2.93 (feh1p): Nr. 93 Der Reichswirtschaftsminister an den Reichskanzler. 22. Oktober 1920

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[242] Nr. 93
Der Reichswirtschaftsminister an den Reichskanzler. 22. Oktober 1920

R 43 I /118 , Bl. 57–61

[Betrifft: Ausfuhrsperre gegen Polen]

Persönlich! Vertraulich!

Seit Mai d. J. besteht gegen Polen eine Ausfuhrsperre für alle Waren mit Ausnahme von Luxusartikeln und Waren wirtschaftlich unwichtiger Art und Menge. Diese Maßnahme wurde im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt verfügt, um Polen seine Abhängigkeit von deutschen Industrieerzeugnissen stärker fühlbar zu machen und es dadurch zu Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftsabkommen zu veranlassen. […] Die Maßnahme erwies sich insofern als erfolgreich, als im Juni Polen sich bereit erklärte, in Verhandlungen über die Liquidation des Wirtschaftsabkommens vom 22. Oktober 19191 und den Abschluß eines neuen Abkommens einzutreten.

1

Zum dt.-poln. Wirtschaftsabkommen vom 22.10.1919 s. Schultheß 1919, I, S. 444.

Vor der Abstimmung in Ost- und Westpreußen erfolgten seitens der Polen die allgemein bekannten Übergriffe auf politischem Gebiet, die Verhaftung des Dr. van Holtum2 und die Eingriffe in den Abstimmungsverkehr3. Infolgedessen erklärte am 2. Juli der Herr Reichsminister des Äußern im Reichstage, „daß bei aller Bereitwilligkeit der deutschen Regierung, mit dem benachbarten polnischen Volke wirtschaftlich stets normale Beziehungen zu unterhalten, doch, solange derartige Streitfragen noch zwischen uns im Laufen wären, zwischen der polnischen und der deutschen Regierung nicht von wirtschaftlichen Verhandlungen die Rede sein könne, sondern nur von Repressalien“4.

2

In der Nacht vom 16. zum 17.6.1920 war der Hauptgeschäftsführer der politischen Arbeitsgemeinschaften für das ost- und westpr. Abstimmungsgebiet, van Holtum, bei seiner Fahrt durch den poln. Korridor aus dem Zug geholt und an einen unbekannten Ort gebracht worden (RT-Drucks. Nr. 41, Bd. 363 ). Van Holtum war jedoch später wieder freigelassen worden (RAM Simons vor dem RT am 2.7.1920, RT-Bd. 344, S. 128 /29).

3

Obwohl die poln. Regierung am 18.6.1920 eine amtliche Erklärung herausgegeben hatte, in der sie den freien Verkehr der dt. Abstimmungsberechtigten nach Ost- und Westpreußen durch den Korridor versprochen hatte, waren am 30. 6. etwa 1000 dt. Abstimmungsberechtigte an der Grenze an der Weiterreise in die Abstimmungsgebiete gehindert worden.

Gleichzeitig hatte Polen auch versucht, die in den Abstimmungsgebieten selbst wohnenden Stimmberechtigten an der Ausübung ihres Stimmrechts zu hindern (RAM Simons vor dem RT am 2.7.1920, RT-Bd. 344, S. 129 ).

4

RT-Bd. 344, S. 129 .

[243] In einer darauffolgenden Besprechung im Auswärtigen Amt wurde beschlossen, als Vorbedingung für Wirtschaftsverhandlungen die Abstellung der erwähnten Übergriffe zu verlangen. Ferner sollte ein Junktim bestehen zwischen den Wirtschafts- und Korridorverhandlungen insofern, als der Abschluß eines Wirtschaftsabkommens von dem befriedigenden Verlauf der Korridorverhandlungen abhängig gemacht werden solle5.

5

Hier handelte es sich um Verhandlungen zwischen der RReg. und der poln. Reg. über eine Regelung des Verkehrs zwischen Ostpreußen und dem Reichsgebiet (AA an den StSRkei am 15.10.1920, R 43 I /118 , Bl. 48). Diese Verhandlungen führten später zu dem „Gesetz, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland, Polen und der Freien Stadt Danzig über den freien Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland“ vom 12.7.1921 (RGBl. 1921, S. 1069  f.).

Die Aufrechterhaltung der Ausfuhrsperre nach Polen lag jedoch noch aus einem anderen Grunde im dt. Interesse, der hier vom RWiM allerdings nicht genannt wurde. Es war dies die Frage der dt. Rechte in den abgetretenen Gebieten.

