2.89.5 (feh1p): 5. Mandatsverlängerung und -erweiterung für den wirtschaftlichen Ausschuß des Kabinetts .

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5. Mandatsverlängerung und -erweiterung für den wirtschaftlichen Ausschuß des Kabinetts2 .

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Die Errichtung eines Wirtschaftlichen Ausschusses des Kabinetts war auf Vorschlag des RWiM in der Kabinettssitzung vom 9.9.1920 beschlossen worden. Vgl. dazu Dok. Nr. 67, P. 3. Dem Ausschuß gehörten der RWiM, der RFM, der REM, der RSchM, der RArbM und der RVM an; den Vorsitz führte der RWiM. Der Ausschuß war zunächst nur als vorläufige Einrichtung geplant gewesen. Er hatte die begrenzte Aufgabe, ein Wirtschaftsprogramm der RReg. vorzulegen. Diese Aufgabe war zum Zeitpunkt der Kabinettssitzung noch nicht abgeschlossen.

Das Kabinett beschließt, den aus sechs Reichsministern unter Vorsitz des Reichswirtschaftsministers bestehenden Wirtschaftlichen Ausschuß weiterbestehen zu lassen und ihn allgemein mit der Beratung allgemeiner wirtschaftlicher Fragen und deren etwaigen Vorbereitung für die Kabinettssitzungen zu beauftragen.

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