2.83.6 (bau1p): 6. Frankfurter Eisenbahnkonflikt.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

[312]6. Frankfurter Eisenbahnkonflikt9.

9

Am 13. und 14. 10. war es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Eisenbahnern und dem Präs. der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M., Stapff, aus Anlaß der strittigen Frage des Mitbestimmungsrechts des dortigen Verkehrsausschusses und der Entfernung einzelner Beamter aus dem Dienst gekommen. Zur Klärung der Angelegenheit hatte sich der Präs. an das PrArbMin. gewandt (Vorwärts Nr. 535 vom 19.10.19; vgl. in diesem Zusammenhang auch Dok. Nr. 13).

Nach einer Notiz in der Abendausgabe der „Vossischen Zeitung“ vom 17. Oktober soll Unterstaatssekretär Gräf als Beauftragter der Reichs- und Staatsregierung die Forderung der Eisenbahner auf Zulassung des Verkehrsausschusses zu den Präsidialsitzungen angenommen haben. Der Reichskanzler stellt fest, daß die Reichsregierung eine solche Ermächtigung nicht erteilt habe. Unterstaatssekretär Göhre übernimmt es, bis morgen die Stellungnahme der Preußischen Regierung herbeizuführen, um die Berichtigung gemeinsam veranlassen zu können10.

10

Am 20. 10. findet unter Vorsitz des RK eine Aussprache über die Demonstrationen statt. Der PrMinPräs. führt, an die anwesenden Vertreter des Eisenbahner-Verkehrsausschusses gewandt, aus: „Einzelheiten haben kein Interesse. Wir wollen die Demokratisierung. Sie wollen Rätesystem – ja –, wir stehen auf dem Boden der Verfassung: Rätesache ist Reichssache. Die Landesversammlung teilt den Standpunkt. Der Haushaltsausschuß hat Beschluß gefaßt auf Beseitigung aller wilden Arbeiterräte.“ Die konträre Auffassung der Arbeitervertreter gipfelt in dem Satz: „Solange nicht das Betriebsrätegesetz verabschiedet ist, müssen doch auch die wilden Arbeiterräte bestehen bleiben […].“ Als Ergebnis wird der organisierten Eisenbahnerschaft bis zur Regelung durch das BetriebsräteGes. die auf die Beratung arbeits- und betriebstechnischer Angelegenheiten beschränkte Teilnahme an den Direktionsberatungen zugestanden (Durchschrift des Protokolls in: R 43 I /1035 , Bl. 120–125).

Extras (Fußzeile):