2.88.6 (feh1p): 6. Angriffe gegen den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

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6. Angriffe gegen den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machten Mitteilung über die gegen diesen erhobenen sachlichen und persönlichen Vorwürfe9. Auf eigenen Wunsch des Ministers wurden der Reichsminister der Justiz und der Reichsminister der Finanzen beauftragt, hinsichtlich der persönlichen Geschäftsführung des Ministers die Sach- und Rechtslage festzustellen10.

9

Diese Vorwürfe waren von einem früheren Beamten des REMin. erhoben worden. Im einzelnen wurde der REM beschuldigt, öffentliche Gelder aus Mitteln der Preisausgleichsstelle für Stickstoffdüngemittel gegen die gesetzlichen Bestimmungen verwandt zu haben. Nach Angabe des Beamten hatte der REM diese Gelder dazu benutzt, um für die Zwecke des Ministeriums einen Kraftwagen anzuschaffen, für seine eigenen Dienstzwecke eine Zimmereinrichtung und ebenfalls einen Kraftwagen anzuschaffen sowie Beamten und Angestellten des Ministeriums für Arbeiten in der Preisausgleichsstelle Sondervergütungen zu gewähren (Undatierte Denkschrift des REMin. zu den Vorwürfen gegenüber REM Hermes, R 43 I /931 , Bl. 11–17). Weitere Vorwürfe gegen die Geschäftsführung des REM waren wenige Tage vor der Kabinettssitzung von dem PrMinPräs. Braun erhoben worden. Am 14. 10. hatte Braun auf dem sozialdemokratischen Parteitag in Kassel erklärt, daß in der Düngemittelabteilung des REMin. ein höherer Beamter sitze, von dem er, Braun, wisse, daß er bestechlich sei. Dieser Beamte sei jetzt in Urlaub; er wisse nicht, ob der Beamte in den Dienst zurückkehren werde (Vorwärts, Nr. 509 v. 14.10.1920). Siehe auch Dok. Nr. 130, P. 8.

10

Am 22.10.1920 wurde eine amtliche Erklärung des Kabinetts veröffentlicht. In dieser Erklärung wurde mitgeteilt, daß auf Grund der Berichte des RFM und des RJM das Kabinett einstimmig zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die persönliche Ehrenhaftigkeit des REM außer allem Zweifel stehe. Unberührt davon bleibe jedoch seine etatrechtliche und politische Verantwortlichkeit gegenüber dem RT bestehen (Vossische Zeitung Nr. 521 v. 23.10.1920, R 43 I /931 , Bl. 30). Ein vom RT am 15.12.1920 eingesetzter Untersuchungsausschuß (RT-Bd. 346, S. 1668 ) kam später zu dem Ergebnis, daß das Verhalten des REM in dieser Frage nicht mit den etatrechtlichen Grundsätzen vereinbar gewesen sei (RT-Drucks. Nr. 5485, Bd. 376 ).

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