1.2 (feh1p): Wahlergebnis und Regierungsbildung

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Wahlergebnis und Regierungsbildung

Die Reichstagswahlen vom 6. Juni 1920, die ersten Wahlen, die gemäß den Bestimmungen der neuen Verfassung durchgeführt wurden, endeten mit einer Niederlage gerade der Parteien, die die eigentlichen Träger dieser Verfassung waren. Die Bemühungen dieser Parteien, nach dem Ende des Krieges und nach dem Zusammenbruch der Monarchie eine neue politische und verfassungsmäßige Ordnung zu schaffen, schienen offenbar nicht die Zustimmung der Wählerschaft gefunden zu haben. Hatten die Parteien der sogenannten „Weimarer Koalition“ – SPD, DDP und Zentrum – bei den Wahlen zur Nationalversammmlung noch 74,8% der Stimmen auf sich vereinigen können, so ging ihr Stimmanteil bei den Wahlen vom 6. Juni 1920 auf 43,6% zurück5. Demgegenüber stieg das Stimmergebnis der Parteien, die, wenn auch von ganz verschiedenen ideologischen Positionen her, der Verfassung ablehnend gegenüberstanden. So erhielten die bürgerlichen Rechtsparteien, die DNVP und die DVP, 28,3% der Stimmen gegenüber 13,0% im Jahre 1919, während die radikalen Linksparteien, die USPD und die KPD, ihren Stimmanteil von 7,6% im Jahre 1919 auf 20,5% im Jahre 1920 steigern konnten. Die Wahl vom 6. Juni 1920 war so gesehen ein klares Votum gegen die demokratische Mitte und den von ihr getragenen Staat, wobei dieses Votum jeweils nach der politischen Ausrichtung der Wähler entgegengesetzt motiviert war. Während die Wähler der rechtsbürgerlichen Parteien die Weimarer Koalition für die militärische Niederlage und den harten Friedensvertrag verantwortlich machten und in der parlamentarischen Demokratie sozialliberaler Prägung nur die Vorstufe für einen marxistischen Staats- und Gesellschaftsaufbau erblickten, sahen die Wähler der linksradikalen Parteien in dieser Koalition lediglich das Herrschaftsinstrument eines ungebrochenen Kapitalismus und der gesellschaftlichen Kräfte, die bereits das Kaiserreich bestimmt hatten.

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Die Ergebnisse der Wahlen zur Nationalversammlung finden sich im Stat. Jb. für das Dt. Reich, Bd. 40 (1919), Berlin 1919, S. 236–237.

Zu den Ergebnissen der Reichstagswahlen vom 6.6.1920 siehe Statistik des Dt. Reiches, Bd. 291, II. Heft, Berlin 1920, S. 2–3 (ohne die Wahlkreise Ostpreußen, Schleswig-Holstein und Oppeln). Die Angabe der Wahlergebnisse erfolgt in Prozent der gültigen Stimmen.

Die stärksten Einbußen hatte die SPD hinzunehmen. Ihr Stimmergebnis sank von 37,9% im Jahre 1919 auf 21,6% im Juni 1920, was fast der Halbierung des sozialdemokratischen Stimmanteils gleichkam. Zwar konnte die SPD in allen Gemeindegrößenklassen mit Ausnahme der Landgemeinden wiederum den höchsten Stimmensatz erreichen6, doch hatte sich das Stärkeverhältnis im[IX] gesamten Parteienfeld inzwischen so weit verschoben, daß eine ausreichende Mehrheitsbildung nicht mehr möglich war. Eine gleich schwere Wahlniederlage erlitt auch die DDP. Hatte sie bei den Wahlen zur Nationalversammlung noch 18,1% der Stimmen erreicht, so ging ihr Stimmanteil jetzt auf 8,4% der Stimmen zurück. Dabei schnitt die DDP in den städtischen Wahlbezirken (Großstädte: 9,8; Mittelstädte: 10,1; Kleinstädte: 9,0) noch etwas besser ab als in den Landgemeinden (6,0%), in deren Wahlergebnis sich die besondere Schwäche der DDP gerade in den ländlichen Gebieten widerspiegelte. Verluste hatte auch das Zentrum hinzunehmen, dessen Stimmanteil sich von 18,8% im Jahre 1919 auf 13,6% im Jahre 1920 verringerte2a. Seinen besonderen Schwerpunkt hatte das Zentrum dabei in den Kleinstädten (19,0%), während es in den Landgemeinden und in den Mittelstädten etwa ausgeglichen stark war (15,3% und 16,5%). Schwächer vertreten war das Zentrum dagegen in den Großstädten (10,7%), da hier die sozialistische Arbeiterschaft und ein vielfach laizistisch gesonnenes Bürgertum der Ausbreitung des Zentrums Grenzen setzten. Insgesamt gesehen konnten die Parteien der Weimarer Koalition ihren größten Stimmanteil mit 51,5% überraschenderweise in den Kleinstädten gewinnen, während sie in den Mittelstädten 49,4% und in den Großstädten 42,8% der Stimmen erreichten. Am schwächsten waren die Weimarer Parteien in den Landgemeinden vertreten, wo sie nur 40,9% der Stimmen erhielten.

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Die Aufschlüsselung des Wahlergebnisses nach Gemeindegrößenklassen geht nach folgender Einteilung vor: Landgemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern, Kleinstädte mit 2000–5000 Einwohnern, Mittelstädte mit 5000–10 000 Einwohnern und Großstädte mit 10 000 und mehr Einwohnern.

Die SPD erhielt in den Landgemeinden 19,6%, in den Kleinstädten 23,5%, in den Mittelstädten 22,8% und in den Großstädten 22,3% der Stimmen. Siehe dazu Statistik des Dt. Reiches, Bd. 291, II, S. 2–3.

2a

Bei diesen Zahlenangaben wurde der Stimmanteil der BVP nicht berücksichtigt. Setzt man das Ergebnis dieser Partei mit 4,2% der Stimmen an, so verringert sich der tatsächliche Verlust des Zentrums auf 1%.

