2.133.10 (bau1p): 11. Teuerungszulagen für die Beamten und Sperrgesetz.

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11. Teuerungszulagen für die Beamten und Sperrgesetz7.

7

Vgl. Dok. Nr. 129, P. 6 und 7.

Ministerialdirektor Maeder teilte mit, daß der Haushaltsausschuß sich mit der Erhöhung der Teuerungszulagen für Beamte vom 1.1.1920 an um 50% grundsätzlich einverstanden erklärt habe8, daß aber der Abgeordnete Hoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig gemacht habe, daß das Gesetz über die Kürzungsbestimmungen zur Verabschiedung gelange und daß ferner das Sperrgesetz fallen gelassen werde. Das Sperrgesetz sei auch im Reichsrat auf erhebliche Bedenken verfassungsrechtlicher Art gestoßen9. […]

8

Vgl. NatVers.-Bd. 340 , Drucks. Nr. 1816 /VI.

9

Der Entw. des sog. Sperrgesetzes wird von der Reg. Bauer einer Beschlußfassung nicht mehr zugeführt (Aktennotiz der Rkei in: R 43 I /2574 , Bl. 11). Erst nach der Verabschiedung des Reichsbesoldungsgesetzes vom 30.4.20 finden erneut Verhandlungen über eine Vereinheitlichung der Beamtenbesoldung in Reich, Ländern und Gemeinden statt (vgl. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 89, Anm. 7).

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