2.43.8 (bau1p): 8. Einfuhr amerikanischer Kohle.

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8. Einfuhr amerikanischer Kohle.

Der Reichswirtschaftsminister machte davon Mitteilung, daß Stinnes eine Million Tonnen amerikanischer Kohle an der Hand habe und sie nach Deutschland einführen wolle, um sie denjenigen Industrien, bzw. Ertragszweigen zuzuführen, welche den Cifpreis8 von 500 M je Tonne für Hamburg ohne weiteres ertragen könnten.

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Handelsformel für Verschiffung nach Übersee, die besagt, daß im Güterpreis bis zum Bestimmungshafen alle Unkosten, Versicherung und Fracht eingeschlossen sind.

Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärte, daß sein Chef unter zwei Bedingungen mit der Einfuhr einverstanden sei, a) daß Lieferungen deutscher Kohle ins Ausland nicht zu dem niedrigen Inlandspreis berechnet würden, sondern daß deren Preis dem der amerikanischen Kohle angenähert würde, b) und daß eine Zuweisung nur an solche Industrien erfolge, die exportieren könnten. Trotz nicht unerheblicher Bedenken glaubte das Kabinett der Einfuhr amerikanischer Kohle zustimmen zu sollen, machte aber zur Bedingung, daß besondere Kontrollvorschriften erlassen würden, um zu verhindern, daß etwa deutsche Kohle als amerikanische hier im Inland zu außerordentlich hohen Preisen verkauft würde9.

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Es werden Richtlinien erlassen und als „Bekanntmachung über Einfuhr amerikanischer Kohle auf dem Wasserweg und ihre Verteilung“ mit Datum vom 8.9.19 veröffentlicht (RGBl. S. 1524 ). Auf Anfrage läßt der RWiM dem UStSRkei am 11. 11. mitteilen, daß sich die Einfuhr amerik. Kohle „nur in ganz bescheidenen Grenzen“ entwickle. Fest gekauft wurden bisher mit Ausnahme von 30 000 Tonnen durch die Firma Stinnes nur wenige einzelne Dampferladungen. Größeren Geschäftsabschlüssen stehe neben Zahlungsmittelschwierigkeiten die Frage des Weitertransportes der Kohle in Dtld. entgegen (R 43 I /2190 , Bl. 6).

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