Die großen Gewinner der Juniwahlen 1920 waren die Flügelparteien der bürgerlichen Rechten und der radikalen Linken. Auf der Seite der bürgerlichen Rechten war es insbesondere die DVP, die ihr Stimmergebnis von 4,4% im Jahre 1919 auf 13,9% im Jahre 1920 verbessern konnte. Auffällig war, daß der Stimmanteil der DVP mit der Gemeindegröße stetig zunahm und von 9,5% in den Landgemeinden auf 17,1% in den Großstädten anstieg (Kleinstädte: 12,2%; Mittelstädte: 15,1%). Ähnliche Gewinne erzielte auch die DNVP, die ihren Stimmanteil von 8,6% im Jahre 1919 auf 14,4% im Jahre 1920 zu steigern vermochte. Im Gegensatz zur DVP hatten sie ihren Schwerpunkt jedoch in den ländlichen Gebieten. Ihre Stimmquote nahm mit steigender Gemeindegröße ab und differierte zwischen 22,4% in den Landgemeinden und 10,2% in den Großstädten (Kleinstädte: 11,1%; Mittelstädte: 10,3%). Zusammengenommen erreichten die bürgerlichen Rechtsparteien ihre höchsten Stimmanteile in den Landgemeinden und in den Großstädten (31,9% und 27,3%), während sie in den Klein- und Mittelstädten etwas schwächer vertreten waren (23,3% und 25,4%).

Auf der linken Seite des Parteienfeldes war die große Gewinnerin die USPD. Ihr Stimmanteil stieg von 7,6% im Jahre 1919 auf 18,8% im Jahre 1920. Ihrer politisch-programmatischen Ausrichtung entsprechend hatte die Partei ihren Schwerpunkt naturgemäß in den Großstädten mit starker Industriearbeiterschaft,[X] wo sie 23,6% der Stimmen erreichte. Mit sinkender Gemeindegröße nahm dann auch der Stimmensatz der USPD ab und betrug in den Landgemeinden lediglich noch 12,5% (Mittelstädte: 18,8%; Kleinstädte: 16,8%). Eine ähnliche Entwicklung war auch für die KPD festzustellen, die insgesamt 1,7% der Stimmen erringen konnte.

In ihrem Endergebnis zeigten die Wahlen vom 6. Juni 1920, daß sich seit den Wahlen zur Nationalversammlung innerhalb der Wählerschaft eine weitgehende Verlagerung der Stimmen von der demokratischen Mitte auf die rechten und linken Flügelparteien vollzogen hatte. Aufgegliedert nach Gemeindegrößenklassen ergaben sich dabei charakteristische Unterschiede, die über die unterschiedliche Wahlentscheidung städtischer und ländlicher Bevölkerungsschichten genauen Aufschluß zu geben vermochten. So ging die Stimmenverschiebung im Jahre 1920 in den Landgemeinden vornehmlich von den Mittelparteien zur DNVP und zur USPD, während sie in den Großstädten zur DVP bzw. zur USPD und KPD hinüberging. Eine Sonderstellung nahmen die Klein- und Mittelstädte ein, in denen das politische Beharrungsvermögen der Bevölkerung noch größer war und in denen die Weimarer Parteien einen Teil ihrer Wählerschaft zu halten vermochten. Auf das Gesamtwahlergebnis gesehen zeigten die Reichstagswahlen vom 6. Juni 1920 zum ersten Mal jene parteipolitische Konstellation, die für die ganze weitere Entwicklung der Weimarer Republik so bedeutsam werden sollte: die Aufteilung der Wählerstimmen auf drei etwa gleich große Parteigruppen der Linken (USPD und KPD), der Rechten (DVP und DNVP) und der Mitte (SPD, DDP und Zentrum), zwischen denen weitgehende politisch prinzipielle Gegensätzlichkeiten bestanden, so daß die Bildung einer Regierung mit einer ausreichenden parlamentarischen Mehrheit meist nur sehr schwierig oder gar unmöglich war. Die Folge waren Minderheitsregierungen, die von der Duldung anderer Parteien abhingen, oder aber weitgespannte Koalitionen, deren Bestand jedoch stets durch die zwischen den Koalitionsparteien bestehenden Gegensätze gefährdet wurde7.

7

Regierungen mit parlamentarischer Mehrheit waren im weiteren Verlauf der Weimarer Republik lediglich die Regierungen der Großen Koalition unter Stresemann und Müller II sowie die bürgerlichen Rechtskoalitionen unter Luther I und Marx IV.

Die Sitzverteilung im Reichstag zeigte das gleiche Bild. Hier war die bisherige Regierungskoalition aus SPD, DDP und Zentrum durch die Stimmabgaben nach rechts und links in die Minderheit geraten; sie verfügte nur noch über 225 der insgesamt 466 Sitze8. Demgegenüber konnten die rechtsbürgerlichen Parteien und die Linksparteien die Zahl ihrer Sitze teilweise erheblich vergrößern. So errang die DNVP 66 Sitze und die DVP 62 Sitze, während die USPD 81 und die KPD 2 Sitze erhielten. Die übrigen 30 Reichstagssitze waren auf die BVP, die Christliche Volkspartei, den Bayerischen Bauernbund und die Deutsch-Hannoversche Partei verteilt9. Hinzu kam, daß es sich hier nur um[XI] eine vorläufige Sitzverteilung handelte, da in den Abstimmungsgebieten Schleswig-Holstein, Ost- und Westpreußen und Oberschlesien wegen der zu erwartenden Änderungen in den Wahlkreisen nicht mitgewählt worden war. Die in diesen Gebieten gewählten 42 Abgeordneten der Nationalversammlung10 wurden vielmehr in den neugewählten Reichstag übernommen und wurden ermächtigt, ihr Mandat bis zu einer Neuwahl auch in diesen Gebieten weiter auszuüben11. Bei dem in den Reichstagswahlen deutlich gewordenen Wahltrend von der Mitte auf den rechten und linken Flügel war abzusehen, daß sich die Sitzverteilung nach einer Neuwahl in den Abstimmungsgebieten weiter zuungunsten der bisherigen Regierungskoalition verschlechtern würde. Schon unmittelbar im Anschluß an die Reichstagswahlen vom 6. Juni 1920 war daher zu erkennen, daß eine sehr schwierige und langwierige Regierungsbildung bevorstand.

8

Von diesen 225 Sitzen entfielen 112 Sitze auf die SPD, 45 Sitze auf die DDP und 68 Sitze auf das Zentrum (Schultheß 1920, I, S. 146).

9

Diese 30 Abgeordneten gehörten folgenden Parteien an: 18 der BVP, 3 der Christl. Volkspartei, 4 dem Bayer. Bauernbund und 5 der Dt.-Hann. Partei. Siehe dazu Schultheß 1920, I, S. 146.