Am 14.7.1920 war in Polen ein Gesetz erlassen worden, durch das für den Bereich der abgetretenen Gebiete die seit dem 11.11.1918 erfolgte Umwandlung von Staatseigentum in Privateigentum rückgängig gemacht wurde und das so wiederhergestellte Staatseigentum auf den poln. Staat übertragen wurde. Durch dieses Gesetz wurde u. a. die seit dem 11.11.1918 in den ehemals pr., jetzt poln. Gebieten erfolgte dt. Siedlung wieder aufgehoben und das dort verbliebene Deutschtum schwer geschädigt. Das PrLandwMin., das in dieser Frage hauptsächlich zuständig war, hatte dazu am 19. 8. ein Schreiben an den RK gerichtet, in dem es hieß: „Die Polen haben durch den Erlaß dieses Gesetzes einen Mangel an jedem Empfinden für Recht und Rechtlichkeit bewiesen, der zur schärfsten Stellungnahme seitens der Deutschen Regierung herausfordert. Unter den durch das Gesetz geschaffenen Umständen halte ich es für unbedingt geboten, daß, abgesehen von einem förmlichen Protest, schon jetzt Repressalien beschlossen werden, die sofort in Wirksamkeit gesetzt werden, sobald die Polen es unternehmen, ihr Gesetz vom 14. Juli 1920 durchzuführen.“

Das PrLandwMin. hatte verlangt, daß Verhandlungen mit Polen über die Wiederaufnahme von Wirtschaftsbeziehungen erst dann aufgenommen werden sollten, wenn das Gesetz vom 14.7.1920 wieder außer Kraft gesetzt worden sei (PrLandwMin. an den RK am 19.8.1920, R 43 I /117 , Bl. 158–161). Alle übrigen pr. Ministerien hatten sich im Laufe des August und September 1920 dieser Forderung angeschlossen (R 43 I /117  u. 118).

Ich habe mich zu der Ausfuhrsperre unter Rückstellung schwerwiegender grundsätzlicher wirtschaftlicher Bedenken nur entschlossen, weil ich kein anderes Mittel sah, die Bereitwilligkeit der Polen zu Verhandlungen über ein Wirtschaftsabkommen zu erreichen, das im Interesse der deutschen Wirtschaft unentbehrlich ist. Deshalb war ich bereit, von der deutschen Industrie die schweren Opfer zu fordern, welche die Ausfuhrsperre ihr auferlegt. Selbstverständlich konnte diese Sperre nur von kurzer Dauer sein, da sich der Warenverkehr zwischen beiden Ländern auf längere Zeit nicht abschnüren läßt.

Trotz größter Schwierigkeiten ist bisher die Ausfuhrsperre aufrechterhalten worden; ihre entgegen der ursprünglichen Absicht lange Dauer hat jedoch zu Verhältnissen geführt, die eine weitere Aufrechterhaltung unmöglich machen; einerseits nämlich erfordert die gegenwärtige schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich die deutsche Industrie befindet, die sofortige Eröffnung des polnischen Absatzmarktes, andererseits ist heute eine wirksame Durchführung der Sperre nicht mehr möglich.

I. Durch die Ungunst der Produktionsverhältnisse in Deutschland hat unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt stark gelitten, und für den Absatz eines Teils unserer Erzeugnisse sind wir heute auf die valutaschwachen Staaten beschränkt. Von diesen Staaten ist Polen gegenwärtig der größte Abnehmer.[244] Der Ausfall dieses Marktes und die dadurch verursachte Verringerung unserer Absatzmöglichkeiten hat weite Kreise unserer Industrie in eine wirtschaftliche Krisis gebracht. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß große deutsche Industrien schon im Frieden fast ausschließlich für den Osten arbeiteten, so z. B. die Fabriken, die sich mit der Herstellung von Maschinen und Bedarfsartikeln für Zuckerfabriken beschäftigten und die ungefähr 50% ihrer Fabrikation an die im abgetretenen Gebiet gelegenen Zuckerfabriken verkauften. Ebenso ist Polen für die Kleineisen- und Stahlwaren-, die Fahrzeug-, Musikinstrument- und feinmechanisch-optische Industrie das Hauptabsatzgebiet. Außerordentlich schwierig ist ferner die Lage der Textilindustrie, die bereits vor der Verhängung der Sperre große Abschlüsse nach Polen getätigt hat und die bei der heutigen rückläufigen Konjunktur die fertiggestellten Waren anderweitig nicht absetzen kann. Dies trifft auch besonders für die Engrosgeschäfte zu, die ihre Sortiments für Polen zum Teil bereits vor Jahresfrist zusammengestellt haben.

Die Fabriken haben nach Verhängung der Sperre zunächst auf Lager gearbeitet; die Lagerbestände sind aber jetzt derartig angewachsen, daß ein Teil der Unternehmungen illiquid geworden ist. Außerdem hat das Stocken des Absatzes nach Polen bereits zu umfangreichen Arbeiterentlassungen geführt, ein Umstand, der bei der derzeitigen angespannten innerpolitischen Lage äußerst bedenklich erscheint.

Endlich muß eine weitere Absatzstockung auf dem östlichen Markt zu einer Durchkreuzung der gesamten Valutapolitik führen.

II. Neben diesen wirtschaftlichen Momenten ist für mich die technische Undurchführbarkeit der Sperre entscheidend.

Die Sperre wendet sich gegen uns selbst, sobald es erwiesen ist, daß trotz der Sperre die Polen in der Lage sind, ihren Warenbedarf anderweit zu decken. Die mir in großer Zahl zugehenden Berichte geben einen Beweis dafür, daß von einer Wirksamkeit der Sperre in dem erwähnten Sinne nicht mehr die Rede sein kann.

