärung (vgl. oben Anm 2) ist hieran anschließend noch ausgeführt: „Es wird viele Härten bei der Durchführung unseres Programms geben. Ich sagte schon, daß unser ganzer Staatsapparat der Armut des Volkes angepaßt werden muß. Ein erstes Beispiel wurde durch die Ansätze einer preußischen Verwaltungsreform gegeben. Nach denselben Grundsätzen wird auch im Reich verfahren werden, um eine Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung einzuleiten. Das wird geschehen durch den Abbau nicht mehr notwendiger Behörden in der Mittel- und Unterinstanz, durch Vereinfachung und Verbilligung ihres Apparates. Reichspost und Reichsbahn werden sich diesen Schritten anschließen. – Jede Vereinfachung der Verwaltung bringt bedeutsame Veränderungen im Leben der einzelnen Beamten, Angestellten und Arbeiter der betroffenen Behörden mit sich. Auch diese bittere Notwendigkeit läßt sich nicht umgehen, nur mildern. Die Reichsregierung ist sich des Wertes eines pflichttreuen Beamtentums bewußt, und sie erkennt dankbar die schwere und hingebende Arbeit an, die vom deutschen Berufsbeamtentum geleistet wird. Sie wird daher stets für die Rechte und die gesicherte Stellung des Beamten eintreten und jeden der Allgemeinheit geleisteten Dienst freudig anerkennen. An den Grundlagen des deutschen Berufsbeamtentums darf nicht gerüttelt werden.“

25

Im Manuskript der Regierungserklärung folgt hier: „Der Staat, wie wir ihn sehen, ist weder Selbstzweck, noch ist er omnipotent. Seine Aufgabe ist vielmehr, in wenigen Gesetzen einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Kräfte des Volkes frei entwickeln können. Es ist nicht seine Aufgabe, in alle Verhältnisse des täglichen Lebens reglementierend einzugreifen, das Leben zu mechanisieren. Gerade darin liegt der grundsätzliche Unterschied zu einer sozialistisch-kommunistischen Staatsauffassung. Aber das Staatswohl soll wieder die Richtschnur werden, die jedem Einzelnen Sinn und Schranken seiner Tätigkeit angibt. Eine solche überparteiliche Staatsführung muß notwendig sozial sein. Sie hat für die Wohlfahrt aller ohne Unterschied zu sorgen. Sie hat die Pflicht, sich in erster Linie der wirtschaftlich Schwachen anzunehmen. In ihrer ersten Erklärung [Dok. Nr. 7] hat die Reichsregierung den Satz geprägt, daß der Wohlfahrtsstaat, so wie er in den letzten Jahren geworden ist, die moralischen Kräfte der Nation zu schwächen drohe. Die heftige Kritik, die dieser Satz gefunden, geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Wir sind der Ansicht, daß die Gesetzgebung des letzten Jahrzehnts in einem viel zu hohen Maße den Arbeitgeber aller Grade von der sittlichen Pflicht entlastet hat, zuallererst, und sei es unter großen persönlichen Opfern, für den Arbeitnehmer zu sorgen. Der Sinn jeder sozialen Gesetzgebung muß sein, diejenigen Stellen, denen die Sorge für die wirtschaftlich Schwachen obliegt, zunächst instand zu setzen, für ihn zu sorgen. An die Stelle des marxistischen Begriffs der staatlich reglementierten Fürsorge für jeden Bürger setzen wir den einer wahren christlichen Volksgemeinschaft.“

26

Im Manuskript der Regierungserklärung hieran anschließend noch der Satz: „Solange die Kommunistische Partei ihre Instruktionen aus einem anderen Lande bezieht, solange der Marxismus das Internationale über das Nationale stellt, solange muß der deutsche Volkskörper vor der geistigen Infektion mit diesen Fremdkörpern geschützt werden.“

27

Im Manuskript der Regierungserklärung ist im Anschluß hieran noch ausgeführt: „Man sagt, das Programm der Reichsregierung sei reaktionär. Reaktion? Ich antworte – nein. Der Sinn konservativer Staatsführung kann niemals sein, das Rad der Geschichte rückwärts zu drehen, veraltete Formen oder Klassenunterschiede neu zu galvanisieren. Reaktionär ist unser Kurs nur gegenüber dem Parteiensystem, gegenüber der Verfälschung der Grundidee der Weimarer Verfassung.“

28

Im Manuskript der Regierungserklärung ist hieran anschließend noch ausgeführt: „Die Reichsregierung muß unabhängiger von den Parteien gestellt, ihr Bestand darf nicht Zufallsmehrheiten ausgeliefert werden. Das Verhältnis zwischen Reichsregierung und Volksvertretung muß so geregelt werden, daß die Regierung und nicht das Parlament die Staatsgewalt handhabt. Gesetzgebung und Kontrolle stehen dem Parlament, die Exekutive der Regierung zu. Als Gegengewicht gegen einseitige, von Parteiinteressen herbeigeführte Beschlüsse des Reichstags bedarf Deutschland neben dem Reichsrat, als der Vertretung der deutschen Länder, einer gesetzgebenden Körperschaft mit fest abgegrenzten Rechten und starker Beteiligung an der Gesetzgebung.“

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Der Schlußabsatz hatte im Manuskript der Regierungserklärung folgenden Wortlaut: „Von der Tribüne dieses dem deutschen Volke gewidmeten Hauses fordere ich daher in dieser entscheidungsvollen Stunde Sie, die erwählten Vertreter des Volkes, auf, dem Lande dadurch zu dienen, daß Sie der Reichsregierung die Durchführung ihres Programmes ermöglichen.“

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