10

Von diesen 42 Abgeordneten gehörten 4 der DNVP, 2 der DVP, 9 dem Zentrum, 8 der DDP, 18 der SPD und 1 der Schleswig-Holsteinischen Bauern- und Landarbeiterdemokratie an. Siehe dazu Schultheß 1920, I, S. 146.

11

Dies war die Bestimmung des § 38 Abs. 3 des Reichswahlgesetzes vom 27.4.1920, RGBl. 1920, S. 627  f.

Am 8. Juni bot das Kabinett Müller I, das seinen Charakter als „Übergangskabinett“ nie geleugnet hatte12, seinen Rücktritt an. Der Reichspräsident nahm das Rücktrittsgesuch an, bat die Minister jedoch, ihre Geschäfte bis auf weiteres fortzuführen13. Bereits während dieser Tage begannen innerhalb der Parteien die Vorüberlegungen über die künftige Zusammensetzung der Regierung, indem die Wahrscheinlichkeit und die Aussichten wechselnder Koalitionen auf der Grundlage des Wahlergebnisses geprüft wurden. Schon bald wurde klar, daß die alte Weimarer Koalition wegen der unsicheren Mehrheitsverhältnisse im Reichstag nicht einfach wiederkehren würde. Da aber auch die rechten und linken Flügelparteien nicht in der Lage schienen, eine Regierung zu bilden, blieb nur die Möglichkeit einer Erweiterung der alten Regierungskoalition nach rechts oder links. Darauf richteten sich die Bestrebungen der Parteien zunächst.

12

Siehe dazu die Einleitung zu dem Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition.

13

Siehe dazu Schultheß 1920, I, S. 147–148.

Am 8. Juni erschien im „Vorwärts“ ein ungezeichneter Artikel unter dem Titel „Rücktritt und Neubildung“, der als halboffizielle Stellungnahme der SPD zu den kommenden Verhandlungen über die Regierungsbildung gelten konnte14. Dieser Artikel befaßte sich zunächst mit den neugeschaffenen Mehrheitsverhältnissen im Reichstag und kam dabei zu dem Ergebnis, daß ein Wiederaufleben der alten Koalition bei der herrschenden Sitzverteilung politisch unangebracht sei. Eine Erweiterung der Weimarer Koalition nach rechts unter Einbeziehung der DVP wurde hingegen strikt abgelehnt. Als Grund wurde angegeben, daß die SPD mit einer Partei, die auf „offener monarchistischer und antidemokratischer Grundlage“ stehe, nicht zusammenarbeiten könne. Vielmehr richtete man den offenen Appell an die USPD, zu radikale Forderungen mit Rücksicht auf die bürgerlichen Koalitionsparteien aufzugeben und dadurch eine Erweiterung der Koalition nach links hin möglich zu machen. Damit hatte die SPD ihre Position im Rahmen der künftigen Regierungsbildung deutlich abgesteckt.

14

„Rücktritt und Neubildung“, Vorwärts Nr. 289 v. 8.6.1920.

[XII] Weit offener nach beiden Seiten war dagegen die Haltung des Zentrums. Obwohl die bisherige Koalition mit der SPD und der DDP nicht ohne Spannungen gewesen war und insbesondere die Zusammenarbeit mit der SPD innerhalb der Partei auf manche Kritik gestoßen war, wünschte man im Zentrum ein Wiederaufleben der alten Koalition; gleichzeitig sollte jedoch der DVP die Möglichkeit eines späteren Beitritts offengehalten werden15. Die Bestrebungen des Zentrums zielten daher von Anfang an auf eine größere Lösung unter Ausweitung der Koalition nach rechts hin.

15

Carl Trimborn auf einer Fraktionssitzung des Zentrums am 15.6.1920, BA – Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

DDP und DVP nahmen demgegenüber eine abwartende Haltung ein; sie waren nur Koalitionspartner, nicht Koalitionsführer. In beiden Parteien war man sich jedoch klar darüber, daß der Sozialdemokratie im Rahmen der Regierungsbildung eine Schlüsselstellung zukam und daß ein Zusammengehen mit ihr unumgänglich sei16. Um jedoch für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, wurde von den bürgerlichen Parteien noch eine andere Möglichkeit erwogen. Für den Fall nämlich, daß sich die SPD einer Regierungsbeteiligung versagen würde, wurde in Kreisen des Zentrums, der DDP und der DVP auch die Idee eines Geschäfts- oder Fachministeriums erörtert. Nach Auffassung des Zentrums konnte ein solches Ministerium jedoch nur für eine Übergangszeit – etwa bis zur Konferenz von Spa oder bis zum Herbst des Jahres – Bestand haben. Danach, so erwartete man, würde die SPD entweder der Regierung beitreten oder aber Neuwahlen durchsetzen, die dann eine andere parlamentarische Lage schaffen würden17.

16

BA – Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 117 und 119, Aufzeichnungen Kochs vom 7. 6. und 10.6.1920.

17

Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 119–123, Aufzeichnung Kochs v. 10.6.1920.

Protokoll der Fraktionssitzung des Zentrums am 15.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

Am 11. 6. beauftragte der Reichspräsident den bisherigen Reichskanzler Hermann Müller mit der Kabinettsbildung; er entsprach damit dem parlamentarischen Brauch, daß die nach dem Wahlergebnis stärkste Partei die Regierung zu bilden habe18. Müller richtete noch am gleichen Tage ein Schreiben an den Vorsitzenden der USPD, den Abgeordneten Crispien, in dem er ihn zu einer Besprechung über die Regierungsbildung in die Reichskanzlei bat. Bereits in seinem Schreiben wies Müller darauf hin, daß es sich bei der zu bildenden Regierung um eine nach links hin erweiterte Koalitionsregierung handeln sollte. Nach Maßgabe der neugeschaffenen parlamentarischen Lage konnte dies nur das Wiederaufleben der alten Koalition unter Zuziehung der USPD bedeuten19.

18

Nach Art. 53 der Weimarer Reichsverfassung war das Vorschlagsrecht des RPräs. für den RK und das Reichsministerium zwar formell frei, jedoch war er materiell durch die Mehrheitsbestimmungen des Art. 54 gebunden.

19

Auszüge aus dem Schreiben H. Müllers an Crispien finden sich im Schultheß 1920, I, S. 158 und im Vorwärts, Nr. 296 v. 12.6.1920.

