2.108.10 (sch1p): 10. [Staatskommissar Hoersing]

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10. [Staatskommissar Hoersing]

Minister Heine beantragt, dem Staatskommissar für Schlesien Hoersing auch eine Reichsvollmacht zu geben. Das Kabinett ist einverstanden. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen10.

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In einem Schreiben des PrIM an die RReg. vom 6.6.1919 erklärte Heine, das PrStMin. habe auf seiner Sitzung am 23.5.1919 beschlossen, die Vollmacht des bis dahin nur für Oberschlesien zuständigen Abg. der NatVers Otto Hoersing (MSPD) zu erweitern, indem er zum StKom. für den gesamten Bezirk des AOK Süd bestellt wurde, der ganz Schlesien und die angrenzenden Gebiete Posens umfaßte. Zugleich sei beschlossen worden, die RReg. zu ersuchen, Hoersing auch Vollmacht als RKom. für das genannte Gebiet zu geben (R 43 I /1796 , Bl. 12).

Die Vollmacht für die Ernennung Hoersings wurde ihm am 7.6.1919 telegrafisch vom RIM übermittelt (R 43 I /1844 , Bl. 55). Am gleichen Tag protestierte der Zentralvolksrat Schlesien telegrafisch bei dem RMinPräs. gegen die Ernennung Hoersings zum RKom., da sie ohne Anhörung des Zentralrats geschehen sei (R 43 I /1796 , Bl. 42). In einem Antwortschreiben, das in demonstrativer Weise nicht von dem RMinPräs., sondern von dem Präs. des PrStMin. am 14.6.1919 an den Zentralvolksrat gerichtet wurde, verbat sich Hirsch energisch die Einmischung in die Kompetenzen der RReg. und der Pr.Reg. durch unbefugte Organe (R 43 I /1796 , Bl. 41).

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