2.42.5 (bau1p): 5. Eidesformel für die Beamten.

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5. Eidesformel für die Beamten13.

13

Gemäß Art. 176 RV sind nach Inkrafttreten der neuen RV alle öffentlichen Beamten und die Angehörigen der Wehrmacht (s. dazu Dok. Nr. 42, P. 4) auf die RV zu vereidigen. Der Inhalt der Eidesformel soll durch eine VO des RPräs. bestimmt werden. Die VO wird am 14.8.19 veröffentlicht (RGBl. S. 1419 ). – Zum Streit um die Auslegung des Beamteneides s. Dok. Nr. 59, P. 4.

Die Formel wurde besprochen und nach längerer Erörterung der folgenden Form zugestimmt: „Ich schwöre Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“

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