Gerade dies nahm Crispien in seinem Antwortbrief vom Nachmittag des 11. 6. zum Anlaß, um eine Teilnahme der USPD an dem vorgeschlagenen Koalitionsgespräch abzulehnen. Im Auftrage des Zentralkomitees der USPD erklärte Crispien, daß die Partei einer Koalitionsregierung, die die überkommene[XIII] Wirtschaftsverfassung und die Herrschaft des Militarismus unangetastet gelassen habe, nicht beitreten könne. Eine Mitarbeit in der vorgeschlagenen Koalitionsregierung sei ein Verrat an den Wählern der USPD. Scharfe Angriffe richtete Crispien gegen die SPD, der er vorwarf, die bei Ausbruch der Revolution eingegangene gemeinsame Politik verraten zu haben. Ergebe sich die Notwendigkeit einer sozialistischen Regierung, so schloß Crispien sein Schreiben, so komme für die USPD nur eine rein sozialistische Regierung in Frage, in der sie die Mehrheit habe und in der ihr Programm die Grundlage der Politik bilde20.

20

Auszüge des Schreibens Crispiens an H. Müller finden sich im Schultheß 1920, I, S. 156 und im Vorwärts, Nr. 296 v. 12.6.1920.

Die Absage war deutlich; der Versuch Müllers, die USPD in die Regierungsverantwortung miteinzubeziehen, war damit gescheitert. Da sich die SPD bereits früher gegen eine Erweiterung der Koalition nach rechts ausgesprochen hatte21 und die Partei auch die alte Koalition nicht wiederaufleben lassen wollte, blieb Müller nur übrig, am 12. 6. dem Reichspräsidenten sein Mandat zur Regierungsbildung zurückzugeben22.

21

Siehe dazu oben S. XI und Anm. 10.

22

Schultheß 1920, I, S. 156; Vorwärts, Nr. 297 v. 12.6.1920.

Die nach dem Wahlergebnis nächst stärkeren Parteien waren die USPD und die DNVP. Da von beiden Parteien auf Grund ihrer Flügelstellung eine Regierungsbildung mit ausreichenden Mehrheitsverhältnissen nicht erwartet werden konnte, wandte sich Ebert daraufhin an den Fraktionsvorsitzenden der DVP, den Abgeordneten Heinze, und beauftragte diesen am 13. 6. mit der Kabinettsbildung23. Heinze galt als politisch maßvoll und ausgleichend und schien noch am ehesten in der Lage, die zwischen der DVP und den anderen Parteien bestehenden Gegensätze überbrücken zu können.

23

Schultheß 1920, I, S. 156; Vorwärts, Nr. 297 v. 12.6.1920.

Heinze wandte sich sogleich an die SPD und bat um die Entsendung von Unterhändlern. Dies war nach Maßgabe des Wahlergebnisses und der erwünschten Mehrheitsverhältnisse im Reichstag zwar formell richtig, doch war nach den bisherigen Erklärungen der SPD abzusehen, welche Haltung die Partei zu diesem Angebot einnehmen würde. Am Abend des 13. 6. kam es dann zu einer Zusammenkunft zwischen Heinze und v. Kardorff einerseits und Müller und Löbe andererseits, in der die beiden sozialdemokratischen Führer einen Beschluß der Reichstagsfraktion und des Parteiausschusses der SPD vom Morgen des 13. 6. überreichten. In diesem Beschluß wurde erwartungsgemäß eine Beteiligung der SPD an einer Regierung mit den Rechtsparteien grundsätzlich abgelehnt. Erläuternd fügte Löbe in der anschließenden kurzen Unterredung hinzu, daß die SPD insbesondere die zukünftige Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht gemeinsam mit der DVP würde führen können24. Heinze bemühte sich daraufhin nicht weiter, sondern begab sich umgehend zum Reichspräsidenten und gab den Auftrag zur Bildung eines Kabinetts zurück25.

24

Schultheß 1920, I, S. 157; Vorwärts, Nr. 299 v. 14.6.1920.

25

Schultheß 1920, I, S. 157; Vorwärts, Nr. 299 v. 14.6.1920.

Heinze wurde im weiteren Verlauf wegen der Ausschließlichkeit, mit der er die Regierungsbildung auf die Entscheidung der SPD abgestellt hatte,[XIV] sowohl in den Reihen der eigenen Partei als auch von Mitgliedern anderer Parteien heftig kritisiert26. Offenbar hatte man von ihm erwartet, daß er nach der Absage der SPD die Bildung einer rein bürgerlichen Regierung versuchen würde. Heinze schien jedoch bei dem kurz entschlossenen Abbruch seiner Bemühungen von der Überlegung ausgegangen zu sein, daß die DVP nicht über genügend Integrationskraft verfüge, um führend eine rein bürgerliche Regierung unter Einschluß des Zentrums und der DDP bilden zu können. Diese Aufgabe stand nach Auffassung Heinzes offensichtlich eher dem Zentrum als der DVP zu27. Zwar schien die DVP grundsätzlich bereit zu sein, an einer bürgerlichen Koalition teilzunehmen, doch wollte sie die Koalitionsführung offenbar nicht selbst übernehmen.

26

So erklärte das Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der DVP, v. Richter, auf einer Sitzung dieses Ausschusses am 16.6.1920 zu dem Verhalten Heinzes bei der Regierungsbildung: „Er bedaure aber den Verlauf, den die Dinge genommen haben. Wenn Herr Dr. Heinze einmal mit der Kabinettsbildung beauftragt war, dann durfte er die Haltung nicht völlig von der Sozialdemokratie abhängig machen. Dr. Heinze hat dadurch deren Machtgefühl ganz erheblich gestärkt. Warum sollte es nicht ohne die Sozialdemokratie gehen?“ (R 45 II /53 , Bl. 235).

Von den anderen Parteien äußerte sich u. a. der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Trimborn, über das Verhalten Heinzes. Auf einer Fraktionssitzung des Zentrums am 15. 6. sagte Trimborn, daß Heinze „es sich mit der Regierungsbildung sehr leicht gemacht habe“. (Protokoll der Fraktionssitzung des Zentrums v. 15.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2).

Auch der deutschnationale Abgeordnete Hergt kritisierte später das Verhalten Heinzes bei der Regierungsbildung (RT-Bd. 344, S. 35 ).

27

Dies vermutete auch der deutschnationale Abgeordnete Hergt in seiner Rede anläßlich der Besprechung der Regierungserklärung am 28.6.1920, RT-Bd. 344, S. 35 .