Zunächst haben deutsche und polnische Händler die verschiedensten Mittel gefunden, um auf Umwegen in großem Umfange Waren aus Deutschland nach Polen zu schaffen. An diesem illegitimen Treiben beteiligt sich, wie dieses in ähnlichen Fällen stets zu beobachten ist, vorzugsweise der Schleichhandel, so daß die ganze Last der Ausfuhrsperre auf die altbestehenden Firmen fällt, die sich den behördlichen Maßnahmen fügen.

Es ist ferner festgestellt, daß große Mengen von Waren von Deutschland auf dem Umwege über Danzig, Litauen und die Tschechoslowakei nach Polen gesandt werden. Auf den abschriftlich beigefügten Bericht des Herrn Reichs- und Staatskommissars Dr. Förster in Danzig […] verweise ich ergebenst6.

6

Dieser Bericht des Dt. Reichs- und StKom. Förster in Danzig war dem Schreiben des RWiM als Anlage I beigelegt.

Förster hatte in diesem Bericht, der für das AA bestimmt war, mitgeteilt, daß Waffen, Maschinen, Textilien und chemische Produkte von Dtld. auf dem Seewege über Danzig nach Polen eingeführt würden (R 43 I /118 , Bl. 62–65).

Ferner erteilt die Interalliierte Kommission in Oberschlesien über den Kopf[245] der deutschen Ausfuhrbehörden hinweg bereitwilligst Ausfuhrgenehmigungen nach Polen, und die Interessenten gehen immer mehr dazu über, sich an die Kommission zu wenden. Ein Bericht der Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln vom 20. September 1920 mit anschließendem Schriftwechsel wird abschriftlich beigefügt7. Auch wird von mehreren Seiten berichtet, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen über verschiedene Grenzorte in Oberschlesien Waren ohne Ausfuhrbewilligung öffentlich nach Polen gesandt werden. Auf den Brief der Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln vom 9. Oktober wird ergebenst verwiesen (vgl. Anlage II)8.

7

Hier handelte es sich um ein Schreiben der Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln an den RKom. für die Aus- und Einfuhrbewilligung. In diesem Schreiben hatte die Handelskammer den RKom. gebeten, die Ausfuhr von Kohlenförderwagen nach Polen zu gestatten. Sollte der RKom. dies ablehnen, so würde die oberschlesische Industrie gezwungen sein, die Ausfuhrgenehmigung bei der Interalliierten Kommission einzuholen, die die Ausfuhr mehrfach schon genehmigt hätte (R 43 I /118 , Bl. 54–55).

8

Diese Anlage II war in R 43 I nicht zu ermitteln.

Das Wesentlichste aber ist, daß die polnischen Käufer die von Deutschland verweigerten Waren aus anderen Ländern erhalten. England, Frankreich, die Vereinigten Staaten, Schweden, die Schweiz, Italien und die Tschechoslowakei machen die größten Anstrengungen, sich auf dem polnischen Markt festzusetzen, und räumen zu diesem Zwecke den Käufern langjährige Kredite ein. Der polnische Staat hat bekanntlich große Bestellungen für Eisenbahnmaterial in Amerika gemacht; der Verband der landwirtschaftlichen Vereine in Polen hat bedeutende Aufträge für landwirtschaftliche Geräte in England vergeben und bereits Lieferung erhalten. Aus der gesamten Industrie, besonders von der Eisen- und Textilindustrie, gehen Berichte ein, wonach in immer wachsender Zahl alte Kunden in Polen zur Deckung ihres Bedarfs langfristige Lieferverträge in fremden Staaten abschließen. Selbst führende deutsche Firmen im Abtretungsgebiet, die bisher als die wirtschaftlichen Stützen des Deutschtums gelten konnten, sind dabei, ihre Bezugsquellen von Grund auf neu zu gestalten und sie ins Ausland zu verlegen. Zeitungsberichten zufolge sind infolge von Bezugsschwierigkeiten die bekannten Werke von Ventzky und von Herzfeld & Victorius in Graudenz bereits in polnischen Besitz übergegangen. Ferner wird berichtet, daß die Lodzer Textilindustrie, unterstützt durch englisches Kapital und englische Rohstofflieferungen, wieder zu erstarken beginnt und bereits eine namhafte Produktion aufzuweisen hat.

Die Ausfuhrsperre verhindert Polen danach nicht mehr daran, seinen Warenbedarf zu decken und ein großes Heer auszurüsten und zu versorgen. Die deutsche Industrie läuft aber Gefahr, den polnischen Absatzmarkt, den sie bisher fast unbestritten beherrschte, zu verlieren.

Da unter diesen Umständen die Sperre nicht mehr wirksam ist, die Maßnahme vielmehr einseitig zum Schaden der deutschen Wirtschaft ausschlägt, halte ich den Abbau der Sperre [für] unabweisbar.

Mit Rücksicht auf die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit halte ich die Entscheidung des Kabinetts für erforderlich9.

9

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 96 und Dok. Nr. 106, P. 5.

Dr. Scholz

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