Nach Rückgabe des Auftrages durch Heinze rief der Reichspräsident am Vormittag des 14. 6. den Fraktionsvorsitzenden des Zentrums, Trimborn, zu sich und beauftragte diesen mit der Kabinettsbildung. Hier wurde die „Mittlerfunktion“ des Zentrums innerhalb des Weimarer Parteiensystems ganz deutlich. Nachdem SPD und DVP die Regierungsbildung abgelehnt hatten, wurde die Partei mit der stärksten Integrationskraft nach rechts und links vom Reichspräsidenten mit der Bildung der Regierung beauftragt. Auch von der Person her war Eberts Wahl ganz auf Ausgleich und Vermittlung eingestellt. Trimborn besaß sowohl bei der SPD als auch bei der DVP einen guten Ruf und schien der Garant für die Bildung eines arbeitsfähigen Kabinetts zu sein. Trimborn nahm das Angebot des Reichspräsidenten an, behielt es sich jedoch offenbar vor, nur als Unterhändler aufzutreten28.

28

Schultheß 1920, I, S. 157.

Innerhalb der Zentrumsfraktion bestand von Anfang an Klarheit darüber, daß eine Koalition mit der DNVP nicht in Frage kommen könne. Eine solche Koalition hätte den Eindruck einer Regierung gegen „Demokratie und Arbeiterschaft“ gemacht und wäre sowohl bei der DDP wie auch bei der SPD auf schärfsten Widerstand gestoßen29. Zwar stattete Trimborn der DNVP einen formellen Besuch ab, doch wurde sie als mögliche Koalitionspartei nie ernstlich[XV] in Betracht gezogen30. Sein Hauptaugenmerk richtete Trimborn vielmehr auf die Gewinnung der SPD. Noch am 14. 6. traf er mit den sozialdemokratischen Unterhändlern Müller und Löbe zusammen und stellte ihnen die Frage, ob die SPD einer nach rechts hin erweiterten Koalition unter Führung des Zentrums beitreten würde. Dies wurde von den sozialdemokratischen Unterhändlern verneint. Auch einer Fortführung der alten Koalition unter Hinzuziehung der BVP versagte sich die SPD. Schließlich schlug Trimborn die Bildung einer rein bürgerlichen Koalition, bestehend aus DDP, Zentrum und DVP, vor, für die allerdings die unterstützende Neutralität der SPD die Voraussetzung sein sollte. Mit einer solchen Parteienkoalition erklärten Müller und Löbe sich dann einverstanden und sagten bis zur Konferenz von Spa eine neutrale Haltung der Sozialdemokratie zu. Ihr Verhalten danach sollte allein durch die Handlungen der Regierung bestimmt werden31. Damit bekannte sich die SPD zum Prinzip der sachlichen Opposition32, durch das einer möglichen Minderheitsregierung ein gewisser politischer Freiraum zugesichert wurde.

29

So äußerte sich Trimborn in seiner Rede vor dem RT am 30.6.1920, RT-Bd. 344, S. 47 .

Ähnlich auch ten Hompel in seiner Rede vor den Handels- und Industriebeiräten des Zentrums am 12.7.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 45.

30

Trimborn auf der Fraktionssitzung des Zentrums am 16.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

31

Trimborn auf der Fraktionssitzung des Zentrums am 15.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2; Schultheß 1920, I, S. 157; Vorwärts, Nr. 300 v. 15.6.1920.

32

Ein entsprechender Artikel über die Art der zukünftigen sozialdemokratischen Opposition erschien in der Abendausgabe des „Vorwärts“ v. 15.6.1920. Vorwärts Nr. 301 v. 15.6.1920.

Die Bildung dieser rein bürgerlichen Minderheitsregierung war inzwischen soweit geklärt, daß sowohl die DVP wie auch die DDP33 ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer solchen Koalition gegeben hatten. Als möglicher Kandidat für das Amt des Reichskanzlers wurde bereits am 14. 6. der Zentrumsabgeordnete und ehemalige Präsident des Reichstages und der Nationalversammlung, Konstantin Fehrenbach, genannt34.

33

Auf einer Fraktionssitzung des Zentrums am 15. 6. teilte Trimborn zwar mit, daß die DDP die stärksten Bedenken habe, mit der DVP ohne die Sozialdemokratie zusammenzugehen, doch hoffe man, diese zu überwinden (Nachlaß ten Hompel , Nr. 2).

34

Nachlaß Koch-Weser , Nr. 27, Bl. 127, Aufzeichnung v. 14.6.1920.

Am Abend des 15. 6. kam es dann zu einer mehrstündigen Unterredung zwischen Fehrenbach und dem Reichspräsidenten, in deren Verlauf Ebert endgültig klar machte, daß die SPD an ihren Beschlüssen festhalte und unter keinen Umständen in eine Regierung eintreten würde35. Fehrenbach, der zunächst noch auf einen Sinneswandel der SPD gehofft hatte, erkannte jetzt, daß die alte Koalition auf keinen Fall wiederherzustellen war und nur der Weg einer bürgerlichen Minderheitsregierung übrig blieb. Das Gespräch leitete dann auf eine mögliche Kanzlerschaft Fehrenbachs über, doch wandte dieser ein, daß er sich dieser Stellung nicht gewachsen fühle. Er machte den Reichspräsidenten vielmehr auf den deutschen Vertreter in Paris, Mayer (Kaufbeuren), aufmerksam, der für die bevorstehende Konferenz von Spa wegen seiner Sprachkenntnisse und seiner Vertrautheit mit Frankreich der gegebene Verhandlungsführer[XVI] sei36. Ebert erhob zunächst noch einige Einwände, stimmte dann aber der Absendung eines Telegramms an Mayer zu37.

35

Trimborn hatte bis zuletzt gehofft, die SPD in eine Regierungsbildung miteinbeziehen zu können. Noch am Morgen des 15. 6. hatte er in einer Fraktionssitzung des Zentrums erklärt, daß das „Wiederaufleben der alten Koalition das Wünschenswerteste“ sei (Nachlaß ten Hompel , Nr. 2).

36

Bericht Fehrenbachs über die Unterredung mit dem Reichspräsidenten in der Fraktionssitzung des Zentrums am 16.6.1920 (Nachlaß ten Hompel , Nr. 2).

37

Nachlaß Mayer  – Kaufbeuren, zitiert von R. Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei 1917–1923, Düsseldorf 1966, S. 331.

Einwände gegen eine mögliche Kandidatur Fehrenbachs gab es auch innerhalb der angestrebten Koalition selbst, insbesondere bei den Demokraten. So hielt der demokratische Abgeordnete Koch Fehrenbach für das Amt des Reichskanzlers politisch nicht stark genug und wies Trimborn auf den Kölner Oberbürgermeister Adenauer hin38. Verbindungen mit Adenauer scheinen jedoch nicht aufgenommen worden zu sein.

38

Nachlaß Koch-Weser , Nr. 27, Bl. 127; Aufzeichnung v. 14.6.1920.

Am Abend des 16. 6. lehnte Mayer die ihm angetragene Kandidatur ab. Zur Begründung gab er an, daß er die Mehrheitsverhältnisse im Reichstag für die Durchführung der großen Aufgaben bei den inneren Differenzen und den äußeren Schwierigkeiten für nicht ausreichend halte39. Nachdem Fehrenbach bereits am Nachmittag des 16. 6. seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Übernahme der Kanzlerschaft erklärt hatte40, wurde er nach der Absage Mayers am 17. 6. vom Reichspräsidenten mit der Bildung des Kabinetts beauftragt. Fehrenbach nahm den Auftrag an und begann sogleich, gemeinsam mit Trimborn Verbindung mit den anderen Parteien aufzunehmen41.

39

Telegramm Mayers an Ebert am Abend des 16.6.1920, Nachlaß Mayer  – Kaufbeuren, zitiert von Rudolf Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei 1917–1923, S. 331, Anm. 16.

40

Fehrenbach auf einer Fraktionssitzung des Zentrums am Nachmittag des 16. 6.; Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

41

Schultheß 1920, I, S. 157; Vorwärts, Nr. 306 v. 18.6.1920.

Hier hatten sich inzwischen wieder Schwierigkeiten ergeben. Am Morgen des 16. 6. hatte der Vorsitzende der DDP, der Hamburger Senator Petersen, Trimborn eine Erklärung überreicht, nach der sich die DDP den rein formalen Standpunkt der Verfassung zu eigen machte. Nach Art. 53 der Reichsverfassung habe der Reichspräsident den Reichskanzler zu ernennen. Dieser habe ein Programm für seine Regierung zu entwerfen und auf der Grundlage dieses Programms eine Koalition zu bilden. Grundsätzlich erklärte sich die DDP sodann bereit, sachlich in einem Kabinett mitzuarbeiten, dessen Ziel der politische und wirtschaftliche Wiederaufbau Deutschlands sei. Für ihre Mitarbeit stellte die Partei jedoch folgende Bedingungen: Anerkennung der Verfassung und Ablehnung monarchistischer Agitation, eine Politik des politischen, sozialen und kulturellen Ausgleichs sowie eine Besetzung der Ämter ohne parteipolitische Rücksichten mit Personen, die auf dem Boden der Verfassung ständen42. Ziel dieser Erklärung war es offenbar, die Regierungsbildung frühzeitig einem verantwortlichen Kanzlerkandidaten zu übertragen und lange Vorverhandlungen zwischen den Parteien auszuschalten43. Gleichzeitig sollten die in dieser[XVII] Erklärung genannten Bedingungen die DNVP von einer bürgerlichen Koalition abhalten44 und die DVP innerhalb einer solchen möglichen Koalition an gewisse Grundsätze binden. Erst später wurde klar, daß es sich hier lediglich um eine Erklärung des demokratischen Parteivorstandes und nicht der Fraktion handelte45.

42

Zum Wortlaut der Erklärung s. Vorwärts, Nr. 302 v. 16.6.1920 und Nachlaß Koch-Weser  Nr. 27, Bl. 233–235.

43

Koch schreibt dazu in seinen „Aufzeichnungen“:

„Die Regierungsbildung gleitet in den alten Sumpf hinein. […] Das ergibt wieder die alte, jetzt ganz aussichtslose Verhandlung von Partei zu Partei. Nun haben Petersen und ich uns endlich dahin geeinigt, daß wir diesem System eine Abfuhr geben, die hoffentlich der alte Trimborn nicht zu persönlich nimmt.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 129).

44

Das von der DDP mit dieser Erklärung erstrebte Ziel wurde erreicht. Vgl. dazu die Ausführungen des DNVP-Abgeordneten Hergt am 28.6.1920 im Reichstag. RT-Bd. 344, S. 34 .

45

Trimborn auf der Fraktionssitzung des Zentrums v. 16.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

Die DVP antwortete darauf mit einer Gegenerklärung, die sie noch am Abend des 16. 6. Trimborn überreichte. Darin gab sie ihrer Bereitschaft Ausdruck, zusammen mit dem Zentrum und der DDP an der Bildung einer Regierung mitzuwirken, stellte jedoch gleichzeitig nun ihrerseits einige Bedingungen, deren Erfüllung sie für ihre Mitarbeit forderte. Zunächst stellte die DVP klar, daß durch ihren Eintritt in die Regierung an ihren Grundsätzen nichts geändert werde. Weiter verlangte sie, daß die Leitung der Geschäfte der auswärtigen Politik und der Wirtschaft Fachleuten übertragen werden sollte, und schließlich, daß die Besetzung der Beamtenstellen in Zukunft entpolitisiert werden sollte46. Damit war die Regierungsbildung wieder gefährdet, denn während über die zweite und dritte dieser Bedingungen eine Einigung zwischen DDP und DVP sehr wohl möglich schien, wurden durch die erste Bedingung die tiefen politischen Gegensätze zwischen den beiden Parteien offenbar. Verlangte der Parteivorstand der DDP in seiner Erklärung ein klares Bekenntnis der Koalition zur Republik, so machte die DVP in ihrer Gegenerklärung ebenso deutlich, daß sie nicht bereit war, auf ihre Grundsätze zu verzichten. Die Gegensätze wurden erst überbrückt, als die demokratische Fraktion am 20. 6. eine Erklärung abgab, in der die Bedingungen gemildert wurden. Hier wurde lediglich verlangt, daß sich die DVP auf den Boden der Verfassung stelle und erkläre, daß sie die Verfassung verteidigen werde. Ferner sollten von den anderen Parteien für die Besetzung der Ministerposten keine Persönlichkeiten vorgeschlagen werden, die in politischem Gegensatz zur DDP stünden, und schließlich wurde von der SPD die Zusicherung verlangt, daß sie im Reichstag ein Vertrauensvotum für die neue Regierung ermöglichen werde47. Auf dieser Grundlage scheint bei den Verhandlungen eine Übereinkunft mit der DVP erreicht worden zu sein.

46

Zum Wortlaut der Erklärung siehe Schultheß 1920, I, S. 157.

47

Zum Wortlaut der Erklärung der DDP s. Schultheß 1920, I, S. 158; dort ist die Erklärung auf den 19. 6. datiert.

Koch schreibt dazu in seinen „Aufzeichnungen“: „[…] 20. Juni 1920, Fraktionssitzung morgens 11 Uhr. Formulierungen, wie weit die Deutsche Volkspartei der Monarchie abschwören soll. Ich bitte dringend, zwar zu verlangen, daß sie erklärt, daß sie unumwunden auf dem Boden der republikanischen Verfassung wieder mitarbeiten werde, aber nicht daß sie erklärt, sie habe sich die Monarchie aus dem Herzen gerissen. Treibe man Gesinnungsschnüffelei, werde die Schuld am Bruch bei uns liegen.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 143).

Inzwischen hatte Fehrenbach den Versuch unternommen, die Regierungsbasis zu verbreitern und die BVP an die Koalition heranzuziehen. Die BVP hatte ihrerseits bereits am 12. 6. für eine eventuelle Teilnahme an der Koalition[XVIII] sehr weitgehende partikularistisch bestimmte Bedingungen gestellt48, die sie jedoch in einer zweiten Fassung vom 19. 6. wieder abmilderte. Ihr Ziel war es, die Selbständigkeit der Länder gegenüber der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches abzusichern. Zudem forderte auch die BVP, die Beamtenstellen nur mit Fachleuten zu besetzen, die ohne Rücksicht auf ihre parteipolitische Zugehörigkeit ausgewählt werden sollten49. Fehrenbach nahm diese Bedingungen an; die Forderung nach einer Vertretung in der neuen Regierung wurde von der BVP nicht erhoben50.

48

Die erste Fassung der Bedingungen, die sich im Nachlaß Mayer –Kaufbeuren findet, wird zitiert von R. Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei 1917–1923, S. 332, Anm. 21.

49

Diese gemilderte Fassung der Bedingungen wurde Fehrenbach am 19.6.1920 durch den BVP-Abg. Leicht übermittelt (R 43 I /1304 , Bl. 148–150). Zum Wortlaut dieser Bedingungen s. Schultheß 1920, I, S. 158.

50

Siehe dazu Schultheß 1920, I, S. 158.

Am 25. 6. stellte die BVP dann doch den Anspruch auf die Besetzung des Reichsministeriums für Wiederaufbau. Gleichzeitig hatte jedoch auch die DVP den Wunsch geäußert, dieses Ministerium von sich aus zu besetzen. Staatssekretär Albert, an den beide Parteien ihre Forderungen herantrugen, behielt dem Reichskanzler in beiden Fällen die endgültige Entscheidung vor. Weitere Einzelheiten dazu ließen sich in R 43 I nicht ermitteln (Handschriftl. Aufzeichnung MinR Wevers vom 25.6.1920, R 43 I /1304 , Bl. 89).

Die Tatsache, daß sowohl BVP wie DVP Anspruch auf die Besetzung des Reichsministeriums für Wiederaufbau erhoben, mag vielleicht erklären, daß dieses Ministerium später überhaupt nicht besetzt wurde.

Im weiteren Verlauf gehörte die BVP zwar offiziell nicht zur Regierung, doch scheint es zu einer „stillen Mitarbeit“ der Partei in der Regierung gekommen zu sein. So nahm ein Vertreter der BVP stets an den Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses teil, und auch bei den Abstimmungen im Reichstag stimmte die BVP stets für die Reichsregierung.

Im Gegensatz dazu R. Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei 1917–1923, S. 332, der annimmt, daß auf die Mitarbeit der BVP verzichtet worden sei.

Gleichzeitig waren auch die zwischen den Koalitionsparteien bestehenden ideologischen Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt worden, die besonders das Verhältnis zwischen DDP und DVP stark belastet hatten. In einer Programmerklärung vom 21. 6. einigten sich das Zentrum, die DDP und die DVP auf gemeinsame Richtlinien, die die Regierungsarbeit der drei Parteien bestimmen sollten. Insbesondere wurde hier die Haltung der Koalition zum demokratischen Staat präzisiert, wie es die DDP-Fraktion in ihren Bedingungen vom 20. 6. verlangt hatte51. Dazu wurde in der Programmerklärung gesagt, daß es der feste Wille der Regierung sei, den Wiederaufbau Deutschlands auf dem Boden der bestehenden republikanischen Staatsform zu fördern und alle Versuche einer gewaltsamen Umwälzung, woher sie auch kommen würden, zu bekämpfen52. Diese Formulierung entsprach in ihrer inhaltlichen Weite sowohl der programmatischen Forderung der DDP als auch den grundsätzlichen Vorbehalten der DVP. Noch am gleichen Tage veröffentlichte die DVP dazu eine gesonderte Erklärung, in der sie ihren Eintritt in die Regierung rechtfertigte und zugleich darauf hinwies, daß sich an ihrer grundsätzlichen Haltung zur Staatsform nichts geändert habe53. Auf dieser Grundlage konnte die offizielle Ernennung Fehrenbachs zum Reichskanzler am Mittag des 21.6.1920 erfolgen54.

51

Siehe dazu oben S. XVII.

52

Zum Wortlaut der Programmerklärung siehe Schultheß 1920, I, S. 159.

53

Zum Wortlaut der Erklärung der DVP siehe Schultheß 1920, I, S. 159.

54

Vorwärts, Nr. 311 v. 21.6.1920.

[XIX] Erste Aufgabe des neuen Reichskanzlers war es, in Verhandlungen mit den Koalitionsparteien die personelle Zusammensetzung des Kabinetts zu klären. Bereits am 22. 6. wurde bekannt, daß die dem Zentrum angehörenden Minister Wirth (Finanzen), Giesberts (Post) und Hermes (Landwirtschaft) ihre Ressorts, die sie bereits im Kabinett Müller bekleidet hatten, behalten würden. Aus dem früheren Kabinett wurden auch die beiden der DDP zugehörigen Minister Koch (Inneres) und Geßler (Reichswehr) übernommen. Sicher war ferner, daß der der DVP angehörende Rudolf Heinze das Justizressort und den Posten eines Vizekanzlers und der parteilose Walter Simons die auswärtige Politik übernehmen sollten. Für das Verkehrsministerium war Wilhelm Groener vorgesehen, doch sollte dessen Kandidatur bald bestritten werden55. Unklar war noch die Besetzung der Ressorts für Wirtschaft, Schatz, Wiederaufbau und Arbeit, über die teils noch mit der DVP verhandelt werden sollte oder bei denen die Personenfrage noch ungeklärt war.

55

Vorwärts, Nr. 313 v. 22.6.1920. Zur Kandidatur Groeners s. u. S. XIX und XX.

Die Verhandlungen mit der DVP begannen am 21. 6. und gestalteten sich von Anfang an sehr schwierig. Verhandlungsführer auf der Seite des Zentrums waren Fehrenbach und Trimborn, auf der Seite der DVP wechselnde Personen56. Nachdem erste Gespräche über die Besetzung des Wirtschaftsministeriums ergebnislos verlaufen waren, erhob die DVP am Abend des 22. 6. plötzlich Widerspruch gegen die bisherige Kabinettsliste. Ziel der Kritik war insbesondere der als Finanzminister vorgesehene Joseph Wirth, der nach Auffassung der DVP durch einen anderen Kandidaten ersetzt werden sollte. Die DVP-Unterhändler erklärten, daß die Gebiete der Wirtschaft, der Post, des Verkehrs und der Finanzen als Einheit zu sehen seien und durch Fachleute volksparteilichen Vertrauens besetzt werden sollten. Hinter diesem Einspruch, so vermutete man in der Zentrumsfraktion, stand der großindustrielle Flügel der DVP, der sich dadurch eine seinen Interessen gemäße Besetzung dieser Ressorts sichern wollte57. Trimborn und Fehrenbach gelang es schließlich im Laufe des 23. 6., durch eine Rücktrittsdrohung58 diese massive Einflußnahme des industriellen Flügels der DVP abzuwehren und das Finanzressort für Wirth offen zu halten. Man kam überein, daß die DVP stattdessen das Wirtschafts-, Schatz- und – anstelle von Groener – das Verkehrsministerium besetzen sollte.

56

Zu diesen Verhandlungen siehe Dok. Nr. 2.

57

So Wirth selbst, Trimborn und Brauns auf einer Fraktionssitzung des Zentrums am 23.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

58

So Fehrenbach auf der Fraktionssitzung des Zentrums am 23.6.1920, Nachlaß ten Hompel , Nr. 2.

Der DVP fiel die Besetzung der ihr zugesprochenen Ministerien außerordentlich schwer. Gerade die Partei, die die Fachminister am nachdrücklichsten gefordert hatte, hatte jetzt die größte Mühe, entsprechend fachlich qualifizierte Minister zu stellen. Nachdem einige der von der DVP dafür vorgesehenen Mitglieder einen Eintritt in das Kabinett abgelehnt hatten59, andere wiederum[XX] als unerwünscht60 oder politisch und fachlich zu schwach61 zurückgewiesen worden waren, wurde nach mehreren Verhandlungen am Nachmittag des 24. 6. eine Einigung dahin erreicht, daß das Wirtschaftsministerium von dem Charlottenburger Oberbürgermeister Scholz übernommen werden sollte, während das ebenfalls der DVP zugesprochene Schatzministerium dem Vorstandsmitglied des Zentralverbandes der deutschen elektrotechnischen Industrie, v. Raumer, überlassen werden sollte. Groener blieb Verkehrsminister, da der dafür vorgesehene Albert Vögler einen Eintritt in das Ministerium abgelehnt hatte. Das Arbeitsministerium übernahm der aus der christlichen Gewerkschaftsbewegung stammende Heinrich Brauns, während das Ministerium für Wiederaufbau nicht besetzt wurde; seine Vertretung im Kabinett erfolgte durch Staatssekretär Müller62.

59

So das Mitglied des Vorstandes der Rheinischen Stahlwerke in Duisburg, Becker, und der Kruppdirektor Wiedfeldt.

60

Es handelte sich hier um den aus der Papier- und Druckindustrie kommenden H. Kraemer, der Jude war.

61

Als „nicht stark genug“ wurde der für das Wirtschaftsressort vorgesehene Oberbürgermeister von Darmstadt, Glässing, bezeichnet; die DVP zog ihn noch während der Verhandlungen zurück.

62

Siehe dazu auch oben Anm. 46.

Insgesamt stellte damit das Zentrum in dem neuen Kabinett den Reichskanzler und vier Minister, die DVP drei Minister und die DDP zwei Minister; zwei Minister waren parteilos. Es sollte sich zeigen, daß diese leichte Stimmüberlegenheit der aus der Weimarer Koalition kommenden Parteien gegenüber der DVP und den Parteilosen Konfliktmöglichkeiten enthielt, die den Bestand der Koalition mehrfach ernstlich gefährdeten.

Grundlegend für den Bestand des Minderheitskabinetts Fehrenbach war weiterhin das Verhältnis zur Sozialdemokratie. Wichtige außen- und innenpolitische Entscheidungen waren nur mit Rücksicht auf die SPD zu treffen und nur mit ihr im Parlament durchzusetzen. Ziel der Koalition mußte es daher sein, sich von Anfang an des Wohlwollens der SPD zu versichern. Hier gab es jedoch bereits während der Verhandlungen zur Regierungsbildung erste Schwierigkeiten. Am 22. 6. beschloß die Reichstagsfraktion der SPD nämlich, sich bei dem nach der Regierungserklärung geplanten Vertrauensvotum der Stimme zu enthalten. Zur Begründung führte die SPD an, daß sie nicht eine Regierung unterstützen könne, in der auch die DVP vertreten sei63. Dieser Beschluß führte innerhalb der Koalition zu einer weiteren Krise, da die DDP ein Vertrauensvotum der SPD gleichsam als Rücksicherung für unabdingbar erklärte. Nach zweitägigen Verhandlungen konnte diese Krise am 24. 6. dadurch beigelegt werden, daß die Koalition auf ein förmliches Vertrauensvotum verzichtete und sich mit einer modifizierten Zustimmungserklärung zum Regierungsprogramm zufriedengab64. Auf dieser Grundlage konnte das Kabinett Fehrenbach am 25. 6. offiziell gebildet werden65.

63

Schultheß 1920, I, S. 160; Vorwärts Nr. 314 v. 23.6.1920.

64

Siehe dazu Dok. Nr. 7, P. 3.

65

Schultheß 1920, I, S. 160.

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